Der PhotovoltaikCheck kalkuliert alle möglichen Varianten der Anlage, basierend auf dem tatsächlichen Stromverbrauch und der verfügbaren Dachfläche. Berücksichtigt werden auch wichtige Standortfaktoren wie Sonneneinstrahlung, Neigungswinkel und Himmelsausrichtung. Hierbei stellt co2online den Nutzern drei mögliche Anlagenkonfigurationen zur Auswahl, die sich zudem individuell anpassen lassen:
Der Photovoltaik-Rechner vergleicht die Investitionskosten mit den möglichen Einnahmen und Einsparungen. Außerdem schlägt er passende Fördermöglichkeiten vor und berücksichtigt das Eigenkapital des Nutzers. So soll eine verlässliche Prognose der jährlichen Kosten, der Einsparungen und der Wirtschaftlichkeit der Anlage ausgegeben werden.
Laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden 2023 in Deutschland rund 53,6 Millionen Megawattstunden Strom durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen ins Netz eingespeist. Damit entfielen 11,9 Prozent des eingespeisten Stroms in Deutschland auf Photovoltaik – ein neuer Höchstwert. 2022 hatte Photovoltaik einen Anteil von 10,6 Prozent an der gesamten Stromeinspeisung ausgemacht. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren im April 2024 auf Dächern und Grundstücken hierzulande gut 3,4 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 81 500 Megawatt installiert. Damit nahm die Zahl der Anlagen gegenüber dem Vorjahresmonat um 29,8 Prozent zu, die installierte Leistung stieg im selben Zeitraum um 20,5 Prozent.
Aktueller Beitrag
Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer sowie Syndikusrechtsanwalt: „Die Täter geben sich häufig als Vertreter seriöser Immobilienunternehmen aus und nutzen deren Namen, um Vertrauen zu erwecken. Sie schalten vermeintlich attraktive Wohnungsanzeigen auf bekannten Immobilienportalen, die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Interessenten werden dann aufgefordert, vor einer Wohnungsbesichtigung Kautionen oder Mieten zu überweisen, oft mit der Begründung, die Immobilie sei stark nachgefragt. Diese Zahlungen landen direkt bei den Betrügern.“
Unser Appell an Wohnungssuchende:
Der IVD fordert von Immobilienportalen verstärkte Maßnahmen, um betrügerische Anzeigen zu erkennen und ihre Nutzer aktiv zu informieren. „Es bedarf einer besseren Überprüfung von Anbietern und schnellen Reaktionen auf gemeldete Verdachtsfälle, um potenzielle Schäden zu verhindern“, appelliert Osthus.
Immer wieder passiert es, dass Kriminelle Wohnungen mieten – z. B. über das Portal Airbnb – und diese dann als Mietwohnung inserieren. Gutgläubige Mietinteressenten kommen zur Besichtigung, unterschreiben einen ungültigen Mietvertrag und bezahlen die Kaution an Betrüger, die in der Regel nicht mehr auffindbar sind.
Geben sich die Kriminellen als Makler aus, sollten sich Interessenten zunächst über das Maklerbüro informieren: Gibt es Referenzen? Ist telefonisch oder sogar vor Ort jemand erreichbar. Auch hier gilt: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es vermutlich kein Angebot, sondern ein Betrug.