
Positiver Trend stimmt Makler optimistisch
Wie ImmoScout24 berichtet, zeigt sich ein positiver Trend am Kaufmarkt ab: bereits im vierten Quartal 2023 stieg die Nachfrage für Eigentumswohnungen im Bestand in den acht größten Metropolen und auch Einfamilienhäuser erlebten eine deutlichen Nachfragezuwachs.
In einer aktuellen Umfrage des Immobilienportals unter deutschen Maklern geben 70 Prozent zwar an, dass die Nachfrage in 2023 auf einem niedrigen Niveau war. Fast jeder fünfte Makler berichtet jedoch davon, dass die Nachfrage entweder kontinuierlich im Verlauf des Jahres oder zum Jahresende anstieg. Entsprechend positiv ist die Stimmung bei den Maklern. Rund 52 Prozent der Befragten geben an, optimistisch auf das Jahr 2024 zu blicken. Ein Drittel äußert sich neutral und nur rund 15 Prozent sind pessimistisch gestimmt. „Die Vorzeichen für das Jahr 2024 stehen gut: Angesichts der gesunkenen Inflationsrate und Bauzinsen stabilisieren sich die Rahmenbedingungen für alle Marktbeteiligten. Das Kaufinteresse kehrt zurück und ein Großteil der Makler:innen blickt optimistisch auf das aktuelle Jahr, wie unsere Umfrage zeigt“, sagt Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.
Größte Herausforderungen in 2023
Die größte Herausforderung der Makler – so sagen es rund 77 Prozent – war im letzten Jahr die Anpassung der Preisvorstellungen auf Seiten der Eigentümer. Denn diese versuchten lange Zeit an den zuvor marktüblichen Preisen festzuhalten. 61 Prozent geben zudem an, dass das Finden von liquiden Kaufinteressierten im letzten Jahr herausfordernd war. Dafür sind unter anderem qualitativ hochwertige Kontaktanfragen (Leads) nötig. Diese zu erhalten und so das Vermarktungspotenzial zu erhöhen, stellte rund 19 Prozent vor Herausforderungen. Eine höhere Sichtbarkeit und Reichweite nennen 11 Prozent, zusätzliche Qualifikationen rund 6 Prozent.
Um die Nachfrage weiter zu steigern, investierten 40 Prozent verstärkt in die Digitalisierung ihres Geschäfts und 17 Prozent setzten auf den Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz. Für jeweils 23 Prozent waren zudem die Themen (Daten-)Sicherheit und Transparenz sowie die Schulung des Personals wichtig.
Aktueller Beitrag
Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland arbeiten daher an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Laut Angaben der Deutschen Energieagentur hatten Ende 2025 deutschlandweit 8 Prozent der Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 45 Prozent sind derzeit damit beschäftigt, die Planung zu erstellen. Ob und wann ein Wärmenetz dann tatsächlich gebaut oder erweitert wird, hängt allerdings von den Plänen der Wärmeversorger ab.
Hat die Gemeinde mit Ablauf der Frist keinen Wärmeplan aufgestellt, gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 ff. GEG). Eigentümer dürfen dann nur noch neue Heizungen einbauen, die 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Hat eine Kommune ihre Wärmeplanung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist erstellt, führt dies für Eigentümer nicht automatisch zu konkreten rechtlichen Folgen. Die fachliche Wärmeplanung zeigt zunächst nur, wie eine Stadt oder Gemeinde künftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann und welche Gebiete sich grundsätzlich für Fern-, Nahwärme oder dezentrale Lösungen eignen. Sie bildet damit die strategische Grundlage für technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien und die daraus abgeleitete Ausbauplanung der Stadtwerke.
„Entscheidend ist vielmehr, ob die Kommune auch grundstücksbezogen konkrete Gebiete als Fernwärmegebiete ausgewiesen hat“, so von Möller. Eine solche Ausweisung erfolgt in Form einer Satzung, einer Rechtsverordnung oder einer Allgemeinverfügung. Nur dann greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien und zwar bereits einen Monat später – auch wenn die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist.
So hat beispielsweise Bonn bereits öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert, aber bisher keine Gebiete ausgewiesen. Hieraus ergibt sich keine Handlungspflicht. Einige Städte, etwa Augsburg, weisen in ihren Wärme-Ausbaukarten bereits aus, welche konkreten Grundstücke an die Fernwärme angeschlossen werden können. Dort gelten die erwähnten Vorgaben des GEG bereits.
Manche Kommunen haben einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch Landes- oder Kommunalrecht, beispielsweise durch eine kommunale Satzung. Dann sind Eigentümer in der Regel verpflichtet, die Fernwärme abzunehmen. Allerdings wird häufig die Möglichkeit eingeräumt, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Wer bereits vorher eine gebäudebezogene Heizung hat, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann so unter Umständen eine Befreiung vom Anschlusszwang mit der Kommune beantragen.
„Falls bei Ihnen ein Anschlusszwang besteht und Sie schon eine Heizungsanlage haben, die die Vorgaben des GEG erfüllt, sollten Sie in einen Blick in die jeweilige Satzung werfen und prüfen, was Sie für die Erteilung einer Ausnahme tun müssen“, rät Dr. Sandra von Möller.
Fernwärme kann sich finanziell lohnen und klimafreundlich sein, hat jedoch auch ihre Tücken. Die Verbraucherzentrale fasst die Vor- und Nachteile von Fernwärme zusammen.
Die Vorteile im Überblick
Die Nachteile im Überblick