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Wärmewende im Bestand: Eigentümer fordern Planungssicherheit statt fossiler Kompromisse

Mehr als 80 Prozent der sanierungsinteressierten Hauseigentümer beabsichtigen, ihre fossilen Heizsysteme durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Dabei befürwortet eine deutliche Mehrheit von drei Vierteln den Beibehalt der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, während die geplante „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen auf starke Ablehnung stößt.

Umfrage zeigt: klimafreundliche Systeme sind gefragt

Eine große Mehrheit der sanierungsinteressierten Hauseigentümer spricht sich klar für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Systeme aus. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online unter ihren Newsletter-Abonnenten. Gleichzeitig stößt die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im aktuellen Eckpunktepapier für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf breite Ablehnung; auch die geplante „Bio-Treppe“ findet in der Zielgruppe wenig Zustimmung.

Nachdem die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht wurden, hat co2online ihre Newsletter-Abonnenten zu den wichtigsten geplanten Änderungen befragt. Mehr als 4.800 Verbraucher haben teilgenommen.

Jeder Dritte für gesetzliche Vorgaben beim Heizungstausch

Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Eine große Mehrheit der Befragten will den Abschied von fossilen Heizungen. Über 80 Prozent sind der Meinung, dass veraltete Gas- und Ölheizungen in Wohngebäuden durch klimafreundlichere Heizsysteme ersetzt werden sollten. Fast jeder Dritte spricht sich dafür aus, diesen Wechsel auch gesetzlich vorzugeben.

Hauseigentümer warnen vor Kostenfalle Gasheizung

Kritisch sehen viele Befragte die geplante Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im Gebäudeenergiegesetz. 56 Prozent bewerten diesen Schritt negativ. In den offenen Antworten wird immer wieder die Sorge geäußert, dass notwendige Entscheidungen weiter aufgeschoben werden. „Das Problem wird auf übermorgen verschoben, statt gelöst“, schreibt ein Teilnehmer. Ein anderer warnt: „Öl- und Gasheizungen werden mittelfristig zur Kostenfalle.“

Starke Ablehnung gegenüber geplanter „Bio-Treppe“

Auch die sogenannte Bio-Treppe, nach der neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen, stößt bei knapp der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Jeder Fünfte ist zudem der Meinung, dass grundsätzlich keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr installiert werden sollten. Häufig genannter Grund für die Ablehnung ist die begrenzte Verfügbarkeit entsprechender Brennstoffe. „Bio-Brennstoffe stehen nicht in ausreichender Menge zur Verfügung, sind teuer und werden in anderen Bereichen dringender benötigt“, heißt es in einer Antwort.

Deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz

Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz der Befragten. Beim grundsätzlichen Ziel, veraltete Fossilheizungen durch klimafreundliche Systeme zu ersetzen, sind sich Wähler der Grünen (99 Prozent), der SPD (96 Prozent) und der CDU (82 Prozent) weitgehend einig. Unter AfD-Wählern spricht sich hingegen etwa jeder Zweite gegen einen Austausch aus.

Unterschiede zeigen sich auch bei den konkreten Regelungen: Wähler der Grünen und der SPD lehnen die Abschaffung der 65-Prozent-Regel besonders deutlich ab (Grüne: 95 Prozent, SPD: 78 Prozent), während bei CDU- und AfD-Wählern die Zustimmung zur Abschaffung überwiegt (CDU: 58 Prozent, AfD: 71 Prozent).

Bei der sogenannten Bio-Treppe zeigt sich hingegen parteiübergreifend Skepsis: Sowohl unter Grünen-, SPD- als auch AfD-Wählern lehnt eine große Mehrheit die Regelung ab, während CDU-Wähler hier knapp mehrheitlich zustimmen.

Eigentümer fordern Planungssicherheit für Investitionen

„Unsere Umfrage zeigt ein klares Signal: Viele engagierte Eigentümerinnen und Eigentümer wollen raus aus Öl und Gas und erwarten von der Politik vor allem verlässliche Regeln“, sagt Nadine Walikewitz, Research-Leiterin bei co2online. „Wer heute eine neue Heizung einbaut, entscheidet für Jahrzehnte. Ohne klare Leitplanken werden viele notwendige Investitionen weiter aufgeschoben.“

„Beim Klimaschutz im Gebäudebereich kommt Deutschland insgesamt zu langsam voran“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Gerade deshalb braucht es jetzt wirksame politische Instrumente. Sollten ordnungspolitische Vorgaben abgeschwächt werden, müssen andere Hebel umso stärker wirken, etwa ein verlässlicher CO2-Preis, attraktive Förderprogramme und unabhängige Beratung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Nur so lässt sich die Wärmewende im Gebäudebestand wirklich beschleunigen.“

Zur Umfrage

An der Umfrage beteiligten sich mehr als 4.800 Abonnenten des co2online-Newsletters. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, spiegeln jedoch gezielt die Sicht sanierungsinteressierter Hauseigentümer wider, also einer Gruppe, die konkrete Investitionsentscheidungen trifft. Um politische Verzerrungen zu vermeiden, wurden die Ergebnisse nach aktueller Wahlabsicht gewichtet.

Aktueller Beitrag

  • 07.05.2026
  • News
„Unzureichende Nachbesserungen“: Verbände kritisieren neues Mietrechtspaket scharf

Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Mit dem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Die im Referentenentwurf vorgesehenen und vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stark kritisierten Verschärfungen wurden teilweise abgemildert. Dennoch sind zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer zu befürchten.

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf für Mietrechtsänderungen (Mietrecht II) hat die Bundesregierung das Ziel, die Mietpreisbremse wirksamer werden zu lassen und den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern. Dabei schränkt sie die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Verwertung von Wohnraum auch für private Kleinvermieter ein. Im Vergleich zu dem Referentenentwurf, den Wohnen im Eigentum stark kritisiert hat, gibt es in dem Gesetzesentwurf erste Nachbesserungen. Diese sind jedoch nicht ausreichend. „Private Vermieter stellen mit 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands einen wesentlichen Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Gleichzeitig ist die vermietete Immobilie für viele ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Die geplanten Einschränkungen werden trotz der Nachbesserungen dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohnt. Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter – mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).

Es braucht eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter.

Möblierung: Erhöhung des Pauschalbetrags auf 10 Prozent der Nettokaltmiete

Der Gesetzesentwurf sieht – wie bereits der Referentenentwurf – die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags vor. Der vorgesehene pauschale Prozentsatz, der künftig als Regelvermutung für einen angemessenen Zuschlag gelten soll, wurde dabei angehoben. „Positiv ist, dass der ursprüngliche Pauschalwert von fünf Prozent auf zehn Prozent erhöht wurde – schließlich tragen Vermieter auch die Kosten für Transport- und Aufbau der Möbel“, so von Möller. „Dennoch halten wir es für sachgerechter, den Zuschlag am tatsächlichen Wert der Möblierung einschließlich aller Nebenkosten zu orientieren, statt ihn pauschal an die Nettokaltmiete zu koppeln.“

Kurzzeitvermietung: Grenze beschneidet Vertragsfreiheit

Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine Legaldefinition des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Wohnraum vor und begrenzt diesen grundsätzlich auf maximal sechs Monate. Hintergrund ist, dass bei Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse nicht gilt. Im Vergleich zum Referentenentwurf soll nun zusätzlich die Möglichkeit bestehen, das Kurzzeit-Mietverhältnis auf acht Monate auszuweiten – wenn beispielsweise ein Praktikum verlängert oder eine Prüfung verschoben wird.

Wohnen im Eigentum kritisiert die starre zeitliche Grenze. „Die Erweiterung auf acht Monate ändert an unserer kritischen Bewertung nichts“, so von Möller, „die feste Grenze berücksichtigt nicht ausreichend den Bedarf an flexiblem Wohnraum.“

Indexmiete: Aufteilung von Mehrkosten auf Mieter und Vermieter

Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) plant das Ministerium eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Der Referentenentwurf sah vor, dass die Indexmiete generell um nicht mehr als 3,5 Prozent steigen darf.

Nach dem neuen Gesetzentwurf soll in den Fällen, in denen die Indexmiete um mehr als 3 Prozent steigt, der darüber liegende Teil zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen.

Zwar ist die ursprüngliche Regelung des Referentenentwurfs etwas abgemildert worden. Dennoch werden damit private Vermieter, die selbst von Inflation betroffen sind und Mieteinnahmen häufig zur Altersvorsorge nutzen, zusätzlich belastet. Das widerspricht dem Ziel der Indexmiete.

„Hinzu kommt, dass der Verbraucherpreisindex die tatsächlichen Kostensteigerungen im Immobilienbereich ohnehin nur unzureichend abbildet, da Handwerkerleistungen und Kosten für Baustoffe schon seit Jahren noch höheren Preissteigerungen unterworfen sind“, so von Möller.

Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Vermieter tragen volles Kostenrisiko

Besonders kritisch bewertet WiE, dass das Ministerium auch im aktuellen Gesetzesentwurf an der geplanten Ausweitung der sogenannten Schonfristregelung festhält. Künftig soll nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeglichen werden.

Nach Auffassung des Verbands führt dies zu einer erheblichen Verschiebung des Kostenrisikos zulasten der Vermietenden. Zudem verursachen Räumungsklagen regelmäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Auch wenn Vermieter die Erstattung der Prozesskosten von den Mietern verlangen können, ist es eher unwahrscheinlich, dass letztere die Kosten aufbringen können, wenn sie bereits Probleme hatten, die Miete regelmäßig zu zahlen.

Kritik auch von Haus & Grund

Auch die Interessengemeinschaft Haus & Grund Deutschland sieht in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setze die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“

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