Mehr als die Hälfte der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
Mit 52,5 % oder 22 Millionen Wohnungen befand sich der Großteil davon in Mehrfamilienhäusern. Im Durchschnitt bestand damit jedes der deutschlandweit 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser aus 6,7 Wohneinheiten. Die 13 Millionen Einfamilienhäuser machten knapp ein Drittel (31,0 %) der Wohnungen in Wohngebäuden aus. 15,2 % (6,4 Millionen) der Wohnungen befanden sich in den insgesamt 3,2 Millionen Zweifamilienhäusern und weitere 1,3 % (0,5 Millionen) in Wohnheimen (z. B. für Studierende, Geflüchtete oder Wohnungslose).
Gesamtwohnfläche und Wohnfläche pro Kopf steigen
Rechnerisch sind die Gesamtwohnfläche und die Wohnfläche pro Kopf gestiegen. „Rechnerisch“, da Leerstand und eine ungleiche Verteilung des Wohnraums von der Statistik nicht berücksichtigt werden. Die Gesamtwohnfläche aller Wohnungen stieg in den Jahren von 2012 bis 2022 um 7,4 % auf 4,0 Milliarden Quadratmeter und damit etwas stärker als die Zahl der Wohnungen. Somit wurden die Wohnungen in den letzten zehn Jahren durchschnittlich größer. Die durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung lag bei 92,2 Quadratmetern, die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf bei 47,4 Quadratmetern. Somit haben sich die Wohnfläche je Wohnung seit dem Jahr 2012 um 1,0 Quadratmeter (+1,1 %) und die Wohnfläche je Einwohnerin und Einwohner um 1,2 Quadratmeter (+2,6 %) erhöht.
Aktueller Beitrag
Hausbesitzer müssten die Freiheit haben, je nach ihren individuellen Möglichkeiten zu entscheiden, welche finanziellen Verpflichtungen sie eingehen möchten und welche nicht. Peter Wegner: „Der Staat darf sich bei der Gefährdung unseres Gebäudebestands durch allgemein verursachte Klimawandelfolgen nicht aus der Verantwortung ziehen. Natürlich übernehmen Hausbesitzer auch selbst Verantwortung. Aber diese gewaltige Aufgabe kann nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden.“
Der Verband Wohneigentum plädiert dringend für die Opt-Out-Lösung: Versicherer werden verpflichtet, beim Abschluss einer Gebäudeversicherung den Baustein Elementarschadenversicherung allen Haushalten mit anzubieten, Eigentümer können ihn aber abwählen. Peter Wegner: „Eine Versicherung gegen Elementarschäden ist grundsätzlich zu empfehlen. Mit dem Opt-Out-Modell bleibt die Eigentümer-Autonomie gewahrt und es stellt sicher, dass auch Haushalte in Hochrisikogebieten Versicherungsschutz bekommen können.“
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die im Koalitionsvertrag geplante Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung.
Seit langem setzt sich der Verband für eine Pflichtversicherung ein – ergänzt durch staatliche Präventionsmaßnahmen, etwa im Hochwasserschutz, und einen stärkeren Verbraucherschutz bei Versicherungsbedingungen. Positiv bewertet WiE daher auch, dass nach dem Koalitionsvertrag Planungsbehörden in den Ländern Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten übernehmen sollen. Dabei geht es um Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz erheblicher Risiken ausweisen.
Im Gegensatz zum Verband Wohneigentum sieht WiE die im Raum stehende Opt-Out-Lösung kritisch. „Eine Opt-Out-Regelung hilft Wohnungseigentümern nur dann, wenn ein Verzicht auf die Versicherung allstimmig beschlossen werden muss“, erklärt Dr. Sandra von Möller. „Ansonsten kann der Versicherungsschutz zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer durch die Mehrheit ausgehebelt werden, was im Schadensfall existenzbedrohend sein kann.“
Der Verband Wohneigentum spricht sich zudem für eine verbesserte Prävention durch alle beteiligten Akteure aus. Dabei gehe es zum einen um generelle Maßnahmen wie die verantwortungsbewusste Vergabe von Baugrundstücken oder die Ertüchtigung von Kanalsystemen, aber auch um die Einzelinitiative von Hausbesitzern, die ihre Immobilie mit Barriere-Systemen sichern oder ihr Grundstück entsiegeln.