Seit September 2018 kann das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragt werden. Der Förderzeitraum wurde wegen der Corona-Pandemie verlängert.
Förderung wurde gut angenommen
Bislang wurden fast 310.000 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert, zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 % der Antragsteller unter 40.000 Euro pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 6,5 Mrd. EUR. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Mrd. EUR für das Baukindergeld zur Verfügung. Da es wegen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen beim Bauen und Hauskauf kam, wurden die Fristen nachträglich angepasst. Nun gilt: Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Baugenehmigung erteilt bekommen oder einen Kaufvertrag unterschrieben hat, ist förderungsfähig sofern die anderen Bedingungen erfüllt werden. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020 möglich. Den Antrag zur Förderung müssen Familien bis spätestens 31. Dezember 2023 stellen.
Was ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen. Pro Jahr erhält eine Familie 1.200 EUR je Kind. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt, sodass eine Familie mit einem Kind insgesamt 12.000 EUR erhält, eine Familie mit zwei Kindern 24.000 EUR usw.
Aktueller Beitrag
Nach einem schwierigen Absatzjahr 2024 komme die Wärmewende wieder zurück in die Erfolgsspur, so der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V., Dr. Martin Sabel: „Die Verbraucher wollen raus aus fossilen Heiztechniken und profitieren dabei von einer hohen Qualität sowohl bei der Installation durch das deutsche Fachhandwerk als auch bei den Wärmepumpen. Beides wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) exzellent gefördert.
Allerdings muss sich die neue Koalition darüber bewusst sein, dass der Markt sehr sensibel auf abrupte Veränderungen reagiert. Daher muss es das Ziel der neuen Bundesregierung sein, die aktuelle Tendenz steigender Installationszahlen bei hoher Kundenzufriedenheit durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.“
Der Koalitionsvertrag enthalte dazu einige positive Ankündigungen, aber auch einzelne noch offene Fragen.
Die Absenkung der Stromsteuer und eine zusätzliche Minderung der Netzentgelte sollen laut Koalitionsvertrag zu Entlastungen von insgesamt fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Damit setze die Regierung ein wichtiges Zeichen für die Elektrifizierung. „Angesichts der großen Abhängigkeiten von Energieimporten aus autoritär regierten Weltregionen geht es dabei nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit in Deutschland“, so Sabel.
Dass die neue Koalition die Erfolgsgeschichte der BEG-Heizungsförderung verlässlich weiterführen will, sei sehr zu begrüßen, wie Dr. Martin Sabel erläutert: „Investitionen in die Wärmwende werden über Monate, wenn nicht sogar Jahre vorbereitet. Daher benötigen alle Beteiligten vom Hausbesitzer über den Handwerker bis zur Heizungsindustrie planbare Rahmenbedingungen.“
In dieser Hinsicht seien die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht zielführend: „Einerseits wird die Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ in Aussicht gestellt – eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Andererseits wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Angesichts der Europäischen Gebäuderichtlinie und der klimapolitischen Ziele ist völlig klar, dass das GEG auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen stellen wird. Die Branche erwartet, dass diese Vorgaben noch im Laufe dieses Jahres feststehen. Eine sich über Jahre hinziehende Überarbeitung ist zu vermeiden. Die Politik steht auch weiterhin in der Pflicht Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein”, so der BWP-Geschäftsführer.