Grundsteuererlass nur bei unverschuldeten Ausfällen
Vermieter, die im Jahr 2023 unverschuldet Mietausfälle hatten, können einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen. Gründe können zum Beispiel sein: Wohnungsbrand, Wasserschaden, Leerstand der Immobilie, gegebenenfalls kommen auch Liquiditätsprobleme der Mieter infrage. Hierbei müssen die Vermieter nachweisen können, dass die Ausfälle unverschuldet waren. So darf ein Elementarschaden nicht durch Fahrlässigkeit entstanden sein, weil zum Beispiel Sanierungsarbeiten aufgeschoben wurden. Bei Leerstand muss der Vermieter nachweisen, dass er sich um eine Vermietung der Räume bemüht und eine ortsübliche Miete verlang hat. Geeignete Nachweise sind Unterlagen vom Immobilienmakler oder Nachweise über Wohnungsinserate.
Wie viel Erlass ist möglich?
Wurden durch Mietausfälle weniger als 50 Prozent des normalen Rohertrages der Immobilie erwirtschaftet, ist ein Erlass von 25 Prozent der Grundsteuer möglich. Hat die Immobilie überhaupt keinen Ertrag gebracht, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Dies ist in § 33 des Grundsteuergesetzes (GrStG) geregelt. Die Frist endet in der Regel am 31. März des Folgejahres, in diesem Jahr ist sie wegen der Osterfeiertage nach hinten verschoben.
In der Regel ist die Behörde, die den Grundsteuerbescheid ausgestellt hat, für den Erlass zuständig. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.
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„EigenheimPlus“ richtet sich an natürliche Personen, die eine bestehende Wohnimmobilie in Thüringen erwerben oder modernisieren möchten, um sie selbst zu bewohnen. „Wir möchten die Thüringerinnen und Thüringer dabei unterstützen, ihren Wohntraum zu verwirklichen und zugleich die Nutzung und Sanierung von Bestandsimmobilien attraktiver und erschwinglicher gestalten. So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum und engagieren uns zugleich für die nachhaltige Entwicklung unserer ländlichen Regionen“, erklärt Steffen Schütz, Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur.
Über „EigenheimPlus“ können bis zu 150.000 Euro pro Vorhaben finanziert werden, die Kombination mit anderen Fördermitteln und weiteren Ergänzungskrediten ist möglich. Dadurch können Antragstellende ihre Finanzierung individuell und flexibel gestalten. „Mit ‚EigenheimPlus‘ setzen wir ein Signal im Thüringer Wohnungsmarkt. Die Bestandssanierung im ländlichen Raum besitzt großes Potenzial, dem Wohnraummangel in den Ballungsräumen entgegenzuwirken. Hier unterstützen wir ab sofort mit einem passenden Angebot“, ist TAB-Vorstandvorsitzender Matthias Wierlacher überzeugt. 2024 wurde bereits die Grundsteuer in Thüringen von 6,5 auf 5 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme zeigte jedoch nur wenig Erfolg, wie aus Zahlen des Thüringer Finanzministeriums hervorgeht.
Anträge für das Programm „EigenheimPlus“ können ab sofort über die Hausbank gestellt werden. Weitere Informationen zu den genauen Konditionen sowie zur Antragstellung sind auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank abrufbar.
„Das von Infrastrukturminister Schütz in der heutigen Regierungsmedienkonferenz vorgestellte angeblich neue Förderprogramm „Eigenheim plus“ ist keine wirksame Lösung für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und gegen steigende Mietkosten in Thüringen. Hinzu kommt: Diese angekündigten Maßnahmen sind nicht wirklich neu, sie sind faktisch nur eine Ergänzung zu einem schon laufenden Förderprogramm, bei dem es um Hauskauf und Eigenheimneubau für Familien geht. Nun soll noch die Förderung für Sanierungen dazu kommen. Also ein neues Schleifchen mehr an einem gar nicht mehr neuen Paket“, kritisiert Anja Müller, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.
Dazu Müller weiter: „Es fehlen immer mehr bezahlbare Mietwohnungen und die Mietpreise explodieren. Wir als Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag werden in den kommenden Haushaltsverhandlungen für die Schaffung einer Landeswohnungsgesellschaft für Thüringen sowie den Erhalt und die Aufstockung des Landeswohnungsbauvermögens kämpfen. Es braucht mehr bezahlbare Mietwohnungen in Thüringen und einen wirksamen Mietendeckel gegen die Mietenexplosion.“