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Urteil: Kein Vertrag bei Verwechslung der Zählernummer

Schließen Mieter bei einem Umzug keinen Vertrag mit einem Stromversorger ab, landen sie automatisch in der Grundversorgung. Im aktuellen Fall wurden jedoch bei Abschluss des Vertrags die Zählernummern vertauscht – und der Streit um die Abrechnung begann.

Was ist passiert?

Eine Mieterin bezog Mitte 2018 ihre neue Wohnung und schloss einen Stromlieferungsvertrag mit einem Wahlversorger ab. Leider unterlief der Immobilienverwaltung ein Fehler und sie teilten ihr die Zählernummer der Nachbarswohnung mit. Diese gab die Mieterin irrtümlich bei ihrem neuen Stromanbieter an. Auch bei einem Wechsel des Anbieters war ihr der Irrtum nicht bewusst und sie gab erneut die falsche Zählernummer an. Als die Verwechslung Mitte 2019 bekannt wurde, setzte sie ihren letzten Stromversorger darüber in Kenntnis und dieser korrigierte die Abrechnungen. Nun begehrte jedoch der Grundversorger die Zahlung zweier Schlussrechnungen für die Jahre 2018 und 2019 und stellte der Mieterin ihren Verbrauch in Rechnung.

Das Urteil: Klage hat keinen Erfolg

Die Klage des Grundversorgers hat keinen Erfolg. Da die Mieterin für den Abrechnungszeitraum einen Vertrag mit einem Wahlversorger geschlossen hatte, hatte sie eindeutig die Absicht, die vertragsgemäße Leistung ihres Wahlversorgers und nicht die des Grundversorgers entgegenzunehmen. Ein Zahlungsanspruch der Klägerin ergebe sich wegen des Vorrangs des mit dem Wahlversorger geschlossenen Vertrags dann auch nicht aus sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.

[Amtsgericht Frankfurt am Main, 29 C 903/21 (19)]

 

Aktueller Beitrag

  • 01.05.2025
  • News
Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent

Aufwärtstrend beim Wärmepumpenabsatz erkennbar

Nach einem schwierigen Absatzjahr 2024 komme die Wärmewende wieder zurück in die Erfolgsspur, so der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V., Dr. Martin Sabel: „Die Verbraucher wollen raus aus fossilen Heiztechniken und profitieren dabei von einer hohen Qualität sowohl bei der Installation durch das deutsche Fachhandwerk als auch bei den Wärmepumpen. Beides wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) exzellent gefördert.

Allerdings muss sich die neue Koalition darüber bewusst sein, dass der Markt sehr sensibel auf abrupte Veränderungen reagiert. Daher muss es das Ziel der neuen Bundesregierung sein, die aktuelle Tendenz steigender Installationszahlen bei hoher Kundenzufriedenheit durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.“

Der Koalitionsvertrag enthalte dazu einige positive Ankündigungen, aber auch einzelne noch offene Fragen.

Verlässliche Absenkung der Strompreise und Netzentgelte entscheidend

Die Absenkung der Stromsteuer und eine zusätzliche Minderung der Netzentgelte sollen laut Koalitionsvertrag zu Entlastungen von insgesamt fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Damit setze die Regierung ein wichtiges Zeichen für die Elektrifizierung. „Angesichts der großen Abhängigkeiten von Energieimporten aus autoritär regierten Weltregionen geht es dabei nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit in Deutschland“, so Sabel.

Förderung und Gebäudeenergiegesetz

Dass die neue Koalition die Erfolgsgeschichte der BEG-Heizungsförderung verlässlich weiterführen will, sei sehr zu begrüßen, wie Dr. Martin Sabel erläutert: „Investitionen in die Wärmwende werden über Monate, wenn nicht sogar Jahre vorbereitet. Daher benötigen alle Beteiligten vom Hausbesitzer über den Handwerker bis zur Heizungsindustrie planbare Rahmenbedingungen.“

In dieser Hinsicht seien die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht zielführend: „Einerseits wird die Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ in Aussicht gestellt – eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Andererseits wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Angesichts der Europäischen Gebäuderichtlinie und der klimapolitischen Ziele ist völlig klar, dass das GEG auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen stellen wird. Die Branche erwartet, dass diese Vorgaben noch im Laufe dieses Jahres feststehen. Eine sich über Jahre hinziehende Überarbeitung ist zu vermeiden. Die Politik steht auch weiterhin in der Pflicht Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein”, so der BWP-Geschäftsführer.

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