Im Jahr 2024 ist der Anteil der Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss in München, Berlin und Leipzig am höchsten, gemessen an der Gesamtzahl der Angebote. In München verfügen im Jahr 2024 von insgesamt 49.700 Wohnungsangeboten 9.787 über Fernwärme, was einem Anteil von fast 20 Prozent entspricht. Berlin erreicht einen Anteil von 18,5 Prozent, da von insgesamt 106.694 Angeboten 19.700 mit Fernwärmeanschluss ausgestattet sind. In Leipzig liegt der Anteil 2024 bei 18,2 Prozent, da von 24.190 Wohnungsangeboten 4.407 über Fernwärme verfügen.
In anderen Städten wie Hamburg, Frankfurt am Main und Dortmund liegen die Anteile der Fernwärmeangebote im Jahr 2024 etwas niedriger. In Hamburg verfügen von insgesamt 40.091 Wohnungsangeboten 6.567 über Fernwärmeanschluss, was einem Anteil von 16,4 Prozent entspricht.
In Frankfurt am Main machen die Angebote mit Fernwärmeanschluss im Jahr 2024 12,8 Prozent aus (3.606 von 28.244 Angeboten). Im Gegensatz dazu gibt es in Essen und Stuttgart nur sehr wenige Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss. In Stuttgart liegt der Anteil im Jahr 2024 bei lediglich 7,6 Prozent, und in Dortmund bei nur 6,3 Prozent.
In der GeoMap-Analyse wurden auch Wohnungsangebote nach dem Baujahr untersucht, die über einen Fernwärmeanschluss verfügen. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil an Fernwärme-Wohnungen in älteren Baujahren deutlich höher als bei Neubauten ist.
In Berlin lag der Anteil der Wohnungen aus dem Baujahr 2021 bei 42,3 Prozent, und sank bis 2024 auf etwa 36 Prozent bei Neubauten. München verzeichnete im Jahr 2021 einen Anteil von 37,3 Prozent, der sich bis 2024 auf nur noch 18,5 Prozent reduzierte. Leipzig hatte im Jahr 2021 mit 46 Prozent den höchsten Anteil an Fernwärme-Wohnungen, der bis 2024 auf 21,7 Prozent zurückging.
In Hamburg und Frankfurt schwankten die Anteile: Frankfurt erreichte im Jahr 2023 mit 39,5 Prozent einen Höchstwert, fiel aber 2024 auf 13,2 Prozent. In Düsseldorf stieg der Anteil bei Neubauten auf 44,7 Prozent im Jahr 2024, während Essen im Jahr 2023 mit 45,2 Prozent den höchsten Anteil hatte, der jedoch 2024 auf 5,2 Prozent sank.
Daten: GeoMap by Real Estate Pilot AG
Aktueller Beitrag
Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.
Eine aktuelle Marktforschung des Energiedienstleisters Techem zeigt, dass die unterjährige Verbrauchsinformation wirkt: Sie schafft Transparenz und sorgt dadurch für einen bewussteren Umgang mit Energie. Jedoch ist die bestehende uVI-Pflicht teilweise noch unbekannt: So gaben 34 Prozent der befragten privaten Vermieter an, dass sie die Pflicht zur regelmäßigen Bereitstellung der uVI nicht kennen. Diese Wissenslücke spiegelt sich auch in der praktischen Umsetzung wider: Nur 37 Prozent der befragten Mieter erhalten bislang eine unterjährige Verbrauchsinformation. Dabei wird die rechtzeitige Umsetzung immer dringlicher: Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle nicht fernablesbaren Messgeräte in Wohngebäuden nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter damit, auf moderne funkbasierte Systeme umzusteigen und somit auch dazu, den Mietern eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen.
Die Techem-Umfrage zeigt: 50 Prozent der Mieter, die bereits eine uVI erhalten, geben an, dass sie dadurch bewusster mit ihrem Energieverbrauch umgehen. Zusätzlich äußerten die Befragten, die eine uVI erhalten, dass sie ihren Verbrauch besser verstehen (47 %), mehr Transparenz empfinden (46 %) und konkrete Sparpotenziale erkennen (45 %). Auch unerwartete Nachzahlungen lassen sich so häufiger vermeiden, sagen 44 Prozent in dieser Gruppe. Auf Vermieterseite zeigt sich ein ähnliches Bild: 47 Prozent der Vermieter, denen die uVI-Pflicht bekannt ist, empfinden die gesteigerte Transparenz für Mieter als großen Vorteil. Gleichzeitig bewerten knapp 40 Prozent dieser Personengruppe die uVI nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern auch als Chance für mehr Transparenz und Effizienz. Rund 30 Prozent der Vermieter, die die uVI schon eingeführt haben, beobachten zudem bereits einen gesunkenen Energieverbrauch in ihren Gebäuden.
Techem bietet eine rechtskonforme, verständlich aufbereitete und digitale Lösung für die unterjährige Verbrauchsinformation. Die Informationen werden durch Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zur passenden Nutzerkategorie ergänzt und übersichtlich visualisiert. Diagramme zeigen den zeitlichen Verlauf und helfen, Unregelmäßigkeiten zu erkennen. Dies bestätigen auch die befragten Mieter, die eine uVI erhalten: 70 Prozent von ihnen finden die uVI generell verständlich oder sehr verständlich.
„Die Umfrage zeigt sehr deutlich, wie groß die Lücke zwischen gesetzlichen Vorgaben und tatsächlicher Umsetzung noch ist“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Gleichzeitig wird klar: Wo Transparenz geschaffen wird, verändert sich das Verhalten. Die unterjährige Verbrauchsinformation ermöglicht Millionen Haushalten, ihren Energieverbrauch besser zu verstehen und bewusster zu handeln. Mit unserer Lösung machen wir es Vermietern leicht, die Vorgaben zu erfüllen – und sorgen gleichzeitig dafür, dass Mieter von klaren, verständlichen Daten direkt profitieren.“
Die Ergebnisse der Marktforschung zeigen: Regelmäßige Verbrauchsdaten fördern einen bewussteren Umgang mit Energie und tragen damit spürbar zu Einsparungen im Gebäudesektor bei.