
Eigenheimbesitzer sind zufriedener
Nur eine Minderheit von 38 Prozent der Befragten ist zufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Der Anteil bei Eigenheimbesitzern ist hingegen mit 43 Prozent deutlich höher. Unter Frauen, die in den eigenen vier Wänden leben, steigt die Zahl der Zufriedenen sogar auf fast die Hälfte (49 %). Unter Männern im Eigenheim liegt die Quote merklich niedriger – nur 38 Prozent wohnen zufrieden.
Unterschiedliche Belastungen bei Eigentümern und Mietern
Auf die Frage: „Was belastet Sie an Ihrer aktuellen Wohnsituation?“, nennen Mieter am häufigsten die hohen Nebenkosten (22 %). Auf Platz zwei liegen hohe Mieten (15 %), fast genauso häufig stellt Platzmangel ein Problem dar (14 %). Aber auch Lärm (13 %) und Probleme mit den Nachbarn (11 %) stören die Menschen an ihrer aktuellen Wohnsituation.
Am häufigsten belasten Eigenheimbesitzer hohe Investitionskosten, zum Beispiel durch Klimaauflagen (23 %). Danach folgen hohe Nebenkosten (20 %), zu viel Lärm, Probleme mit den Nachbarn und hohe Finanzierungskosten (je 10 %). Relativ wenige Eigenheimbesitzer beklagen sich über zu wenig Platz bzw. Wohnfläche (9 %) oder eine schlechte Infrastruktur (8 %).
„Ein Großteil der Deutschen ist derzeit unzufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Heizung und Warmwasser bereiten den Menschen große Sorgen”, sagt Cinja Kinnemann, Geschäftsführerin von immoverkauf24. „Wer im Eigentum wohnt, ist jedoch deutlich zufriedener, da die eigenen vier Wände für mehr Sicherheit sorgen. Doch auch Eigentümer stehen den gestiegenen Heiz- und Sanierungskosten mit großer Sorge gegenüber.“
Aktueller Beitrag
Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.
„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“
Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.
Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.
„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.
Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.
Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann: