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Techem-Umfrage: Vermietende zufrieden mit Smart Metering

Gründe für den Einbau von Smart Metern

Als Grund für den Einbau von Smart Metern in ihre Immobilien gaben beide Gruppen am häufigsten die vereinfachte Abrechnung von Nebenkosten durch präzise Verbrauchsdaten an (48 % bzw.  55 %), gefolgt von der Reduzierung des Verwaltungsaufwands (38 % bzw.  54 %). Platz drei belegte mit 43 Prozent bei den gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen (ESG), bei den privat Vermietenden war es mit 36 Prozent die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem: „Unter den Vermietenden, die in ihren Liegenschaften bereits intelligente Messsysteme verbaut haben, herrscht Zufriedenheit insbesondere im Hinblick auf Datengenauigkeit, die Transparenz bei Energierechnungen sowie bei Zuverlässigkeit und Nutzerfreundlichkeit.“

Zurückhaltung beim Smart-Meter-Ausbau

Dennoch zeigt die Umfrage auch, dass viele Vermietende noch zögern, intelligente Messsysteme in ihren Immobilien zu installieren. Als Hauptgründe für die Zurückhaltung nannten die Befragten ohne Smart-Meter-Ausstattung zu hohe Kosten (33 % bzw. 35 %) und fehlende Informationen zum Thema Smart Metering (33 % bzw. 35 %). Nur 8 Prozent der Privat- und 25 Prozent der Geschäftskunden berichten, in den nächsten sechs Monaten eine (weitere) Ausstattung ihrer Immobilie mit Smart Metern zu planen. Rund ein Fünftel (21 %) der Befragten, die ursprünglich einen Einbau von Smart Metern angedacht hatten, gab an, die Pläne zum Einbau eines intelligenten Messsystems aufzuschieben, bis eine neue Regierung gewählt wurde. Besonders unter den privat Vermietenden war die Zurückhaltung gegenüber des Smart-Meter-Ausbaus deutlich spürbar: Knapp die Hälfte der Befragten (47 %) sagte aus, keine Ausstattung geplant zu haben.

Intelligente Gebäudetechnologien besonders bei gewerblich Vermietenden gefragt

Vor allem vor dem Hintergrund der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) spielt der Smart-Meter-Rollout eine entscheidende Rolle. Im Rahmen dieses Versorgungsmodells wird den Nutzenden einer Immobilie anteilig der Strom aus einer auf dem Gebäude installierten Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt. Durch die genaue Erfassung der Erzeugungsmengen sowie der Strombezugsmengen der teilnehmenden Mietparteien schaffen intelligente Messysteme die Voraussetzung für die praktische Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

Bei der Frage, wie vertraut die Teilnehmenden mit diesem Konzept sind, zeigte sich im Rahmen der Techem-Umfrage eine deutliche Diskrepanz zwischen privat Vermietenden und Geschäftskunden. Während knapp die Hälfte (47 %) der gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden angab, mit der Möglichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vertraut zu sein, trafen lediglich 11 Prozent der privat Vermietenden diese Aussage. 58 Prozent der privat Vermietenden und 66 Prozent der Geschäftskunden, die das GGV-Konzept kannten, planten eine Umsetzung dieses Versorgungsmodells innerhalb der nächsten sechs Monate.

Aktueller Beitrag

  • 12.06.2025
  • News
Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Wie die Betrugsmasche funktioniert

Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer sowie Syndikusrechtsanwalt: „Die Täter geben sich häufig als Vertreter seriöser Immobilienunternehmen aus und nutzen deren Namen, um Vertrauen zu erwecken. Sie schalten vermeintlich attraktive Wohnungsanzeigen auf bekannten Immobilienportalen, die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Interessenten werden dann aufgefordert, vor einer Wohnungsbesichtigung Kautionen oder Mieten zu überweisen, oft mit der Begründung, die Immobilie sei stark nachgefragt. Diese Zahlungen landen direkt bei den Betrügern.“

Unser Appell an Wohnungssuchende:

  • Keine Zahlungen vor Vertragsabschluss: Gehen Sie niemals auf Forderungen ein, Kautionen oder Mieten vor Unterzeichnung eines Mietvertrages zu überweisen.
  • Vorsicht bei Auslandsbezug: Seien Sie skeptisch, wenn die Kontaktaufnahme aus dem Ausland erfolgt oder wenn ungewöhnliche Zahlungsweisen verlangt werden.
  • Seriosität überprüfen: Lassen Sie sich nicht von vermeintlich bekannten Unternehmensnamen täuschen. Recherchieren Sie gründlich und hinterfragen Sie Angebote, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein. Kontaktieren Sie das Unternehmen unter der auf der Webseite aufgeführten Telefonnummer.

Immobilienportale in der Verantwortung

Der IVD fordert von Immobilienportalen verstärkte Maßnahmen, um betrügerische Anzeigen zu erkennen und ihre Nutzer aktiv zu informieren. „Es bedarf einer besseren Überprüfung von Anbietern und schnellen Reaktionen auf gemeldete Verdachtsfälle, um potenzielle Schäden zu verhindern“, appelliert Osthus.

Weitere Betrugsmasche mit Airbnb-Wohnungen

Immer wieder passiert es, dass Kriminelle Wohnungen mieten – z. B. über das Portal Airbnb – und diese dann als Mietwohnung inserieren. Gutgläubige Mietinteressenten kommen zur Besichtigung, unterschreiben einen ungültigen Mietvertrag und bezahlen die Kaution an Betrüger, die in der Regel nicht mehr auffindbar sind.

Geben sich die Kriminellen als Makler aus, sollten sich Interessenten zunächst über das Maklerbüro informieren: Gibt es Referenzen? Ist telefonisch oder sogar vor Ort jemand erreichbar. Auch hier gilt: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es vermutlich kein Angebot, sondern ein Betrug.

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