
Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Personenaufzüge in Wohngebäuden mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darauf verweist der Verein „Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e. V.“ (WIE). Auch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind zum Nachrüsten verpflichtet.
Stichtag: 1. Januar 2021
Grund für die Änderung ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Vorschrift gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Dies betrifft Anlagen, die Personen befördern, Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. Die neue Regelung gilt sowohl für neue Aufzüge als auch für Bestandsanlagen.
Über die Zwei-Wege-Kommunikation können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprachverbindung zu einer Notrufzentrale bzw. einem Notdienst herstellen. Die Kommunikation muss in beide Richtungen möglich sein und die Befreiung muss durch das Personal innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden.
TÜV Süd: Einfache Nachrüstung möglich
Laut TÜV Süd sind keine kostspieligen Umbauten nötig: bestehende Anlagen können relativ günstig mit einer Gegensprechanlage oder einem fest installierten Telefon nachgerüstet werden. Die genauen Anforderungen an das Zwei-Wege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ in Ziffer 3.4.3 beschrieben.
Aktueller Beitrag
Im Zeitraum von Januar bis August 2025 wurde deutschlandweit der Bau von 151.200 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 6,5 Prozent oder 9.300 Wohnungen mehr als von Januar bis August 2024.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 122.000 Wohnungen genehmigt, das waren 7,6 Prozent oder 8.600 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 15,5 Prozent (+3.900) auf 29.300. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 5,3 Prozent (-500) auf 8.200. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 79.100 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 4,9 Prozent (+3.700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 2.800 Wohnungen (zum Beispiel Hausmeisterwohnungen) genehmigt (-18,5 %; -600).
Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 26.400 Wohnungen genehmigt, das waren 5,2 Prozent oder 1.300 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) fordert weitergehende, strukturelle Reformen für deutlich mehr Tempo, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau. Notwendig ist eine echte „Fast Lane“ fürs Wohnen – mit einem rechtlich verankerten Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus. Was bei Windrädern längst selbstverständlich ist, muss auch für bezahlbaren Wohnraum gelten. In Zeiten massiven Mangels muss gelten: Vorfahrt für das, was Menschen wirklich dringend brauchen – ein Dach über dem Kopf.
Auch das derzeitige Fördersystem muss dringend angepasst werden. „Die Bundesförderung muss endlich auf Wirtschaftlichkeit und einfache Standards setzen statt auf teuren Zuckerguss. Wir brauchen bezahlbares Schwarzbrot statt überzogener Klimastandards, damit am Ende Wohnungen entstehen, die sich Normalverdiener auch leisten können“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.