Laut Bundesbauministerium soll das Wohngeld am 1. Januar 2025 um rund 30 Euro erhöht werden. Im Wohngeldgesetz [WoGG (§ 43 Absatz 1)] ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Durch die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) soll eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung garantiert werden. Die Dynamisierung soll private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlasten und deren reale Kaufkraft sichern. Der Bundesrat muss der Erhöhung noch zustimmen.
„Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise und der sehr hohen Inflation der Jahre 2022 und 2023, haben wir für eine schnelle Wohngeld-Reform gesorgt. Damit werden Menschen mit geringen Einkommen zielgerichtet entlastet“, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Und weiter: „Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.“
Aktueller Beitrag
Für Familien sind die Mietkosten in den letzten Jahren stabil geblieben, so das Ergebnis der Studie. Der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, sank geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien oft weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, jedoch liegt sie im Durchschnitt unter zwanzig Prozent, was immer noch als tragbar gilt.
Nach einem Umzug erhöht sich die Mietkostenbelastung für Familien in der Regel. Im Durchschnitt liegt die Mietbelastung nach einem Umzug bei 20,6 Prozent des Haushaltseinkommens, in Großstädten steigt dieser Wert auf 25,4 Prozent an. In ländlichen Gebieten bleibt die Mietbelastung nach einem Umzug moderater.
Ländliche Regionen wie Olpe und Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens gehören im Jahr 2023 für Paare mit Kindern zu den günstigsten Orten, mit einer Mietbelastung von unter 10 Prozent. Regionen wie die Südwestpfalz und Siegen-Wittgenstein weisen ebenfalls niedrige Belastungen auf. Im Gegensatz dazu zeigen Großstädte und wirtschaftlich starke Regionen wie München, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg und Potsdam höhere Mietkostenbelastungen von über 21 Prozent, was das deutliche Stadt-Land-Gefälle widerspiegelt.
Im Jahr 2023 betrug der Anteil des Einkommens, der für die Miete verwendet werden musste, etwa 20,6 Prozent. In ländlichen Regionen liegt dieser Anteil in einigen Fällen sogar unter 15 Prozent, während er in Großstädten im Durchschnitt bei etwa 24 Prozent liegt.
Nach einem Umzug sind Alleinlebende einer höheren Mietkostenbelastung ausgesetzt. Die Mietkosten steigen dabei auf etwa 28 Prozent des Einkommens, im Münchener Umland und Hamburg sogar bis zu 33,2 Prozent. In besonders angespannten städtischen Märkten wie München oder Berlin mit einem deutlichen Nachfrageüberschuss kann die Belastung nach einem Umzug sogar über 40 Prozent des Einkommens betragen.