Bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zog ein Grundstückseigentümer, der sich durch das Laub und den Pollenflug der Birken auf dem Nachbargrundstück gestört fühlte. Der Bundesgerichtshof urteilte nun: Die Birken dürfen bleiben.
Nachbar fordert Baumfällung oder monatliche Zahlungen
Laub, herabfallende Birkenzweige und Blütenkätzchen sowie der Pollenflug störten den Kläger so sehr, dass er von seinem Nachbarn verlangte, die drei rund 18 Meter hohen Birken zu fällen. Alternativ verlangte er in den Monaten Juni bis November Zahlungen in Höhe von 230 Euro.
Das Urteil: Birken dürfen bleiben
Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Mannes ab. In der Begründung heißt es, dass die Bäume im rechtlich vorgegebenen Abstand von mindestens zwei Metern zum Nachbargrundstück gepflanzt wurden. Zudem seien die Birken gesund und es erfolgt eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Die Beeinträchtigungen des Klägers betrachtete das Gericht als erheblich, jedoch nicht so schwer, dass Entschädigungs- oder Beseitigungsansprüche bestehen. [BGH V ZR 218/18]
Aktueller Beitrag
3 Zimmer- Eigentumswohnung mit Balkon und Stellplatz in Essen-Altendorf
Die Eigentumswohnung mit Balkon und Stellplatz befindet sich in der 3. Etage eines 10-Familienhauses, welches im Jahre 1971 erbaut wurde. Die Wohnfläche beträgt ca. 68 m². Zu der Wohnung gehört 1 Kellerraum, sowie der zum Gemeinschaftseigentum gehörende Wasch- und Trockenraum im Keller. Parkmöglichkeiten für Ihren PKW bietet ein Stellplatz hinter dem Haus, der bereits im Kaufpreis enthalten ist. Die Heizkosten, Kosten für den Winterdienst, Hausmeister und die Instandhaltungsrücklagen sind bereits im Hausgeld enthalten.