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Stromerzeugung: Mehr als 60 % aus erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien auf dem Vormarsch

Trotz dieses allgemeinen Rückgangs stieg die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2023 um 9,1 Prozent auf 135,2 Milliarden Kilowattstunden. Dies entspricht 61,5 Prozent (1. Halbjahr 2023: 53,3 %) der gesamten inländischen Stromproduktion und war der höchste Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien für ein 1. Halbjahr seit Beginn der Erhebung im Jahr 2018. Demgegenüber ging die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern im Vergleich zum 1. Halbjahr 2023 um 21,8 Prozent zurück auf einen Anteil von 38,5 Prozent der inländischen Stromproduktion (1. Halbjahr 2023: 46,7 %).

Die Stromerzeugung aus Windkraft stieg im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 um 11,9 Prozent von 65,5 auf 73,4 Milliarden Kilowattstunden. Dieser Zuwachs war das Ergebnis eines außergewöhnlich windreichen 1. Halbjahrs 2024. Mit einem Anteil von einem Drittel (33,3 %) war die Windkraft im 1. Halbjahr 2024 der mit Abstand wichtigste Energieträger in der inländischen Stromproduktion. Auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik legte zu: Mit einem Anstieg von 8,3 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 stieg die Einspeisung von 28,2 auf 30,5 Milliarden Kilowattstunden. Dies entspricht 13,9 Prozent der Gesamtstrommenge.

Konventionelle Energieträger bleiben weiter wichtig

Die in Kohlekraftwerken erzeugte Strommenge ging im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 26,4 Prozent zurück. Mit einem Anteil von 20,9 Prozent an der Gesamtstromerzeugung (1. Halbjahr 2023: 26,9 %) blieb Kohle jedoch der zweitwichtigste Energieträger für die inländische Stromproduktion.

Die Stromproduktion aus Erdgas ging im 1. Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht zurück und blieb mit einem Anteil von 14,6 Prozent der gesamten Stromerzeugung der drittwichtigste Energieträger in der Stromerzeugung. Aufgrund der Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke zum 15. April 2023 gab es im 1. Halbjahr 2024 keine Stromeinspeisung aus inländisch erzeugter Kernenergie mehr.

Aktueller Beitrag

  • 01.05.2025
  • News
Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent

Aufwärtstrend beim Wärmepumpenabsatz erkennbar

Nach einem schwierigen Absatzjahr 2024 komme die Wärmewende wieder zurück in die Erfolgsspur, so der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V., Dr. Martin Sabel: „Die Verbraucher wollen raus aus fossilen Heiztechniken und profitieren dabei von einer hohen Qualität sowohl bei der Installation durch das deutsche Fachhandwerk als auch bei den Wärmepumpen. Beides wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) exzellent gefördert.

Allerdings muss sich die neue Koalition darüber bewusst sein, dass der Markt sehr sensibel auf abrupte Veränderungen reagiert. Daher muss es das Ziel der neuen Bundesregierung sein, die aktuelle Tendenz steigender Installationszahlen bei hoher Kundenzufriedenheit durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.“

Der Koalitionsvertrag enthalte dazu einige positive Ankündigungen, aber auch einzelne noch offene Fragen.

Verlässliche Absenkung der Strompreise und Netzentgelte entscheidend

Die Absenkung der Stromsteuer und eine zusätzliche Minderung der Netzentgelte sollen laut Koalitionsvertrag zu Entlastungen von insgesamt fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Damit setze die Regierung ein wichtiges Zeichen für die Elektrifizierung. „Angesichts der großen Abhängigkeiten von Energieimporten aus autoritär regierten Weltregionen geht es dabei nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit in Deutschland“, so Sabel.

Förderung und Gebäudeenergiegesetz

Dass die neue Koalition die Erfolgsgeschichte der BEG-Heizungsförderung verlässlich weiterführen will, sei sehr zu begrüßen, wie Dr. Martin Sabel erläutert: „Investitionen in die Wärmwende werden über Monate, wenn nicht sogar Jahre vorbereitet. Daher benötigen alle Beteiligten vom Hausbesitzer über den Handwerker bis zur Heizungsindustrie planbare Rahmenbedingungen.“

In dieser Hinsicht seien die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht zielführend: „Einerseits wird die Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ in Aussicht gestellt – eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Andererseits wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Angesichts der Europäischen Gebäuderichtlinie und der klimapolitischen Ziele ist völlig klar, dass das GEG auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen stellen wird. Die Branche erwartet, dass diese Vorgaben noch im Laufe dieses Jahres feststehen. Eine sich über Jahre hinziehende Überarbeitung ist zu vermeiden. Die Politik steht auch weiterhin in der Pflicht Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein”, so der BWP-Geschäftsführer.

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