Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2023 leicht gestiegen. 182.826 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 0,12 Prozent (182.612 Mal). Insgesamt sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich. Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht, wie der DMB angibt.
Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an.
An erster Stelle für mietrechtliche Auseinandersetzungen stehen die Vertragsverletzungen mit 30,4 Prozent. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse. Danach folgen Mieterhöhungen (17,4 %) und Mietkaution (16,9 %).
Mit 15,9 Prozent ist der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten der vierthäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2023 (15,6 Prozent) unverändert. Es folgen Eigenbedarf (7,2 %), Fristlose Kündigung (5,6 %), Ordentliche Kündigung (1,6 %) und Modernisierung und Schönheitsreparaturen (je 0,5 %). Weitere 4,3 Prozent können keinem der Themen zugeordnet werden und fallen unter Sonstiges.
Die Streitigkeiten über Mieterhöhungen machten im Jahr 2023 15,5 Prozent aus und sind somit deutlich gestiegen. „Der Anstieg der Gerichtsprozesse aufgrund von Mieterhöhungen verdeutlicht ganz klar den Druck auf dem Mietwohnungsmarkt. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Fehlen wirksame mietenbegrenzende Regelungen, steigen die Mieten in einigen Großstädten sogar zweistellig. Das bekommen die Mieterhaushalte zu spüren, von denen sich immer weniger das Wohnen leisten können. Denn bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Deshalb erwarten wir von einer neuen Regierung, dass sie sich schnellstmöglich für die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Bekämpfung von Mietwucher einsetzt“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Aktueller Beitrag
Obwohl viele Menschen Mehrgenerationenwohnen heute mehrheitlich ablehnen, können es sich die meisten für das eigene Alter durchaus vorstellen. Was auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt, hat bei genauerer Betrachtung nachvollziehbare Gründe – die vor allem mit den unterschiedlichen Lebensphasen und deren Herausforderungen zu tun haben.
„Die Zahlen zeigen ein klassisches Marktversagen: Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum steigt durch den demografischen Wandel kontinuierlich, doch das Angebot entwickelt sich in die entgegengesetzte Richtung. Altersgerechte Wohnungen sind zudem häufig teure Neubauten. Das hält ältere Menschen in ihren bestehenden, oft zu großen Wohnungen – und verschärft so die Wohnungsknappheit für alle Generationen“, sagt ImmoScout24 Geschäftsführerin Dr. Gesa Crockford.
Die Deutschen stehen dem Mehrgenerationenwohnen mehrheitlich skeptisch gegenüber. 55 Prozent bewerten diese Wohnform negativ (37 Prozent eher negativ, 19 Prozent sehr negativ), während nur 12 Prozent sie positiv bewerten. Die Hauptgründe für die Ablehnung liegen in Bedenken um unterschiedliche Lebensgewohnheiten (57 Prozent), fehlende Privatsphäre (55 Prozent) und mögliche Generationenkonflikte (50 Prozent). Als generelle Hauptvorteile des Mehrgenerationenwohnens werden gemeinsame Aktivitäten (49 Prozent), Pflege von Familienmitgliedern (47 Prozent), praktische Hilfe im Haushalt (46 Prozent) und Nähe zur Familie (46 Prozent) genannt. Rund die Hälfte der Befragten (47 Prozent) rechnet damit, dass diese Form des Zusammenlebens zunehmen wird.
Trotz der kritischen Grundhaltung zeigt sich beim Blick auf die eigenen Wohnwünsche für das Alter ein anderes Bild. 34 Prozent der Befragten würden im Alter Mehrgenerationenwohnen bevorzugen – 24 Prozent mit der Familie, 10 Prozent in einem Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit nicht-verwandten Personen. Damit liegt diese Wohnform gleichauf mit dem Wunsch, allein oder mit dem Partner oder der Partnerin in der gewohnten Umgebung zu bleiben (33 Prozent) und deutlich vor Wohnformen wie Seniorenresidenz oder Senioren-WG (jeweils 8 Prozent).
Die ältere Generation zeigt sich, im Vergleich zu jüngeren Menschen, deutlich aufgeschlossener gegenüber Mehrgenerationenwohnen. Während bei den 18- bis 29-Jährigen 29 Prozent offen für diese Wohnform sind, steigt die Zustimmung von 31 Prozent (30-39 Jahre) auf 41 Prozent bei den 60- bis 69-Jährigen. „Auf keinen Fall“ zum Mehrgenerationenwohnen, sagen zwischen 13 und 18 Prozent aller Altersklassen. Was sich mit dem Alter am stärksten verändert, ist die Gruppe der Unentschlossenen: Sie sinkt von 27 Prozent bei den Jüngsten auf nur noch 15 Prozent bei den Ältesten.
Selbst in ein Mehrgenerationenhaus zu ziehen ist weniger eine freie Entscheidung, sondern meist eine Reaktion auf äußere Umstände. Als wichtigster Auslöser nennen 45 Prozent der Befragten die Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern. Dahinter folgen ökonomische Zwänge wie hohe Wohnkosten beziehungsweise Wohnungsmangel sowie der Wunsch nach mehr Gemeinschaft (jeweils 36 Prozent).