
Eine gemeinsame Studie des Energiedienstleisters Techem und der Statistik-Plattform Statista zum Thema digitale Energiewende zeigt: Das Interesse am eigenen Energieverbrauch ist in Deutschland stark ausgeprägt. So geben rund 84 Prozent der Befragten an, grundsätzlich großes Interesse am Energieverbrauch im eigenen Zuhause zu haben. 82 Prozent verfolgen ihre Verbrauchswerte – wobei das Interesse mit zunehmendem Alter ansteigt. Zudem hat sich der persönliche Wissensstand, nach Einschätzung der Befragten, in den letzten Jahren verbessert. So geben 60 Prozent der Beteiligten an, dass sie heute einen besseren Überblick über ihren Energieverbrauch haben als vor zwei Jahren.
Die Befragung, die im September 2024 durchgeführt wurde, beleuchtet die hohe Eigeninitiative der Deutschen: Im Schnitt kontrollieren mehr als zwei Drittel der Haushalte ihren Energieverbrauch mindestens halbjährlich, während rund ein Drittel diesen sogar monatlich überprüft. „Das leistet unsere unterjährige Verbrauchsinformation, die wir Vermietenden und Mietenden von rund 1,9 Millionen Wohnungen monatlich zur Verfügung stellen. Denn nur wer seinen Energieverbrauch genau kennt, kann diesen auch effizient steuern“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. Dennoch wünschen sich 66 Prozent mehr Transparenz und einen besseren Überblick über den Konsum von Heiz-Energie, Strom und Wasser in ihrem Haushalt.
Obwohl 95 Prozent der Befragten Wert auf einen sparsamen Umgang mit Energie legen, geben rund zwei Drittel an, dass die meisten Einsparpotenziale bereits ausgeschöpft seien. Viele Haushalte sehen Änderungen an der Ausstattung ihrer Wohnräume als notwendig an, um weitere Einsparungen zu ermöglichen.
Energiepreise bleiben weiterhin ein zentrales Thema, 73 Prozent der Befragten befürchten, dass die Kosten für Strom, Wärme und Wasser zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden könnten. Diese Sorge ist besonders in Ostdeutschland verbreitet, wo 80 Prozent der Haushalte in Sachsen und Thüringen steigende Preise als Problem ansehen. So lässt sich feststellen: Je niedriger das Einkommen, desto größer die Sorgen. Und auch die Energiebilanz eines Wohnraums gewinnt bei der Wahl einer neuen Wohnung weiter an Bedeutung – insbesondere bei jüngeren Menschen. Mit zunehmendem Alter sinkt jedoch die Bereitschaft, für eine energieeffizientere Wohnsituation umzuziehen oder höhere Mieten in Kauf zu nehmen.
Aktueller Beitrag
In Karnevalshochburgen wie in Düsseldorf, Köln und Mainz wird Nachbarn in der fünften Jahreszeit eine höhere Toleranzgrenze abverlangt. Dies gilt vor allem in der Nacht zum Karnevalsdienstag. Das Amtsgericht Köln zum Beispiel lässt in einem Urteil die Frage offen, ob in dieser Nacht – wegen der Brauchtumspflege – die gesetzlichen Ruhezeiten überhaupt gelten: Zumindest kann ein Gastwirt nicht belangt werden, wenn in dieser Nacht nach 1 Uhr laute Musik aus seiner Kneipe dringt.
Wer während der närrischen Zeit Freunde in seiner Wohnung aufnimmt, muss darauf achten, dass sie nicht überbelegt ist. Wer dabei nicht in der Wohnung ist, und seine vier Wände Gästen zur Verfügung stellt, muss zudem seinen Vermieter vorab um Erlaubnis fragen. Wer hingegen einen oder mehrere Narren in seinem Gästezimmer unterbringt beziehungsweise ein Zimmer für sie frei macht und selbst in der Wohnung wohnen bleibt, benötigt hierfür keine Erlaubnis. Der IVD West bestätigt, dass ein solcher Besuch auch über längere Zeit (sechs bis acht Wochen) möglich ist.
Wann ist eine Wohnung überbelegt? Das richtet sich nicht nur nach der Mindestquadratmeterzahl (circa sieben Quadratmeter pro Person), sondern auch danach, ob die Wohnung in dieser Zeit über das übliche Maß abgenutzt wird.
Die Stadt beziehungsweise der Veranstalter des Karnevalsumzugs muss dafür Sorge tragen, dass unmittelbar nach der Veranstaltung die Straßen und Gehwege gesäubert werden.
Muss ein Eigentümer seine Fassade oder Einfahrt nach den närrischen Tagen säubern lassen, weil sich dort Wildpinkler entleert haben, so muss er selbst für die Kosten aufkommen. Es sei denn, er erwischt die Pinkler in flagranti und kann sie zur Rechenschaft ziehen.
Gerade in ländlichen Regionen verlaufen Stromleitungen entlang und über den Straßen. Werden diese durch die Wagen während eines Karnevalsumzugs beschädigt und fällt deswegen längere Zeit der Strom aus, dann haftet bei Privatpersonen niemand, wenn beispielsweise Vorräte in Kühlschrank oder Tiefkühltruhe verderben. Gastronomen und andere Gewerbetreibende können sich hingegen mit einer Geschäftsunterbrechungsversicherung gegen solche Schadensfälle versichern.
Wird bei Umzügen durch Wurfmaterial ein Fensterglas beschädigt oder geht es in die Brüche, haftet der Verursacher: in diesem Fall der Umzugsorganisator. Anders stellt sich die Situation dar, wenn sich die Bewohner aus dem Fenster lehnen und „Kamelle“ fordern. Gehen dabei die „Wurfgeschosse“ daneben und zerstören beispielsweise eine teure Vase, dann haftet der Bewohner, denn er hat sich bewusst der Gefahr ausgesetzt, dass die Naschereien in seiner Wohnung landen können.
Grundsätzlich gilt, dass Mieter ihre Wohnräume nach eigenen Wünschen schmücken dürfen. Der Immobilienverband Deutschland IVD West erläutert, dass Gleiches für angemietete Gärten gilt. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass diese Grünfläche nicht von allen, sondern nur von einem Mieter genutzt werden darf, kann ihn dieser nach Lust und Laune schmücken. Wird die Fläche hingegen von allen Mietern genutzt, ist der Dekorateur verpflichtet, seinen Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Zu den angemieteten Flächen zählt auch die Balkone: Ohne Vermietererlaubnis kann er die Brüstung zum Beispiel mit kletternden Clownspuppen bestücken. Will der Mieter dagegen an der Außenfassade Deko anbringen, muss er vorher seinen Vermieter fragen.