
Beispielrechnungen von co2online zeigen: Selbst größere Anlagen mit Batteriespeicher amortisieren sich in vielen Fällen innerhalb von rund 15 Jahren und bringen über 20 Jahre hinweg deutliche finanzielle Vorteile.
Für die Wirtschaftlichkeit ist es entscheidend, die Anlagen- und Speichergröße an die persönlichen Bedarfe und individuellen Voraussetzungen anzupassen.
Mit dem kostenlosen PhotovoltaikCheck von co2online können Eigentümer selbst prüfen, ob sich eine Photovoltaikanlage lohnt – und welche Anlagengröße für sie sinnvoll ist. Interaktive Hilfestellungen ermöglichen eine Berechnung, auch wenn nicht alle Infos direkt zur Hand sind. Hauseigentümer erhalten eine realistische Prognose zur Wirtschaftlichkeit und den langfristigen Kosten und Einsparungen der PV-Anlage sowie Infos zu Zuschüssen und Förderungen.
Für eine fundierte Entscheidung ist zusätzliche Unterstützung sinnvoll: etwa durch erfahrene Handwerksbetriebe, eine unabhängige Energieberatung, gerade bei Kombination mit Wärmepumpe, oder durch den Austausch mit anderen Anlagenbesitzern in der Nachbarschaft oder online in der Hauseigentümer-Community VierWende.
Wer keine Dachfläche zur Verfügung hat oder sich (noch) nicht für eine große PV-Anlage entscheiden möchte, kann mit einem Balkonkraftwerk starten. Der PhotovoltaikCheck von co2online berechnet die Wirtschaftlichkeit solcher steckerfertigen Anlagen. Damit ist das Tool auch für Mieter hilfreich.
Die Berechnungen beruhen auf optimalen Bedingungen für eine PV-Anlage auf einem durchschnittlichen Einfamilienhaus – mit realistischem Verbrauchsprofil und aktuellen Handwerks- und Strompreisen sowie prognostizierten Strompreisentwicklungen. Die Ergebnisse basieren auf Prognosen mit angenommenen Entwicklungen – tatsächliche Kosten und Erträge können davon abweichen.
Aktueller Beitrag
Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland arbeiten daher an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Laut Angaben der Deutschen Energieagentur hatten Ende 2025 deutschlandweit 8 Prozent der Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 45 Prozent sind derzeit damit beschäftigt, die Planung zu erstellen. Ob und wann ein Wärmenetz dann tatsächlich gebaut oder erweitert wird, hängt allerdings von den Plänen der Wärmeversorger ab.
Hat die Gemeinde mit Ablauf der Frist keinen Wärmeplan aufgestellt, gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 ff. GEG). Eigentümer dürfen dann nur noch neue Heizungen einbauen, die 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Hat eine Kommune ihre Wärmeplanung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist erstellt, führt dies für Eigentümer nicht automatisch zu konkreten rechtlichen Folgen. Die fachliche Wärmeplanung zeigt zunächst nur, wie eine Stadt oder Gemeinde künftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann und welche Gebiete sich grundsätzlich für Fern-, Nahwärme oder dezentrale Lösungen eignen. Sie bildet damit die strategische Grundlage für technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien und die daraus abgeleitete Ausbauplanung der Stadtwerke.
„Entscheidend ist vielmehr, ob die Kommune auch grundstücksbezogen konkrete Gebiete als Fernwärmegebiete ausgewiesen hat“, so von Möller. Eine solche Ausweisung erfolgt in Form einer Satzung, einer Rechtsverordnung oder einer Allgemeinverfügung. Nur dann greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien und zwar bereits einen Monat später – auch wenn die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist.
So hat beispielsweise Bonn bereits öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert, aber bisher keine Gebiete ausgewiesen. Hieraus ergibt sich keine Handlungspflicht. Einige Städte, etwa Augsburg, weisen in ihren Wärme-Ausbaukarten bereits aus, welche konkreten Grundstücke an die Fernwärme angeschlossen werden können. Dort gelten die erwähnten Vorgaben des GEG bereits.
Manche Kommunen haben einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch Landes- oder Kommunalrecht, beispielsweise durch eine kommunale Satzung. Dann sind Eigentümer in der Regel verpflichtet, die Fernwärme abzunehmen. Allerdings wird häufig die Möglichkeit eingeräumt, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Wer bereits vorher eine gebäudebezogene Heizung hat, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann so unter Umständen eine Befreiung vom Anschlusszwang mit der Kommune beantragen.
„Falls bei Ihnen ein Anschlusszwang besteht und Sie schon eine Heizungsanlage haben, die die Vorgaben des GEG erfüllt, sollten Sie in einen Blick in die jeweilige Satzung werfen und prüfen, was Sie für die Erteilung einer Ausnahme tun müssen“, rät Dr. Sandra von Möller.
Fernwärme kann sich finanziell lohnen und klimafreundlich sein, hat jedoch auch ihre Tücken. Die Verbraucherzentrale fasst die Vor- und Nachteile von Fernwärme zusammen.
Die Vorteile im Überblick
Die Nachteile im Überblick