Seit 1983 Ihr Immobilienmakler in Essen.

Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung

Der Fall: Wurzeln beschädigen Garagenzufahrt

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Auf dem Grundstück der Beklagten steht unweit der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Pappel. Die Wurzeln der Pappel sind in das Grundstück des Klägers hineingewachsen und haben dort in der Garageneinfahrt Pflastersteine angehoben. Dieser forderte die Nachbarn unter Fristsetzung dazu auf, die Pappel fällen zu lassen oder die Wurzeln zu beseitigen und gleichzeitig eine Wurzelsperre einzubauen. Beides lehnten die Beklagten ab. Der Kläger forderte nun 240 Euro für die Reparatur seines Pflasters sowie 1.800 Euro für den Bau einer Wurzelsperre. Bis zur Verhandlung wurden jedoch keine Maßnahmen durchgeführt und der Schaden bestand weiterhin. Erst während des Prozesses erklärten die Beklagten unter dem Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung ihre Bereitschaft zum Einbau einer Wurzelsperre. Dies ist bis heute nicht geschehen; auch die Unebenheit des Pflasters wurde noch nicht beseitigt.

Das Urteil: Ohne Beseitigung keine Zahlung

Da die Baumeigentümer sich weigerten, die Zahlung zu leisten, zog der Kläger bis vor den Bundesgerichtshof. Der BGH ist der Auffassung, der Kläger hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Zahlungsanspruch. Der Geschädigte hätte demnach entweder den Schaden auf eigene Kosten beseitigen müssen und vom Nachbarn die Übernahme der Kosten fordern können, oder er hätte seinen Nachbarn wegen Unterlassung der Störungsbeseitigung verklagen müssen.

[BGH Urteil AZ: V ZR 67/22]

 

Aktueller Beitrag

  • 31.12.2025
  • News
Frohes neues Jahr

Will das Glück nach seinem Sinn
Dir was Gutes schenken,
Sage Dank und nimm es hin
Ohne viel Bedenken.

Jede Gabe sei begrüßt,
Doch vor allen Dingen:
Das, worum du dich bemühst,
Möge dir gelingen.

[Wilhelm Busch (1832 – 1908), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller]

 

Liebe Kundinnen, Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

schon wieder ist ein Jahr vergangen. Wir danken Ihnen für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und viele spannende Projekte, Pläne und Herausforderungen. Wenn wir auf das Jahr 2025 zurückblicken, sehen wir ein gutes Jahr, das uns hoffnungsvoll und gespannt auf die Zukunft macht.

So wünschen wir Ihnen einen Jahreswechsel, wie Sie ihn sich wünschen. Für das kommende Jahr 2026 wünschen wir Ihnen alles Gute, Glück und Gesundheit.

Wir freuen uns darauf, Ihnen im neuen Jahr wieder zu begegnen! Guten Rutsch und ein frohes neues Jahr!

weiterlesen

Zurück zur Übersicht