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Materialknappheit und steigende Rohstoffpreise belasten Bauwirtschaft

Der Zentralverband „Das Deutsche Baugewerbe“ beklagt die zum Teil massiv gestiegenen Preise und die Knappheit der Baumaterialien. Diese belasten die Bauwirtschaft und sind mitverantwortlich für fehlende Aufträge, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Extreme Preisanstiege

Nach den im August vorgelegten Zahlen, liegen die Preise für Schnittholz um mehr als 110 Prozent über dem Vorjahreswert und haben sich gegenüber dem Vormonat noch einmal um 14 Prozent erhöht. Auch bei Betonstahl haben sich die Preise um mehr als 80 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert und noch einmal um ca. 11 Prozent gegenüber dem Vormonat erhöht.  Laut dem Verband liegen auch Kunststoffe im Bereich von 30 bis 40 Prozent über den Vorjahreswerten. „Materialknappheit und weiter steigende Rohstoffpreise belasten weiterhin die Bauwirtschaft. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes gibt es gerade bei wichtigen Bauprodukten keine Entwarnung. Vorhandene Lieferschwierigkeiten bei anhaltend hoher Nachfrage quer durch die Branchen treiben weiter die Preise,“ so Felix Pakleppa.

Lieferschwierigkeiten bei Holz und Kunststoffen

Das Deutsche Baugewerbe beklagt diese Lieferschwierigkeiten: Fast die Hälfte der Unternehmen des Baugewerbes sehen sich mit Lieferschwierigkeiten bei Holz und Kunststoffen konfrontiert, bei Stahl sind es über 70 Prozent der Unternehmen. Über 90 Prozent der Unternehmen berichten über gestiegene Einkaufspreise bei Material. Über 70 Prozent der Unternehmen des Baugewerbes planen demnach die Weitergabe von Preiserhöhungen an die Kunden. Dies sei das Fazit einer im Handelsblatt zitierten Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V.

 

Aktueller Beitrag

  • 23.11.2023
  • News
Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein

Novelle des Solargesetzes

Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW.

Sonderregelung für private Haushalte

Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht.

In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.

 

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