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Deutscher Mieterbund legt Prozess-Statistik 2024 vor

Zahl der Prozesse sinkt kontinuierlich

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2023 leicht gestiegen. 182.826 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 0,12 Prozent (182.612 Mal). Insgesamt sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich. Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht, wie der DMB angibt.

Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen

Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an.

An erster Stelle für mietrechtliche Auseinandersetzungen stehen die Vertragsverletzungen mit 30,4 Prozent. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.  Danach folgen Mieterhöhungen (17,4 %) und Mietkaution (16,9 %).

Mit 15,9 Prozent ist der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten der vierthäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2023 (15,6 Prozent) unverändert. Es folgen Eigenbedarf (7,2 %), Fristlose Kündigung (5,6 %), Ordentliche Kündigung (1,6 %) und Modernisierung und Schönheitsreparaturen (je 0,5 %). Weitere 4,3 Prozent können keinem der Themen zugeordnet werden und fallen unter Sonstiges.

Streitigkeiten über Mietererhöhungen deutlich gestiegen

Die Streitigkeiten über Mieterhöhungen machten im Jahr 2023 15,5 Prozent aus und sind somit deutlich gestiegen. „Der Anstieg der Gerichtsprozesse aufgrund von Mieterhöhungen verdeutlicht ganz klar den Druck auf dem Mietwohnungsmarkt. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Fehlen wirksame mietenbegrenzende Regelungen, steigen die Mieten in einigen Großstädten sogar zweistellig. Das bekommen die Mieterhaushalte zu spüren, von denen sich immer weniger das Wohnen leisten können. Denn bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Deshalb erwarten wir von einer neuen Regierung, dass sie sich schnellstmöglich für die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Bekämpfung von Mietwucher einsetzt“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

Aktueller Beitrag

  • 06.02.2025
  • News
Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar

Mietkostenbelastung für Familien

Für Familien sind die Mietkosten in den letzten Jahren stabil geblieben, so das Ergebnis der Studie. Der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, sank geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien oft weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, jedoch liegt sie im Durchschnitt unter zwanzig Prozent, was immer noch als tragbar gilt.

Nach einem Umzug erhöht sich die Mietkostenbelastung für Familien in der Regel. Im Durchschnitt liegt die Mietbelastung nach einem Umzug bei 20,6 Prozent des Haushaltseinkommens, in Großstädten steigt dieser Wert auf 25,4 Prozent an. In ländlichen Gebieten bleibt die Mietbelastung nach einem Umzug moderater.

Regionale Unterschiede bei der Mietbelastung für Familien

Ländliche Regionen wie Olpe und Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens gehören im Jahr 2023 für Paare mit Kindern zu den günstigsten Orten, mit einer Mietbelastung von unter 10 Prozent. Regionen wie die Südwestpfalz und Siegen-Wittgenstein weisen ebenfalls niedrige Belastungen auf. Im Gegensatz dazu zeigen Großstädte und wirtschaftlich starke Regionen wie München, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg und Potsdam höhere Mietkostenbelastungen von über 21 Prozent, was das deutliche Stadt-Land-Gefälle widerspiegelt.

Mietkostenbelastung für Alleinlebende

Im Jahr 2023 betrug der Anteil des Einkommens, der für die Miete verwendet werden musste, etwa 20,6 Prozent. In ländlichen Regionen liegt dieser Anteil in einigen Fällen sogar unter 15 Prozent, während er in Großstädten im Durchschnitt bei etwa 24 Prozent liegt.

Nach einem Umzug sind Alleinlebende einer höheren Mietkostenbelastung ausgesetzt. Die Mietkosten steigen dabei auf etwa 28 Prozent des Einkommens, im Münchener Umland und Hamburg sogar bis zu 33,2 Prozent. In besonders angespannten städtischen Märkten wie München oder Berlin mit einem deutlichen Nachfrageüberschuss kann die Belastung nach einem Umzug sogar über 40 Prozent des Einkommens betragen.

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