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Sonnen- und Hitzeschutz in der Wohnung: Was hilft?

Sonnenschutz von außen wirkt am besten

Mit dieser Frage hat sich der Verein „Wohnen im Eigentum“ (WiE) befasst und stellt die besten Möglichkeiten vor.

  • Rollläden: Sie bieten nicht nur einen Schutz vor Hitze, sondern schützen umgekehrt durch ihre Dämmwirkung vor kalten Temperaturen. Außerdem bieten sie einen Einbruchschutz. Rollläden können auch bei vorhandenen Bauten nachgerüstet werden, jedoch ist der Rollladenkasten dann in der Regel von außen sichtbar.
  • Raffstores (häufig auch Außenjalousien genannt): Hierbei handelt es sich um bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen und bei denen sich der Lichteinfall gezielt steuern lässt. Raffstores sind deshalb vor allem für Wohnzimmer und Küche mit einer Südausrichtung geeignet, da bei der entsprechenden Einstellung dennoch Tageslicht in die Räume gelangen kann.
  • Raffstores (häufig auch Außenjalousien genannt): Hierbei handelt es sich um bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen und bei denen sich der Lichteinfall gezielt steuern lässt. Raffstores sind deshalb vor allem für Wohnzimmer und Küche mit einer Südausrichtung geeignet, da bei der entsprechenden Einstellung dennoch Tageslicht in die Räume gelangen kann.
  • Sonnenschutzfolien: Sie werden außen an die Fenster angeklebt und stellen eine kostengünstige Maßnahme dar. Jedoch können diese Folien die Räume verdunkeln – je nachdem wie stark sie getönt sind.

Sonnenschutz von außen ist am effektivsten, jedoch müssen Mieter die meisten dieser Maßnahmen von ihrem Vermieter genehmigen lassen. Ähnlich verhält es sich in Wohneigentümergemeinschaften, da es sich bei der Fassade und den Fenstern um Gemeinschaftseigentum handelt.

Sollte ein Sonnenschutz von außen nicht möglich sein, können Plissees, innenliegende Jalousien oder Lamellenvorhänge angebracht werden. Sie können ohne Genehmigung angebracht werden, sind jedoch auch weniger effektiv, da die Wärme trotzdem in den Raum gelangt.

Aktueller Beitrag

  • 09.04.2026
  • News
Frist bis 2027: Warum Vermieter jetzt auf digitale Heiz-Transparenz setzen sollten

Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.

Eine aktuelle Marktforschung des Energiedienstleisters Techem zeigt, dass die unterjährige Verbrauchsinformation wirkt: Sie schafft Transparenz und sorgt dadurch für einen bewussteren Umgang mit Energie. Jedoch ist die bestehende uVI-Pflicht teilweise noch unbekannt: So gaben 34 Prozent der befragten privaten Vermieter an, dass sie die Pflicht zur regelmäßigen Bereitstellung der uVI nicht kennen. Diese Wissenslücke spiegelt sich auch in der praktischen Umsetzung wider: Nur 37 Prozent der befragten Mieter erhalten bislang eine unterjährige Verbrauchsinformation. Dabei wird die rechtzeitige Umsetzung immer dringlicher: Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle nicht fernablesbaren Messgeräte in Wohngebäuden nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter damit, auf moderne funkbasierte Systeme umzusteigen und somit auch dazu, den Mietern eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen.

Wie wirksam ist die unterjährige Verbrauchsinformation?

Die Techem-Umfrage zeigt: 50 Prozent der Mieter, die bereits eine uVI erhalten, geben an, dass sie dadurch bewusster mit ihrem Energieverbrauch umgehen. Zusätzlich äußerten die Befragten, die eine uVI erhalten, dass sie ihren Verbrauch besser verstehen (47 %), mehr Transparenz empfinden (46 %) und konkrete Sparpotenziale erkennen (45 %). Auch unerwartete Nachzahlungen lassen sich so häufiger vermeiden, sagen 44 Prozent in dieser Gruppe. Auf Vermieterseite zeigt sich ein ähnliches Bild: 47 Prozent der Vermieter, denen die uVI-Pflicht bekannt ist, empfinden die gesteigerte Transparenz für Mieter als großen Vorteil. Gleichzeitig bewerten knapp 40 Prozent dieser Personengruppe die uVI nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern auch als Chance für mehr Transparenz und Effizienz. Rund 30 Prozent der Vermieter, die die uVI schon eingeführt haben, beobachten zudem bereits einen gesunkenen Energieverbrauch in ihren Gebäuden.

Techem ermöglicht einfache und rechtskonforme Umsetzung

Techem bietet eine rechtskonforme, verständlich aufbereitete und digitale Lösung für die unterjährige Verbrauchsinformation. Die Informationen werden durch Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zur passenden Nutzerkategorie ergänzt und übersichtlich visualisiert. Diagramme zeigen den zeitlichen Verlauf und helfen, Unregelmäßigkeiten zu erkennen. Dies bestätigen auch die befragten Mieter, die eine uVI erhalten: 70 Prozent von ihnen finden die uVI generell verständlich oder sehr verständlich.

„Die Umfrage zeigt sehr deutlich, wie groß die Lücke zwischen gesetzlichen Vorgaben und tatsächlicher Umsetzung noch ist“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Gleichzeitig wird klar: Wo Transparenz geschaffen wird, verändert sich das Verhalten. Die unterjährige Verbrauchsinformation ermöglicht Millionen Haushalten, ihren Energieverbrauch besser zu verstehen und bewusster zu handeln. Mit unserer Lösung machen wir es Vermietern leicht, die Vorgaben zu erfüllen – und sorgen gleichzeitig dafür, dass Mieter von klaren, verständlichen Daten direkt profitieren.“

Transparenz als Weg zu mehr Energieeffizienz

Die Ergebnisse der Marktforschung zeigen: Regelmäßige Verbrauchsdaten fördern einen bewussteren Umgang mit Energie und tragen damit spürbar zu Einsparungen im Gebäudesektor bei.

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