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Rechner für CO2-Kosten-Aufteilung verfügbar

CO2-Kosten Aufteilung seit 1. Januar 2023

Mieter und Vermieter können ab sofort auf einen kostenlosen Online-Rechner zurückgreifen, um den Anteil der von ihnen jeweils zu tragenden CO2-Kosten zu ermitteln. Darauf weist der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hin. „Mieter zahlen zwischen 5 und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für Ihre Wohnung, Vermieter den Rest, gestaffelt über 10 Stufen je nach der Emissionshöhe des Gebäudes“, erklärt Präsident Konrad Adenauer. „Diese Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter greift für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen.“

Unterschied zwischen Zentral- und Etagenheizung

Bei vermieteten Wohnungen mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die Auskunft über die verursachten CO2-Emissionen gibt. Er muss die Kostenaufteilung ermitteln und diese bei der nächsten Heizkostenabrechnung berücksichtigen. Bei Etagenheizungen oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter die Abrechnung. In diesem Fall müssen sie selbst die Kostenaufteilung ermitteln und diese ihrem Vermieter binnen 12 Monaten mitteilen. Dieser muss die Kosten innerhalb von 12 Monaten begleichen oder den Betrag im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verrechnen.

Zehn-Stufenmodell: so werden die Kosten geteilt

Bei Immobilien, die eine besonders schlechte Energiebilanz aufweisen, müssen Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen und Mieter nur fünf Prozent. Im Jahr 2023 sind dies 30 Euro pro Tonne CO2; der Betrag steigt stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 45 Euro pro Tonne. Bei extrem emissionsarmen Gebäuden wird der Vermieter gar nicht mehr zur Kasse gebeten. Ausnahmen gibt es zudem für Vermieter denkmalgeschützter Gebäude oder in Milieuschutzgebieten.

 

Aktueller Beitrag

  • 12.06.2025
  • News
Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Wie die Betrugsmasche funktioniert

Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer sowie Syndikusrechtsanwalt: „Die Täter geben sich häufig als Vertreter seriöser Immobilienunternehmen aus und nutzen deren Namen, um Vertrauen zu erwecken. Sie schalten vermeintlich attraktive Wohnungsanzeigen auf bekannten Immobilienportalen, die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Interessenten werden dann aufgefordert, vor einer Wohnungsbesichtigung Kautionen oder Mieten zu überweisen, oft mit der Begründung, die Immobilie sei stark nachgefragt. Diese Zahlungen landen direkt bei den Betrügern.“

Unser Appell an Wohnungssuchende:

  • Keine Zahlungen vor Vertragsabschluss: Gehen Sie niemals auf Forderungen ein, Kautionen oder Mieten vor Unterzeichnung eines Mietvertrages zu überweisen.
  • Vorsicht bei Auslandsbezug: Seien Sie skeptisch, wenn die Kontaktaufnahme aus dem Ausland erfolgt oder wenn ungewöhnliche Zahlungsweisen verlangt werden.
  • Seriosität überprüfen: Lassen Sie sich nicht von vermeintlich bekannten Unternehmensnamen täuschen. Recherchieren Sie gründlich und hinterfragen Sie Angebote, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein. Kontaktieren Sie das Unternehmen unter der auf der Webseite aufgeführten Telefonnummer.

Immobilienportale in der Verantwortung

Der IVD fordert von Immobilienportalen verstärkte Maßnahmen, um betrügerische Anzeigen zu erkennen und ihre Nutzer aktiv zu informieren. „Es bedarf einer besseren Überprüfung von Anbietern und schnellen Reaktionen auf gemeldete Verdachtsfälle, um potenzielle Schäden zu verhindern“, appelliert Osthus.

Weitere Betrugsmasche mit Airbnb-Wohnungen

Immer wieder passiert es, dass Kriminelle Wohnungen mieten – z. B. über das Portal Airbnb – und diese dann als Mietwohnung inserieren. Gutgläubige Mietinteressenten kommen zur Besichtigung, unterschreiben einen ungültigen Mietvertrag und bezahlen die Kaution an Betrüger, die in der Regel nicht mehr auffindbar sind.

Geben sich die Kriminellen als Makler aus, sollten sich Interessenten zunächst über das Maklerbüro informieren: Gibt es Referenzen? Ist telefonisch oder sogar vor Ort jemand erreichbar. Auch hier gilt: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es vermutlich kein Angebot, sondern ein Betrug.

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