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Umfrage: Makler blicken optimistisch auf das Jahr 2024

Positiver Trend stimmt Makler optimistisch

Wie ImmoScout24 berichtet, zeigt sich ein positiver Trend am Kaufmarkt ab: bereits im vierten Quartal 2023 stieg die Nachfrage für Eigentumswohnungen im Bestand in den acht größten Metropolen und auch Einfamilienhäuser erlebten eine deutlichen Nachfragezuwachs.

In einer aktuellen Umfrage des Immobilienportals unter deutschen Maklern geben 70 Prozent zwar an, dass die Nachfrage in 2023 auf einem niedrigen Niveau war. Fast jeder fünfte Makler berichtet jedoch davon, dass die Nachfrage entweder kontinuierlich im Verlauf des Jahres oder zum Jahresende anstieg. Entsprechend positiv ist die Stimmung bei den Maklern. Rund 52 Prozent der Befragten geben an, optimistisch auf das Jahr 2024 zu blicken. Ein Drittel äußert sich neutral und nur rund 15 Prozent sind pessimistisch gestimmt. „Die Vorzeichen für das Jahr 2024 stehen gut: Angesichts der gesunkenen Inflationsrate und Bauzinsen stabilisieren sich die Rahmenbedingungen für alle Marktbeteiligten. Das Kaufinteresse kehrt zurück und ein Großteil der Makler:innen blickt optimistisch auf das aktuelle Jahr, wie unsere Umfrage zeigt“, sagt Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Größte Herausforderungen in 2023

Die größte Herausforderung der Makler – so sagen es rund 77 Prozent – war im letzten Jahr die Anpassung der Preisvorstellungen auf Seiten der Eigentümer. Denn diese versuchten lange Zeit an den zuvor marktüblichen Preisen festzuhalten. 61 Prozent geben zudem an, dass das Finden von liquiden Kaufinteressierten im letzten Jahr herausfordernd war. Dafür sind unter anderem qualitativ hochwertige Kontaktanfragen (Leads) nötig. Diese zu erhalten und so das Vermarktungspotenzial zu erhöhen, stellte rund 19 Prozent vor Herausforderungen. Eine höhere Sichtbarkeit und Reichweite nennen 11 Prozent, zusätzliche Qualifikationen rund 6 Prozent.

Um die Nachfrage weiter zu steigern, investierten 40 Prozent verstärkt in die Digitalisierung ihres Geschäfts und 17 Prozent setzten auf den Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz. Für jeweils 23 Prozent waren zudem die Themen (Daten-)Sicherheit und Transparenz sowie die Schulung des Personals wichtig.

Aktueller Beitrag

  • 02.04.2026
  • News
Wallbox-Förderung 2026: So sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.

Mehrparteienhäuser im Fokus der Förderung

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hierzu: „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird. Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“

Eckpunkte der Förderung im Überblick

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen.

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Die Bedingungen der Förderung im Überblick

Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich.

Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH erklärt: „In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm fachlich und organisatorisch – von der Entwicklung bis zur praktischen Umsetzung.“

Investitionsbereitschaft soll gesteigert werden

Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten beschleunigen.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat kürzlich einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten.

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