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Corona: Verzögerung von Baugenehmigungen

Durch die aktuelle Corona-Situation arbeiten Behörden im reduzierten Modus, darauf weist aktuell der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Durch die gekürzten Sprechzeiten verzögern sich häufig Auskünfte sowie die Erteilung von Genehmigungen.

Bauherren sollten Verzögerungen einplanen
Solange Bauherren nicht wissen, wie sie auf ihrem Grundstück bauen dürfen, sollten sie keinen Bauvertrag unterschreiben, rät der VPB. Sollte sich die Erteilung der Baugenehmigung verzögern, verzögern sich auch weitere Dinge, die eingeplant werden müssen: So verschiebt sich mit dem Einzugstermin auch der Beginn der Finanzierung, die Kündigung der alten Wohnung, die Umschulung der Kinder und vieles mehr. Der VPB rät, diese Verzögerungen einzukalkulieren.

Zahl der Baugenehmigungen relativ konstant
Bei der Anzahl der erteilten Baugenehmigungen ist laut Statistischem Bundesamt ist kein Corona-Einfluss auszumachen. Die Zahl der Genehmigungen unterliegt zwar monatlichen Schwankungen, stieg jedoch im Zeitraum von Januar bis Juli 2020 zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent.

Aktueller Beitrag

  • 11.04.2024
  • News
Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse

Teil des Koalitionsvertrags

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP im Jahr 2021 vereinbart, die Mietpreisbremse zu verlängern. Da die Länder rund 1,5 Jahre Vorlauf brauchen und die Mietpreisbremse ursprünglich nur noch bis 2025 läuft, ist nun Eile angesagt. Experten rechnen zeitnah mit einem Gesetzesentwurf.

Die Mietpreisbremse gilt bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Welche Gebiete das sind, wird durch die Bundesländer festgelegt. In diesen Gebieten darf die die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Sanierungen, Neubauten oder wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat.

Kontroverse Meinungen zur Verlängerung

Die Interessengemeinschaft Haus & Grund gibt sich entsetzt über die Verlängerung und bezeichnet sie als „vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläutert der Verbandspräsident Kai Warnecke.

Dem Deutschen Mieterbund (DMB) geht die Ankündigung jedoch nicht weit genug: „Die Kehrtwende der FDP nach einer zweieinhalbjährigen Blockade ist überfällig und war dringend nötig, um die 2025 auslaufende Mietpreisbremse rechtzeitig zu verlängern. Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, wie die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent auf 11 Prozent, die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen oder die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit, bleibt weiterhin unklar. Hier muss die Ampel und insbesondere die FDP zu ihrem Wort im Koalitionsvertrag stehen […]“, kommentiert der Präsident des DMB, Lukas Siebenkotten.

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