
Passende bauliche Maßnahmen und organisatorische Vorsorge helfen dabei, Schäden durch Starkregen zu minimieren. Der folgende Überblick zeigt, welche Schutzmöglichkeiten sinnvoll sein können und worauf bei der Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften zu achten ist.
Wenn die Kanalisation bei Starkregen die Wassermassen nicht mehr fassen kann, müssen Immobilieneigentümer mit einem Rückstau in die Anschlussleitungen rechnen. Bei Starkregen sind insbesondere Souterrainwohnungen und Kellerräume (also Räume unterhalb des Straßenniveaus) gefährdet. Kommt es zu Rückstauungen im Kanalnetz, kann das Abwasser über Badewannen, Duschen und Toiletten nach oben ins Gebäude drücken.
Schutz bieten Rückstauklappen. Sie verhindern, dass Wasser von der Kanalisation in die Abwasserrohre des Gebäudes läuft. Allerdings werden sie häufig an falscher Stelle montiert, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Daher ist es wichtig, sich von einem spezialisierten Sanitärfachbetrieb oder Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft beraten zu lassen, wo genau die Rückstausicherung angebracht werden sollte. Wenn die Ablaufstellen kein Gefälle zum Kanal haben, ist eine Abwasserhebeanlage erforderlich. Mit dieser wird mittels Pumpe das Schmutzwasser aus dem Haus geleitet.
Rückstauklappen und Hebeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer möglicherweise ihren Versicherungsschutz, sofern einer vorhanden ist. Deshalb sollte die Wartung gut dokumentiert werden.
Ebenfalls besonders gefährdete Bereiche sind Kellerfenster, Kelleraußentüren und Lichtschächte – hier kann leicht Wasser ins Gebäude eindringen.
Wenn möglich, sollten Kellerfenster so montiert werden, dass sie nach außen geöffnet werden. Sinnvoll kann auch der Einbau von speziellen druckwasserdichten Fenstern im Keller sein. Diese können dem hohen Wasserdruck standhalten, der bei Hochwasser- und Starkregenereignissen entstehen kann.
Als weiterer möglicher Schutz dienen mobile Hochwassersysteme, wie zum Beispiel sogenannte Flutschotts. Dabei handelt es sich um mobile Damm-Vorrichtungen, die sich schnell montieren lassen und in verschiedenen Ausführungen erhältlich sind. Sie können auch zum Schutz von z. B. Garagentoren und Lichtschächten angebracht werden.
Mit den oben genannten Hochwassersystemen lassen sich auch Tiefgaragen großflächig schützen. Gerade größere Wohnungseigentümergemeinschaften haben nicht selten eine Tiefgarage und sollten diese in ihre Präventionsmaßnahmen einbeziehen. „Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann es nämlich teuer werden, wenn Hochwasser oder Starkregen die Tiefgarage trifft – nicht zuletzt aufgrund von Schäden an Pkw, die darin geparkt sind“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
Große Wassermengen können auch Abflüsse auf Balkonen und Terrassen überlasten. Ein nicht vorhandenes beziehungsweise unzureichendes Gefälle, eine mangelnde Abdichtung oder verstopfte Abflüsse sind mögliche Ursachen. Letztere sollten regelmäßig gereinigt werden. Eigentümer sollten sich fachkundig beraten lassen, welche Maßnahmen außerdem sinnvoll sind – um zu verhindern, dass bei Starkregen Wasser in den Wohnbereich dringt oder Schäden an der Bausubstanz verursacht.
Dachrinnen sollten regelmäßig gereinigt werden – andernfalls läuft das Wasser bei Starkregen unkontrolliert ab und kann zu Schäden am Sockel, Dach oder Fassade führen. Abhilfe können Laubfanggitter schaffen, die zum Beispiel in die Regenrinne geklemmt werden.
Wer ältere Dachflächenfenster hat, sollte prüfen, ob diese noch dicht sind. Falls nicht, besteht die Möglichkeit, die Fenster neu abzudichten oder sie durch moderne, neue Fenster zu ersetzen.
Für alle Schutzmaßnahmen gilt: Immobilieneigentümer sollten sich zunächst durch ein Fachunternehmen beraten lassen, um herauszufinden, welche baulichen Maßnahmen für das jeweilige Gebäude am besten geeignet sind. Dabei sollten auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Mit dem „Hochwasser-Check“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können Immobilieneigentümer ihre individuelle Gefährdung durch Starkregen und Fluss-Hochwasser ermitteln.
Ergänzend dazu sollten Immobilieneigentümer ihren Versicherungsschutz überprüfen. Die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung decken Schäden durch Starkregen am Wohngebäude nicht ab. Hierfür müssen Eigentümer zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen und darauf achten, dass Schäden durch Starkregen auch explizit mitversichert sind. Bestimmte Rückstau-Schäden können zum Beispiel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Das kann je nach Versicherungsanbieter bzw. -police variieren. „Eigentümer sollten daher unbedingt auf das Kleingedruckte achten, bevor sie eine Versicherung abschließen“, rät WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.
„Wohnungseigentümergemeinschaften müssen einen Beschluss fassen, wenn sie Schutzmaßnahmen am Gebäude gegen Starkregen und Hochwasser umsetzen möchten. Denn in der Regel betreffen die Maßnahmen das Gemeinschaftseigentum und hierüber entscheiden die Wohnungseigentümer gemeinsam in der Eigentümerversammlung“, informiert Dr. Sandra von Möller. „Das betrifft auch die Maßnahmen an Fenstern, denn – entgegen dem Wortlaut in vielen Teilungserklärungen in WEGs – sind auch diese zwingendes Gemeinschaftseigentum.“
Aktueller Beitrag
Ein zentrales Signal sind die Verkaufszahlen: Für 2025 werden rund 284.000 verkaufte Wärmepumpen erwartet, gegenüber etwa 230.000 neuen Gasheizungen. Erstmals ziehen Wärmepumpen damit am deutschen Heizungsmarkt an Gasheizungen vorbei. Auch das Handwerk unterstützt den Wandel: Installationsbetriebe bewerten Wärmepumpen drei Mal so häufig positiv wie Gasheizungen, Schulungen sind stark nachgefragt, Kapazitäten wurden ausgebaut.
Parallel verliert das Kostenargument an Gewicht. Wärmepumpen sind heute die günstigste Heiztechnologie im laufenden Betrieb. Ein durchschnittlicher Haushalt spart gegenüber einer Gasheizung mehrere hundert Euro pro Jahr, nicht zuletzt durch steigende CO₂-Kosten für fossile Energien. Nach der Preisspitze der Jahre 2022 bis 2024 sinken zudem die Anschaffungskosten, Hersteller rechnen mittelfristig mit Einsparungen von bis zu 40 Prozent.
Auch im Gebäudebestand erweist sich die Technik als geeigneter als ihr Ruf: Bereits jedes zweite Mehrfamilienhaus ist ohne größere Umbauten für Wärmepumpen geeignet. Flankiert wird die Entwicklung durch die kommunale Wärmeplanung, die für mehr als zwei Drittel der Bevölkerung bereits läuft oder abgeschlossen ist, sowie durch verbindliche EU-Vorgaben zum Ausstieg aus fossilen Heizungen bis 2040.
„Die Wärmewende ist keine fragile politische Absichtserklärung mehr, sondern eine ökonomische Realität“, erklärt Julia Hellmer, Projektmanagerin von co2online. „Der Markt hat seine Entscheidung längst getroffen.“
Laut der Bestandsaufnahme zur Wärmewende von co2online entpolarisiert sich die Wärmewende. Zwischen 2023 und 2024 sinkt die spaltende Wahrnehmung von Klima- und Heizthemen von 43 auf 27 Prozent. Die Debatte beruhigt sich, die Akzeptanz steigt. Erst vor diesem Hintergrund verändert sich nun auch die gesellschaftliche Stimmung. Die Heizungsfrage verliert an Schärfe, die Wahrnehmung von Klimathemen als spaltend nimmt ab. Immer mehr Menschen betrachten die Wärmewende nicht mehr als ideologisches Projekt, sondern als praktische Investitionsentscheidung (IKND, 2025). Auffällig ist dabei: Die Akzeptanz folgt dem Markt, nicht umgekehrt. Vertrauen entsteht, weil die Technologie funktioniert, verfügbar ist und sich rechnet.
Auch die Ergebnisse der aktuellen Pollytix-Umfrage im Auftrag von co2online bestätigen das gesellschaftliche Stimmungsbild. Sie zeigt einen deutlichen Fortschritt in der Wahrnehmung der Wärmewende: Es geht zunehmend nicht mehr nur um Akzeptanz, sondern um aktive Präferenz. Im Dezember 2025 ist die Wärmepumpe das Heizsystem der Wahl, bereits heute würde sich jede dritte Person in Deutschland für eine Wärmepumpe entscheiden (Juli 2023: 19 %).