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Elementarschadenpflichtversicherung: Knapp zwei Drittel sind dafür

Umfrage unter Eigentümern

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat nun in einer bundesweiten Umfrage untersucht, wie Immobilieneigentümer dazu stehen. Deren Sicht auf das Thema findet in der politischen Debatte bisher kaum Beachtung. Fast zwei Drittel der befragten Eigentümer befürworten eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Für Wohnungseigentümer ist es ansonsten schwierig, ihr Eigentum abzusichern.

Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden, die durch Naturereignisse – sogenannte Elementargefahren – verursacht werden. Außer Sturm- und Hagelschäden werden diese Gefahren nicht automatisch durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, sondern erfordern eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Wohnen im Eigentum (WiE) hat eine Online-Umfrage unter privaten Immobilieneigentümer zum Thema der Elementarschadenversicherung durchgeführt. 2.509 Immobilieneigentümer haben daran teilgenommen, davon 546 Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses und 1.963 Eigentümer einer Eigentumswohnung, die WEGs mit mindestens 73.336 Wohneinheiten repräsentieren.

Unzureichende Absicherung des Wohnungseigentums – Pflichtversicherung könnte helfen

Die Umfrage zeigt, dass ein Großteil der Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, nämlich rund 60 Prozent, einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden haben, während nur rund 40 Prozent der Wohnungseigentümer angeben, gegen Elementarschäden abgesichert zu sein. Dabei zeigt sich auch: Je größer eine Wohnungseigentümergemeinschaft, desto niedriger die Versicherungsquote.

Die größte Hürde für den Abschluss einer Versicherung ist der erforderliche Mehrheitsbeschluss in einer WEG. Dies macht die systembedingten Nachteile von Wohnungseigentümer deutlich. „Für einen einzelnen Wohnungseigentümer ist es nicht möglich, das Gebäude gegen Elementargefahren abzusichern, wenn sich die Mehrheit der Gemeinschaft quer stellt“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. „Hier würde die Einführung einer Pflichtversicherung helfen, für die wir als Verband eintreten.“ Mit dieser Position verstärkt WiE die Stimmen der an der Umfrage teilnehmenden Immobilieneigentümer: Fast zwei Drittel befürworten die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung.

Aktueller Beitrag

  • 04.12.2025
  • News
Austauschpflicht für Bleileitungen – Eigentümer sollten jetzt handeln

Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.

Vor allem ältere Gebäude betroffen

„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“

Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.

Rechtzeitiger Austausch kann Folgekosten vorbeugen

Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.

„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.

Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.

Fristverlängerung? Nur in Ausnahmefällen

Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann:

  • Eine kurzfristige Verlängerung über den 12. Januar 2026 hinaus ist möglich, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er rechtzeitig einen Auftrag zur Entfernung oder Stilllegung erteilt hat, dieser aber aus Kapazitätsgründen nicht fristgerecht abgeschlossen werden kann.
  • Eine langfristige Verlängerung bis maximal 12. Januar 2036 ist hingegen nur für Gebäudewasser-versorgungs- oder Eigenwasserversorgungsanlagen vorgesehen, bei denen das Trinkwasser ausschließlich für den eigenen Haushalt genutzt wird und soweit eine Schädigung der Gesundheit der betroffenen Verbraucher nicht zu erwarten ist.
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