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Studie: Die 10 häufigsten Mängel beim Mehrfamilienhausbau

Beim Mehrfamilienhausbau treten seit Jahren die immer gleichen Baumängel auf. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IfB). Wohnungskäufer sollten genau hinschauen, denn häufig erwachsen aus kleinen Fehlern teure Folgeschäden.

Mängel in allen Bereichen des Bauprozesses
„Viele Mängel werden durch eine Bauausführung verursacht, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder vom Vertrag abweicht“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Hierbei haben Käufer Anspruch auf Mängelbeseitigung. Damit der Mangel frühzeitig erkannt wird und keine Folgeschäden verursacht, empfiehlt der BSB den Kaufvertrag oder Modernisierungs-Bauvertrag durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Auf den Kosten von zu spät erkannten Mängeln und deren Folgeschäden bleiben Käufer häufig sitzen.

Tipps zur Mängelbeseitigung und Schadensregulierung
Damit Wohnungskäufer die gängigsten Fehler frühzeitig erkennen, fasst die Studie die zehn häufigsten Mängel exemplarisch zusammen und gibt Tipps für die Beseitigung und die Schadensregulierung. Die Studie beruft sich dabei unter anderem auf Versicherungs-Haftschäden. Zu den häufigsten Mängeln gehören z. B. eine lückenhafte Baubeschreibung, Schallschutzprobleme oder Feuchteschäden am Bodenbelag.

Aktueller Beitrag

  • 28.03.2024
  • News
Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer

11 Prozent Mehrkosten ab April

Mit der Rückkehr zum regulären Steuersatz steigen die Gaspreise an – jedoch sie inzwischen größtenteils wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Laut dem Vergleichsportal Verivox liegt der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte aktuell bei 9,8 Cent pro kWh und erhöht sich durch einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 10,9 Cent/kWh. Das entspricht einem Anstieg von 11 Prozent. Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh hat dadurch durchschnittliche Mehrkosten von rund 220 Euro pro Jahr. Gaskunden sollten jetzt ihren Zählerstand übermitteln, damit die korrekte Menge zum vergünstigten Steuersatz abgerechnet wird.

„Der volle Mehrwertsteuersatz wird den Gaspreis schlagartig um 11 Prozent erhöhen. Die Kundinnen und Kunden haben durch die Umstellung kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern. Die Grundversorgung ist im Vergleich zu den günstigen Gastarifen derzeit im Schnitt doppelt so teuer“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Günstige Preise für Neukunden

Laut Verivox trifft die Erhöhung Verbraucher in der Grundversorgung besonders hart: die jährlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh liegen hier im bundesweiten Durchschnitt aktuell bei 2.599 Euro mit reduziertem Steuersatz, mit dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sind es 2.890 Euro. Die Rückkehr zum alten Steuersatz bedeutet Mehrkosten von 291 Euro pro Jahr.

Zum Vergleich: günstigsten verfügbaren Neukundentarif mit Preisgarantie kostet die gleiche Menge Gas aktuell im Bundesschnitt rund 1.303 Euro (bei 7 Prozent Mehrwertsteuer). Mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent stiegen die Heizkosten um 146 Euro auf insgesamt 1.450 Euro. Kunden in dieser Tarifgruppe zahlen damit also für die gleiche Menge Gas 145 Euro weniger Steuern als in der örtlichen Grundversorgung.

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