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OLG: Nackter Vermieter ist kein Mietmangel

Der Fall: Zahlreiche Mietmängel wurden beklagt

Der Kläger vermietete an die Beklagte eine Büroetage in einem Gebäude in Frankfurt, welche zum Teil zu reinen Wohnzwecken – u. a. vom Kläger – genutzt wurde. Nach knapp einjähriger Mietzeit minderte die Beklagte die Miete. Der Vermieter klagte die rückständigen Beträge nun ein. Unter anderem ging es um Baulärm in der Nachbarschaft, abgestelltes „Gerümpel“ im Erdgeschoss, Küchengerüche sowie die Angewohnheit des Vermieters, sich nackt im Hinterhof zu sonnen.

Das Urteil: Gericht sieht Vermieter im Recht

Das Landgericht hatte der Klage hinsichtlich der ausstehenden Mieten nach einer aufwändigen Beweisaufnahme überwiegend stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte vor dem OLG nur geringfügig Erfolg. Die Beklagte habe die Miete zu Recht wegen der Bauarbeiten drei Monate lang um 15 Prozent mindern dürfen, alle anderen Punkte sah das OLG als nicht stark beeinträchtigend an. Die Beklagte behauptete zudem, der Vermieter hätte das Treppenhaus nackt durchquert und dabei Bewohner oder Besucher mit seiner Nacktheit konfrontiert. Demgegenüber stand die Aussage des Vermieters, er hätte sich auf Gemeinschaftsflächen stets im Bademantel bewegt. Deshalb sah das OLG auch hier keine Beeinträchtigung. Auch die Küchengerüche sowie das Gerümpel gingen nicht über das als sozialadäquat hinzunehmende Maß der Beeinträchtigung durch einen Mitmieter hinaus.

[Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023, AZ: 2 U 43/22]

 

Aktueller Beitrag

  • 01.05.2025
  • News
Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent

Aufwärtstrend beim Wärmepumpenabsatz erkennbar

Nach einem schwierigen Absatzjahr 2024 komme die Wärmewende wieder zurück in die Erfolgsspur, so der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V., Dr. Martin Sabel: „Die Verbraucher wollen raus aus fossilen Heiztechniken und profitieren dabei von einer hohen Qualität sowohl bei der Installation durch das deutsche Fachhandwerk als auch bei den Wärmepumpen. Beides wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) exzellent gefördert.

Allerdings muss sich die neue Koalition darüber bewusst sein, dass der Markt sehr sensibel auf abrupte Veränderungen reagiert. Daher muss es das Ziel der neuen Bundesregierung sein, die aktuelle Tendenz steigender Installationszahlen bei hoher Kundenzufriedenheit durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.“

Der Koalitionsvertrag enthalte dazu einige positive Ankündigungen, aber auch einzelne noch offene Fragen.

Verlässliche Absenkung der Strompreise und Netzentgelte entscheidend

Die Absenkung der Stromsteuer und eine zusätzliche Minderung der Netzentgelte sollen laut Koalitionsvertrag zu Entlastungen von insgesamt fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Damit setze die Regierung ein wichtiges Zeichen für die Elektrifizierung. „Angesichts der großen Abhängigkeiten von Energieimporten aus autoritär regierten Weltregionen geht es dabei nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit in Deutschland“, so Sabel.

Förderung und Gebäudeenergiegesetz

Dass die neue Koalition die Erfolgsgeschichte der BEG-Heizungsförderung verlässlich weiterführen will, sei sehr zu begrüßen, wie Dr. Martin Sabel erläutert: „Investitionen in die Wärmwende werden über Monate, wenn nicht sogar Jahre vorbereitet. Daher benötigen alle Beteiligten vom Hausbesitzer über den Handwerker bis zur Heizungsindustrie planbare Rahmenbedingungen.“

In dieser Hinsicht seien die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht zielführend: „Einerseits wird die Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ in Aussicht gestellt – eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Andererseits wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Angesichts der Europäischen Gebäuderichtlinie und der klimapolitischen Ziele ist völlig klar, dass das GEG auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen stellen wird. Die Branche erwartet, dass diese Vorgaben noch im Laufe dieses Jahres feststehen. Eine sich über Jahre hinziehende Überarbeitung ist zu vermeiden. Die Politik steht auch weiterhin in der Pflicht Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein”, so der BWP-Geschäftsführer.

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