Besonders Warmwasser-Zirkulationssysteme verursachen hohe Energieverluste. In Ein-Personen-Haushalten mit Zirkulation kann der Verbrauch bis zu dreimal höher sein als ohne. Dies zeigt, dass das größte Sparpotenzial in der Optimierung der technischen Systeme liegt – ein einmaliger Schritt, der langfristig wirkt.
„Während der Energiekrise wurde oft über Verhaltensänderungen gesprochen, wie kürzeres Duschen. Doch die Analyse zeigt: Die großen Einsparungen lassen sich durch technische Optimierungen erreichen“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Wer darauf verzichten kann, permanent heißes Wasser in der Leitung vorzuhalten, sollte das Zirkulationssystem zu Gunsten der Energieeinsparungen auf jeden Fall abschalten.“
Kleine Hilfsmittel, wie der Sparduschkopf, und ein angepasstes Nutzerverhalten bleiben zwar wichtig, aber technische Verbesserungen bieten das größte Potenzial für langfristige Einsparungen ohne ständige bewusste Anstrengung. Das widerlegt den verbreiteten Mythos, dass Sparen vor allem eine Verhaltensfrage ist.
Hauseigentümer können bei zentral beheizten Gebäuden die Verteilleitungen und den Warmwasserspeicher dämmen. Bei Zirkulationssystemen empfiehlt es sich, die Zirkulationsleitung entweder zu dämmen oder, wenn möglich, abzutrennen und zu entleeren. Für kleinere Haushalte kann sogar ein Umstieg auf eine dezentrale Warmwassererzeugung, wie etwa Durchlauferhitzer, wirtschaftlich sein. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen Energieberater und das Fachhandwerk. Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz, wie die Erneuerung der Warmwasseranlage oder die Dämmung der Leitungen werden im Rahmen des Heizungstauschs oder der Heizungsoptimierung staatlich gefördert.
„Besonders Haushalte in älteren Gebäuden mit schlecht isolierten Warmwasserleitungen sollten auf Optimierungen achten. Hier sind die Verluste besonders hoch, und technische Maßnahmen wie die Dämmung der Leitungen oder die Abschaltung der Zirkulation können große Einsparungen bringen“, betont Dr. Hartmut Ehmler, Mitglied bei Scientists for Future und Autor der Auswertung.
Aktueller Beitrag
Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist für Eigentümer und Mieter von oft existentieller Bedeutung. Um wirksamen Schutz zu gewährleisten, braucht es nicht nur entsprechende technische Vorrichtungen, sondern auch Rechtssicherheit. Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und nach Anpassungen im Mietrecht sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen praxisnäher – und durch die aktuelle Rechtsprechung weiter konkretisiert. Um was es dabei konkret geht, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD.
Bauliche Veränderungen können per Mehrheitsbeschluss beschlossen oder einzelnen Eigentümern gestattet werden. Für so genannte privilegierte Maßnahmen wie Einbruchschutz besteht ein Individualanspruch; die Kosten trägt grundsätzlich der verlangende Eigentümer. Der Bundesgerichtshof stellte am 9. Februar 2024 klar: Privilegierte bauliche Veränderungen sind regelmäßig angemessen und nur bei atypischen, erheblichen Nachteilen abzulehnen.
Mieter können vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen zum Einbruchschutz verlangen, sofern diese zumutbar sind. Eine automatische Kostenübernahme durch den Vermieter ist damit jedoch nicht verbunden.
Laut aktueller Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2024 bundesweit 78.436 Wohnungseinbrüche (inklusive Versuche) registriert (2023: 77.819). Hinzu kamen 107.861 Diebstähle aus Keller-, Dachbodenräumen und Waschküchen. Rund jede zweite Tat blieb im Versuch stecken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die Versicherungsleistungen 2024 auf rund 350 Millionen Euro, bei durchschnittlich etwa 3.800 Euro Schaden pro Einbruch.
Engel-Lindner betont: „Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von geeigneten Gegenmaßnahmen: Mieter und selbstnutzende Eigentümer gewinnen Sicherheit, vermietende Eigentümer schützen ihre Bewohner und steigern zugleich den Wert ihrer Immobilie.“
Sobald Hausflur, Nachbarbereiche oder öffentlicher Raum erfasst werden, ist Videoüberwachung rechtlich konfliktträchtig.
Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern an Zugängen, Wegen, Einfahrten und Hintereingängen installieren.
Unbekannte Zeichen fotografieren, entfernen und das Umfeld beobachten; bei konkretem Verdacht Polizei informieren.
Keine gekippten Fenster. Mechanische Nachrüstung (z. B. Zusatzschlösser, Pilzkopfverriegelungen, Querriegel) erhöht den Widerstand deutlich.
Nachts schließen, tagsüber nicht dauerhaft geschlossen halten. Bei Abwesenheit helfen Zeitschaltuhren oder Nachbarschaftshilfe.
Kontakte, Sensoren und Alarmanlagen einsetzen; Zuständigkeiten klären und Systeme sicher konfigurieren (Updates, starke Passwörter, getrenntes IoT-WLAN, datensparsame Einstellungen).
Kellertüren, Nebeneingänge und leicht zugängliche Bereiche besonders schützen – gerade angesichts der hohen Nebenraumdiebstähle und attraktiver Gegenstände wie E-Bikes. Keine „Aufstiegshilfen“ wie Leitern oder Möbel im Außenbereich stehen lassen.
„Wer Einbruchschutz jetzt rechtssicher plant und konsequent umsetzt – in der Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss oder im Mietverhältnis mit Zustimmung – senkt das Risiko deutlich und schützt zugleich Bewohner wie Immobilienwert“, so Engel-Lindner abschließend.