Passende bauliche Maßnahmen und organisatorische Vorsorge helfen dabei, Schäden durch Starkregen zu minimieren. Der folgende Überblick zeigt, welche Schutzmöglichkeiten sinnvoll sein können und worauf bei der Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften zu achten ist.
Wenn die Kanalisation bei Starkregen die Wassermassen nicht mehr fassen kann, müssen Immobilieneigentümer mit einem Rückstau in die Anschlussleitungen rechnen. Bei Starkregen sind insbesondere Souterrainwohnungen und Kellerräume (also Räume unterhalb des Straßenniveaus) gefährdet. Kommt es zu Rückstauungen im Kanalnetz, kann das Abwasser über Badewannen, Duschen und Toiletten nach oben ins Gebäude drücken.
Schutz bieten Rückstauklappen. Sie verhindern, dass Wasser von der Kanalisation in die Abwasserrohre des Gebäudes läuft. Allerdings werden sie häufig an falscher Stelle montiert, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Daher ist es wichtig, sich von einem spezialisierten Sanitärfachbetrieb oder Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft beraten zu lassen, wo genau die Rückstausicherung angebracht werden sollte. Wenn die Ablaufstellen kein Gefälle zum Kanal haben, ist eine Abwasserhebeanlage erforderlich. Mit dieser wird mittels Pumpe das Schmutzwasser aus dem Haus geleitet.
Rückstauklappen und Hebeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer möglicherweise ihren Versicherungsschutz, sofern einer vorhanden ist. Deshalb sollte die Wartung gut dokumentiert werden.
Ebenfalls besonders gefährdete Bereiche sind Kellerfenster, Kelleraußentüren und Lichtschächte – hier kann leicht Wasser ins Gebäude eindringen.
Wenn möglich, sollten Kellerfenster so montiert werden, dass sie nach außen geöffnet werden. Sinnvoll kann auch der Einbau von speziellen druckwasserdichten Fenstern im Keller sein. Diese können dem hohen Wasserdruck standhalten, der bei Hochwasser- und Starkregenereignissen entstehen kann.
Als weiterer möglicher Schutz dienen mobile Hochwassersysteme, wie zum Beispiel sogenannte Flutschotts. Dabei handelt es sich um mobile Damm-Vorrichtungen, die sich schnell montieren lassen und in verschiedenen Ausführungen erhältlich sind. Sie können auch zum Schutz von z. B. Garagentoren und Lichtschächten angebracht werden.
Mit den oben genannten Hochwassersystemen lassen sich auch Tiefgaragen großflächig schützen. Gerade größere Wohnungseigentümergemeinschaften haben nicht selten eine Tiefgarage und sollten diese in ihre Präventionsmaßnahmen einbeziehen. „Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann es nämlich teuer werden, wenn Hochwasser oder Starkregen die Tiefgarage trifft – nicht zuletzt aufgrund von Schäden an Pkw, die darin geparkt sind“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
Große Wassermengen können auch Abflüsse auf Balkonen und Terrassen überlasten. Ein nicht vorhandenes beziehungsweise unzureichendes Gefälle, eine mangelnde Abdichtung oder verstopfte Abflüsse sind mögliche Ursachen. Letztere sollten regelmäßig gereinigt werden. Eigentümer sollten sich fachkundig beraten lassen, welche Maßnahmen außerdem sinnvoll sind – um zu verhindern, dass bei Starkregen Wasser in den Wohnbereich dringt oder Schäden an der Bausubstanz verursacht.
Dachrinnen sollten regelmäßig gereinigt werden – andernfalls läuft das Wasser bei Starkregen unkontrolliert ab und kann zu Schäden am Sockel, Dach oder Fassade führen. Abhilfe können Laubfanggitter schaffen, die zum Beispiel in die Regenrinne geklemmt werden.
Wer ältere Dachflächenfenster hat, sollte prüfen, ob diese noch dicht sind. Falls nicht, besteht die Möglichkeit, die Fenster neu abzudichten oder sie durch moderne, neue Fenster zu ersetzen.
Für alle Schutzmaßnahmen gilt: Immobilieneigentümer sollten sich zunächst durch ein Fachunternehmen beraten lassen, um herauszufinden, welche baulichen Maßnahmen für das jeweilige Gebäude am besten geeignet sind. Dabei sollten auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Mit dem „Hochwasser-Check“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können Immobilieneigentümer ihre individuelle Gefährdung durch Starkregen und Fluss-Hochwasser ermitteln.
Ergänzend dazu sollten Immobilieneigentümer ihren Versicherungsschutz überprüfen. Die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung decken Schäden durch Starkregen am Wohngebäude nicht ab. Hierfür müssen Eigentümer zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen und darauf achten, dass Schäden durch Starkregen auch explizit mitversichert sind. Bestimmte Rückstau-Schäden können zum Beispiel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Das kann je nach Versicherungsanbieter bzw. -police variieren. „Eigentümer sollten daher unbedingt auf das Kleingedruckte achten, bevor sie eine Versicherung abschließen“, rät WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
„Wohnungseigentümergemeinschaften müssen einen Beschluss fassen, wenn sie Schutzmaßnahmen am Gebäude gegen Starkregen und Hochwasser umsetzen möchten. Denn in der Regel betreffen die Maßnahmen das Gemeinschaftseigentum und hierüber entscheiden die Wohnungseigentümer gemeinsam in der Eigentümerversammlung“, informiert Dr. Sandra von Möller. „Das betrifft auch die Maßnahmen an Fenstern, denn – entgegen dem Wortlaut in vielen Teilungserklärungen in WEGs – sind auch diese zwingendes Gemeinschaftseigentum.“
Aktueller Beitrag
Obwohl viele Menschen Mehrgenerationenwohnen heute mehrheitlich ablehnen, können es sich die meisten für das eigene Alter durchaus vorstellen. Was auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt, hat bei genauerer Betrachtung nachvollziehbare Gründe – die vor allem mit den unterschiedlichen Lebensphasen und deren Herausforderungen zu tun haben.
„Die Zahlen zeigen ein klassisches Marktversagen: Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum steigt durch den demografischen Wandel kontinuierlich, doch das Angebot entwickelt sich in die entgegengesetzte Richtung. Altersgerechte Wohnungen sind zudem häufig teure Neubauten. Das hält ältere Menschen in ihren bestehenden, oft zu großen Wohnungen – und verschärft so die Wohnungsknappheit für alle Generationen“, sagt ImmoScout24 Geschäftsführerin Dr. Gesa Crockford.
Die Deutschen stehen dem Mehrgenerationenwohnen mehrheitlich skeptisch gegenüber. 55 Prozent bewerten diese Wohnform negativ (37 Prozent eher negativ, 19 Prozent sehr negativ), während nur 12 Prozent sie positiv bewerten. Die Hauptgründe für die Ablehnung liegen in Bedenken um unterschiedliche Lebensgewohnheiten (57 Prozent), fehlende Privatsphäre (55 Prozent) und mögliche Generationenkonflikte (50 Prozent). Als generelle Hauptvorteile des Mehrgenerationenwohnens werden gemeinsame Aktivitäten (49 Prozent), Pflege von Familienmitgliedern (47 Prozent), praktische Hilfe im Haushalt (46 Prozent) und Nähe zur Familie (46 Prozent) genannt. Rund die Hälfte der Befragten (47 Prozent) rechnet damit, dass diese Form des Zusammenlebens zunehmen wird.
Trotz der kritischen Grundhaltung zeigt sich beim Blick auf die eigenen Wohnwünsche für das Alter ein anderes Bild. 34 Prozent der Befragten würden im Alter Mehrgenerationenwohnen bevorzugen – 24 Prozent mit der Familie, 10 Prozent in einem Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit nicht-verwandten Personen. Damit liegt diese Wohnform gleichauf mit dem Wunsch, allein oder mit dem Partner oder der Partnerin in der gewohnten Umgebung zu bleiben (33 Prozent) und deutlich vor Wohnformen wie Seniorenresidenz oder Senioren-WG (jeweils 8 Prozent).
Die ältere Generation zeigt sich, im Vergleich zu jüngeren Menschen, deutlich aufgeschlossener gegenüber Mehrgenerationenwohnen. Während bei den 18- bis 29-Jährigen 29 Prozent offen für diese Wohnform sind, steigt die Zustimmung von 31 Prozent (30-39 Jahre) auf 41 Prozent bei den 60- bis 69-Jährigen. „Auf keinen Fall“ zum Mehrgenerationenwohnen, sagen zwischen 13 und 18 Prozent aller Altersklassen. Was sich mit dem Alter am stärksten verändert, ist die Gruppe der Unentschlossenen: Sie sinkt von 27 Prozent bei den Jüngsten auf nur noch 15 Prozent bei den Ältesten.
Selbst in ein Mehrgenerationenhaus zu ziehen ist weniger eine freie Entscheidung, sondern meist eine Reaktion auf äußere Umstände. Als wichtigster Auslöser nennen 45 Prozent der Befragten die Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern. Dahinter folgen ökonomische Zwänge wie hohe Wohnkosten beziehungsweise Wohnungsmangel sowie der Wunsch nach mehr Gemeinschaft (jeweils 36 Prozent).