Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Mit dem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Die im Referentenentwurf vorgesehenen und vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stark kritisierten Verschärfungen wurden teilweise abgemildert. Dennoch sind zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer zu befürchten.
Mit dem aktuellen Gesetzentwurf für Mietrechtsänderungen (Mietrecht II) hat die Bundesregierung das Ziel, die Mietpreisbremse wirksamer werden zu lassen und den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern. Dabei schränkt sie die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Verwertung von Wohnraum auch für private Kleinvermieter ein. Im Vergleich zu dem Referentenentwurf, den Wohnen im Eigentum stark kritisiert hat, gibt es in dem Gesetzesentwurf erste Nachbesserungen. Diese sind jedoch nicht ausreichend. „Private Vermieter stellen mit 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands einen wesentlichen Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Gleichzeitig ist die vermietete Immobilie für viele ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Die geplanten Einschränkungen werden trotz der Nachbesserungen dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohnt. Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter – mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).
Es braucht eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter.
Der Gesetzesentwurf sieht – wie bereits der Referentenentwurf – die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags vor. Der vorgesehene pauschale Prozentsatz, der künftig als Regelvermutung für einen angemessenen Zuschlag gelten soll, wurde dabei angehoben. „Positiv ist, dass der ursprüngliche Pauschalwert von fünf Prozent auf zehn Prozent erhöht wurde – schließlich tragen Vermieter auch die Kosten für Transport- und Aufbau der Möbel“, so von Möller. „Dennoch halten wir es für sachgerechter, den Zuschlag am tatsächlichen Wert der Möblierung einschließlich aller Nebenkosten zu orientieren, statt ihn pauschal an die Nettokaltmiete zu koppeln.“
Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine Legaldefinition des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Wohnraum vor und begrenzt diesen grundsätzlich auf maximal sechs Monate. Hintergrund ist, dass bei Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse nicht gilt. Im Vergleich zum Referentenentwurf soll nun zusätzlich die Möglichkeit bestehen, das Kurzzeit-Mietverhältnis auf acht Monate auszuweiten – wenn beispielsweise ein Praktikum verlängert oder eine Prüfung verschoben wird.
Wohnen im Eigentum kritisiert die starre zeitliche Grenze. „Die Erweiterung auf acht Monate ändert an unserer kritischen Bewertung nichts“, so von Möller, „die feste Grenze berücksichtigt nicht ausreichend den Bedarf an flexiblem Wohnraum.“
Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) plant das Ministerium eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Der Referentenentwurf sah vor, dass die Indexmiete generell um nicht mehr als 3,5 Prozent steigen darf.
Nach dem neuen Gesetzentwurf soll in den Fällen, in denen die Indexmiete um mehr als 3 Prozent steigt, der darüber liegende Teil zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen.
Zwar ist die ursprüngliche Regelung des Referentenentwurfs etwas abgemildert worden. Dennoch werden damit private Vermieter, die selbst von Inflation betroffen sind und Mieteinnahmen häufig zur Altersvorsorge nutzen, zusätzlich belastet. Das widerspricht dem Ziel der Indexmiete.
„Hinzu kommt, dass der Verbraucherpreisindex die tatsächlichen Kostensteigerungen im Immobilienbereich ohnehin nur unzureichend abbildet, da Handwerkerleistungen und Kosten für Baustoffe schon seit Jahren noch höheren Preissteigerungen unterworfen sind“, so von Möller.
Besonders kritisch bewertet WiE, dass das Ministerium auch im aktuellen Gesetzesentwurf an der geplanten Ausweitung der sogenannten Schonfristregelung festhält. Künftig soll nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeglichen werden.
Nach Auffassung des Verbands führt dies zu einer erheblichen Verschiebung des Kostenrisikos zulasten der Vermietenden. Zudem verursachen Räumungsklagen regelmäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Auch wenn Vermieter die Erstattung der Prozesskosten von den Mietern verlangen können, ist es eher unwahrscheinlich, dass letztere die Kosten aufbringen können, wenn sie bereits Probleme hatten, die Miete regelmäßig zu zahlen.
Auch die Interessengemeinschaft Haus & Grund Deutschland sieht in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setze die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“
Aktueller Beitrag
Photovoltaikanlagen funktionieren am besten, wenn die Module frei von Schmutz, Staub, Moos und Flechten sind. Sobald es Frühling wird und die Sonne an Kraft gewinnt, lohnt sich aufgrund des anstehenden ertragsreichen Sommerhalbjahrs ein besonders genauer Blick auf die Anlage. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Schon mit bloßem Auge erkennt man, vor allem aus der Nähe, starke Verschmutzungen. Sie können dazu führen, dass die Solaranlage bis zu 15 Prozent weniger Leistung bringt. Ertragseinbußen kann man mit Hilfe einer App herausfinden, die die Erträge dokumentiert. Liegen die aktuellen Werte deutlich unter dem Soll, empfiehlt sich ein Solaranlagencheck. Auch die Anschlüsse und der Batteriespeicher sollten dabei unter die Lupe genommen werden. Eigentümer von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollten aber in der Regel nicht selbst aufs Dach steigen, sondern das Prüfen und Reinigen Fachleuten überlassen. Bei Balkonsolaranlagen dagegen ist eine Reinigung in Eigenregie möglich.
Wie stark eine Photovoltaikanlage von Verschmutzung betroffen ist, hängt unter anderem von ihrem Standort ab. In der Nähe von Straßen oder Industrieanlagen ist die Verschmutzung durch Rußpartikel, Feinstaub und andere Schadstoffe oft recht hoch. In ländlichen Regionen sorgen Pollen, Moos und Vogelkot für verschmutzte Module. Für den Grad der Verunreinigung ist auch die Neigung des Daches von Bedeutung. Je flacher ein Dach, desto hartnäckiger bleiben unerwünschte Ablagerungen auf der Photovoltaikanlage liegen. Gerade Anlagen auf Dächern mit einer Neigung von unter 15 Grad müssen öfter geprüft werden. Dort ist der Selbstreinigungseffekt durch Regen geringer – das wirkt sich negativ auf die Leistung der Anlage aus.
Der Solaranlagencheck erfolgt am besten nach dem Winter. Im Frühjahr erzeugt eine Solaranlage deutlich mehr Strom als in den Wintermonaten. Im Dezember und im Januar liefert sie nur etwa fünf Prozent ihres Jahresertrages. Ab März, wenn die Sonnenstunden in Deutschland wieder zunehmen, steigt die Stromproduktion dagegen deutlich an. Von März bis September erreichen die Anlagen dann 80 Prozent ihres Jahresertrages. Sie vor dieser Phase prüfen zu lassen, sorgt dafür, dass der Ertrag der sonnigen Monate voll ausgeschöpft werden kann.
Wer wissen will, ob die hauseigene Photovoltaikanlage gut funktioniert, sollte an einem sonnigen Frühlingstag den Stromertrag prüfen. Das geht bei fast allen Anlagen ganz einfach mit der passenden App. Diese zeigt unter anderem die aktuelle Leistung an und damit, wie viel Strom die Anlage gerade erzeugt. Wenn die Werte unter den Soll-Erträgen liegen, kann das ein Hinweis darauf sein, dass Verschmutzungen oder andere Störungen die Leistung beeinträchtigen. Einen guten Anhaltspunkt liefern Vergleiche mit den Zahlen aus dem Vorjahr – gegebenenfalls abgeglichen um die ort- und jahresspezifischen Sonnenstundenzahlen. Eine weitere typische Funktion von Solaranlagen-Apps sind auch Fehler- und Störungsmeldungen, also Hinweise, wenn der Wechselrichter ausfällt oder die Anlage ungewöhnlich wenig Strom produziert.
Egal ob aus dem Dachfenster, per Foto oder Drohne – der scharfe Blick auf die Solarmodule zeigt, wie verschmutzt sie sind. Was Eigentümerinnen und Eigentümer in der Regel nicht selbst übernehmen sollten, ist der Gang aufs Dach. Hier empfiehlt es sich, Fachleute zu beauftragen, die den Zustand der Solarmodule professionell prüfen und bei Bedarf reinigen. Gut zu wissen: Die Kosten dafür kann man von der Steuer absetzen.
Neben den Modulen checken die Experten alle elektrischen Anschlüsse einer Anlage, inklusive Verkabelungen und Verglasungen. Einige Handwerkende setzen dafür Thermografieaufnahmen ein. Diese werde per Drohne gemacht. Mit ihnen erkennt man sogenannte Hotspots, das sind fehlerhafte Stellen an den Modulen. Darüber hinaus prüfen die Fachleute die Funktion des Wechselrichters.
Da Photovoltaikanlagen wartungsarm, sind, muss die Anlage nicht jährlich geprüft werden. Alle drei, vier Jahre reicht aus. Häufig bieten Fachhandwerksbetriebe für ihre Inspektionen einen vorher vereinbarten Rhythmus an. Fachhandwerker, die Solaranlagenchecks durchführen, findet man in Solarfachfirmen, Elektro-Innungsbetrieben, oder dem Installationsbetrieb, der die Anlage auf dem Dach errichtet hat. Auch der Batteriespeicher kann bei diesem Check geprüft werden.
Auch solarthermische Anlagen sollten im Frühling gecheckt werden. Laien können dafür einen einfachen Fühltest machen. Voraussetzung ist ein sonniger Tag. Zuerst berührt man die Leitung, die aus dem Sonnenkollektor herausführt. Sie muss sich wärmer anfühlen als die Leitung, die in den Kollektor hineinführt. Außerdem sollte die Pumpe ein leises surrendes Geräusch erzeugen. Dieser Test sagt aber noch nichts darüber aus, wie gut die Anlage läuft; er zeigt nur, dass sie in Betrieb ist. Ein Blick auf den Wärmemengenzähler lässt Rückschlüsse über die Sonnenertrag zu. Wie bei der Photovoltaikanlage sollte man die aktuellen Erträge mit den Vorjahreszahlen vergleichen. Fachleute prüfen darüber hinaus die Kollektoren, die Umwälzpumpe, den Frostschutz und die Regelung.
Mit den ersten sonnigen Tagen lohnt sich auch ein prüfender Blick auf die Balkonsolaranlage. Sie müssen selten gereinigt werden. Befindet sich der Balkon aber beispielsweise an einer stark befahrenen Straße, neben einem ungeteerten Feldweg oder sind viele Balkonpflanzen in der Nähe, können sie schneller verschmutzen. Lagern sich Abgase, Staub, Pollen oder gar Erde sichtbar an den Modulen ab oder bildet sich Moos, empfiehlt sich eine Reinigung.
Ist das Modul vom Balkon oder von der Terrasse aus gut erreichbar, können Eigentümer selbst aktiv werden. Grober Schmutz lässt sich vorsichtig mit der Hand oder einem weichen Besen entfernen. Anschließend genügt ein haushaltsüblicher Schwamm, idealerweise mit der weichen Seite, oder ein Tuch. Bei flexiblen Modulen mit Kunststoffoberfläche sollte ausschließlich ein weiches Tuch zum Einsatz kommen. Am Ende sollte man das Modul mit einem Geschirrtuch oder einem Microfasertuch vorsichtig trockenreiben.
Als Reinigungsmittel eignen sich Wasser mit etwas Spülmittel oder handelsüblicher Glasreiniger. Auf aggressive Putzmittel und Metallschwämme sollte unbedingt verzichtet werden. Sie können die Oberfläche zerkratzen und zu einer dauerhaften Minderung des Stromertrags führen. Auch Hochdruckreiniger sind tabu, sie können die Elektronik beeinträchtigen. Gereinigt wird am besten bei milden Temperaturen. In der prallen Sonne und bei großer Hitze trocknet das Wasser zu schnell, dann entstehen Streifen. Für die Reinigung muss die Anlage nicht zwingend vom Netz getrennt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Stecker dennoch ziehen.
Im Zuge des Checks empfiehlt sich zudem ein kurzer Blick auf die Technik. Sitzt der Stecker fest in der Steckdose? Sind alle Kabel unbeschädigt und korrekt angeschlossen? Leuchtet der meist auf der Rückseite des Moduls angebrachte Wechselrichter grün, arbeitet die Anlage normal. Rotes oder grün-rotes Leuchten weist auf eine Störung hin. Bei sichtbaren Schäden an Kabeln oder Steckern sollten Fachleute hinzugezogen werden.
Unter wettercockpit.zukunftaltbau.de lassen sich mit wenigen Klicks die Wetterdaten der nächstgelegenen Wetterstation darstellen. Damit können die aktuellen Sonnenstunden mit denen der vergangenen Jahre verglichen werden, um den aktuellen Solarertrag ins Verhältnis zu setzen. Ein Blick bis zu 20 Jahre zurück ist möglich.