
Die Zustimmung zur Wärmepumpe ist seit 2023 um 14 Prozentpunkte gestiegen. Über Parteigrenzen hinweg sehen viele Menschen die Wärmepumpe inzwischen als kostengünstige Option. Das zeigt, dass am Ende die Wirtschaftlichkeit den Ausschlag gibt und nicht die politischen Positionen.
Hauseigentümer entscheiden sich zunehmend für Wärmepumpen, da diese effizient arbeiten, die Heizkosten senken und zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem erkennen sie die Risiken fossiler Heizungen. Zwei Drittel der Befragten stimmen zu, dass das Heizen mit Erdgas oder Öl langfristig zur Kostenfalle wird.
Denn die Fakten sind klar: Hohe Brennstoffpreise, ein steigender CO2-Preis und wachsende Netzentgelte treiben die Heizkosten in die Höhe. In 20 Jahren könnten die Kosten doppelt so hoch sein wie heute. Hinzu kommt das Risiko, dass Gasnetze in den nächsten Jahren zurückgebaut werden und Kommunen ihre Gasversorgung frühzeitig ganz einstellen könnten.
„Die Nachfrage ist da, aber viele Menschen zögern, weil sie nicht wissen, worauf sie sich verlassen können“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Seit Monaten warten Verbraucher und die gesamte Branche auf klare Rahmenbedingungen – und bekommen heute im Grunde nur einen neuen Namen präsentiert. Im Klartext: Wir wissen immer noch nicht, was aus der 65-Prozent-Regel wird und wie die Förderung aussehen soll. So kann niemand verlässlich planen. Das ist für Eigentümer wie für das Handwerk ein enttäuschendes Signal.“
Auch die neueste Absatzstatistik, des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zeigt, dass Wärmepumpen auf dem Vormarsch sind. Bis einschließlich Oktober 2025 wurden über alle Wärmepumpen-Technologien hinweg rund 255.000 Geräte verkauft – ein Plus von 57 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr prognostiziert der BDH rund 284.000 abgesetzte Wärmepumpen und damit ein Wachstum von 47 Prozent gegenüber 2024.
Die Dynamik im Wärmepumpenmarkt sei erfreulich, reiche aber bei Weitem nicht aus, um die Ziele der früheren Bundesregierung zu erreichen, so der BDH. Die Vorgängerkoalition hatte 500.000 installierte Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 als Zielmarke ausgegeben. Allein in den ersten beiden Jahren wurde das Ziel um über 50 Prozent verfehlt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung erneuert der BDH seinen Appell an die Bundesregierung, rasch für Planungssicherheit und Klarheit bei den ordnungsrechtlichen Vorgaben zu sorgen.
Unabhängig von der politischen Entwicklung können Hauseigentümer mit dem kostenlosen „ModernisierungsCheck“ von co2online prüfen, wie teuer der Heizungstausch wird, welche Fördermittel möglich sind und ob sich die Investition lohnt. Das interaktive Online-Tool berücksichtigt aktuelle Preise sowie künftige Kostenentwicklungen und schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage.
Aktueller Beitrag
Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland arbeiten daher an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Laut Angaben der Deutschen Energieagentur hatten Ende 2025 deutschlandweit 8 Prozent der Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 45 Prozent sind derzeit damit beschäftigt, die Planung zu erstellen. Ob und wann ein Wärmenetz dann tatsächlich gebaut oder erweitert wird, hängt allerdings von den Plänen der Wärmeversorger ab.
Hat die Gemeinde mit Ablauf der Frist keinen Wärmeplan aufgestellt, gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 ff. GEG). Eigentümer dürfen dann nur noch neue Heizungen einbauen, die 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Hat eine Kommune ihre Wärmeplanung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist erstellt, führt dies für Eigentümer nicht automatisch zu konkreten rechtlichen Folgen. Die fachliche Wärmeplanung zeigt zunächst nur, wie eine Stadt oder Gemeinde künftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann und welche Gebiete sich grundsätzlich für Fern-, Nahwärme oder dezentrale Lösungen eignen. Sie bildet damit die strategische Grundlage für technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien und die daraus abgeleitete Ausbauplanung der Stadtwerke.
„Entscheidend ist vielmehr, ob die Kommune auch grundstücksbezogen konkrete Gebiete als Fernwärmegebiete ausgewiesen hat“, so von Möller. Eine solche Ausweisung erfolgt in Form einer Satzung, einer Rechtsverordnung oder einer Allgemeinverfügung. Nur dann greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien und zwar bereits einen Monat später – auch wenn die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist.
So hat beispielsweise Bonn bereits öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert, aber bisher keine Gebiete ausgewiesen. Hieraus ergibt sich keine Handlungspflicht. Einige Städte, etwa Augsburg, weisen in ihren Wärme-Ausbaukarten bereits aus, welche konkreten Grundstücke an die Fernwärme angeschlossen werden können. Dort gelten die erwähnten Vorgaben des GEG bereits.
Manche Kommunen haben einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch Landes- oder Kommunalrecht, beispielsweise durch eine kommunale Satzung. Dann sind Eigentümer in der Regel verpflichtet, die Fernwärme abzunehmen. Allerdings wird häufig die Möglichkeit eingeräumt, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Wer bereits vorher eine gebäudebezogene Heizung hat, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann so unter Umständen eine Befreiung vom Anschlusszwang mit der Kommune beantragen.
„Falls bei Ihnen ein Anschlusszwang besteht und Sie schon eine Heizungsanlage haben, die die Vorgaben des GEG erfüllt, sollten Sie in einen Blick in die jeweilige Satzung werfen und prüfen, was Sie für die Erteilung einer Ausnahme tun müssen“, rät Dr. Sandra von Möller.
Fernwärme kann sich finanziell lohnen und klimafreundlich sein, hat jedoch auch ihre Tücken. Die Verbraucherzentrale fasst die Vor- und Nachteile von Fernwärme zusammen.
Die Vorteile im Überblick
Die Nachteile im Überblick