
Obwohl Asbest in Deutschland seit 1993 verboten ist, ist der Gefahrstoff in vielen Bestandsgebäuden nach wie vor verbaut und kann bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten freigesetzt werden. „Seit 2015 wissen wir, dass Asbest auch in bis dahin als unverdächtig geltenden Baustoffen, wie Putz, Fensterkitt, Fliesenkleber oder Estrich, enthalten sein kann“, sagt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. „Schätzungen zufolge wurden in mehr als 9,4 Millionen Gebäuden in Deutschland asbesthaltige Materialien verbaut“.
Werden Asbestfasern beim Arbeiten freigesetzt und eingeatmet, können sich diese in der Lunge festsetzen und Krankheiten, wie Asbestose oder Krebs, verursachen. 2024 gab es im Verantwortungsbereich der BG BAU nach vorläufigen Zahlen 2.332 Meldungen auf Verdacht einer asbestbedingten Berufskrankheit. 270 Menschen starben an den Folgen. Frühere Prognosen waren angesichts der Latenzzeiten davon ausgegangen, dass die Erkrankungszahlen 20 bis 30 Jahre nach dem Asbestverbot zurückgehen müssten. Diese Annahme ist nicht eingetreten, was auf das nach wie vor hohe Asbestvorkommen in Gebäuden und Produkten hinweisen kann.
Mit der novellierten GefStoffV wurde im Dezember 2024 ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe, wie Asbest, eingeführt. Das Konzept definiert die drei Risikobereiche hohes, mittleres und niedriges Risiko und wird aufgrund der Farbgebung (rot, gelb, grün) auch „Ampel-Modell“ genannt. Für die drei Risikobereiche gelten jeweils abgestufte, risikobezogene Schutzmaßnahmen.
„Durch die neue Gefahrstoffverordnung können Handwerksunternehmen nun bestimmte Arbeiten ausführen, die bisher de facto verboten waren. Die zulässigen Tätigkeiten wurden um die so genannte funktionale Instandhaltung erweitert, also Tätigkeiten, die der laufenden Nutzung eines Gebäudes dienen oder für eine Anpassung an den Stand der Bautechnik erforderlich sind. Hier schafft die Novelle neue Möglichkeiten, denn nun dürfen beispielsweise Schlitze in asbesthaltigen Putz gefräst werden, immer unter der Voraussetzung, dass sichere Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen“, erläutert Andrea Bonner, Referentin in der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. Tätigkeiten mit hohen Risiken dürfen nach wie vor nur von Fachfirmen mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden. Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen, hat die BG BAU das vorgeschriebene Vorgehen in einem neuen Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ zusammengefasst. Dieser zeigt, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind.
Aktueller Beitrag
Von der Elementarschadenversicherung bis zur Absicherung von Bauträgerinsolvenzen – es gibt viele politische Vorhaben, die auch die Interessen von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen. Der Koalitionsvertrag enthält einige Vorhaben, die nur langsam umgesetzt werden, in manchen Bereich ist sogar noch gar nichts unternommen worden.
Die Fernwärmeverordnung sollte laut Koalitionsvertrag „zügig“ überarbeitet werden. Ein novellierter Entwurf der Vorgängerregierung lag bereits vor, das Vorhaben wurde aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen ausgesetzt. Bislang liegt kein konkreter Vorschlag zur Neuregelung auf dem Tisch. Wohnen im Eigentum sieht vor allem im Bereich Preisregulierung Nachbesserungsbedarf, denn die Preise unterscheiden sich regional sehr stark und Fernwärmeanbieter haben eine Monopolstellung. Die Preisgestaltung muss transparent und stabil sein. Zudem fehlt eine zentrale Preisaufsicht.
Laut Koalitionsvertrag ist geplant, das Thema der Elementarschadenversicherung neu zu regeln – angesichts zunehmender Starkregenereignisse und Hochwasserschäden aus Sicht von Wohnen im Eigentum längst überfällig. Bislang liegt jedoch kein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. „Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Wichtig ist, dabei die Bedürfnisse der Wohnungseigentümer:innen im Blick zu behalten – die Abwahl einer Elementarschadenpflichtversicherung, das sogenannte Opt-Out-Modell, sollte aus unserer Sicht nur möglich sein, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dies allstimmig beschließt.“ Wohnungseigentümergemeinschaften können nämlich immer nur gemeinsam mehrheitlich über eine Elementarschadenversicherung beschließen. Wird ein Wohnungseigentümer überstimmt, kann er seine Wohnung, da sie zum Teil im Gemeinschaftseigentum steht, nicht in Eigenregie gegen Elementarschäden absichern.
Seit langem setzt sich Wohnen im Eigentum für einen besseren gesetzlichen Schutz von Wohnungskäufern im Falle der Insolvenz von Bauträgern ein. Bereits 2019 hatte eine von der damaligen Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe konkrete Lösungsansätze erarbeitet. Seitdem ist trotz zunehmender Problemlagen nichts passiert. „Dass der Koalitionsvertrag lediglich die Prüfung eines besseren Verbraucherschutzes in Aussicht gestellt hat, war enttäuschend“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Die neue Regierungskoalition sollte die damals entwickelten Vorschläge aufgreifen und endlich wirksame Schutzmechanismen für Verbraucher einrichten“.
Was die jüngste Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ inhaltlich bedeuten wird, bleibt abzuwarten. Allerdings dürfte hier der Handlungsspielraum der Regierungskoalition aufgrund der europarechtlichen Vorgaben begrenzt sein. Für Eigentümer ist vor allem eines entscheidend: ein Ende der anhaltenden Unsicherheit. „Eigentümer:innen brauchen Planbarkeit und Sicherheit“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Wir erhoffen uns verlässliche politische Rahmenbedingungen, die vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften mit ihren strukturbedingt längeren Prozessen benötigen.“
Das Finanzierungsmodell Immobilien-Teilverkauf wird speziell bei älteren Haus- und Wohnungseigentümern beworben. Dabei verkaufen Eigentümer bis maximal 50 Prozent der eigenen Immobilie an Anbieter und erhalten dafür eine einmalige Auszahlung. Die Immobilie dürfen sie gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts weiterhin nutzen. „Dieses Geschäftsmodell ist mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden und in aller Regel deutlich nachteiliger als ein entsprechender Kredit“, warnt Dr. Sandra von Möller. Dies zeige sich häufig erst bei einem späterem Gesamtverkauf der Immobilie. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, dieses Modell zu regulieren, um Verbraucher zu schützen.“
Das Bundesministerium für Verkehr hat ein neues Förderprogramm für E-Mobilität in Mehrfamilienhäusern angekündigt. „Hier ist wichtig, dass die Bedürfnisse der Wohnungseigentümergemeinschaften mitgedacht werden“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Diese können nur auf Grundlage vorheriger Beschlüsse aktiv werden. Deshalb müssen ausreichend lange Antragsfristen für WEGs eingerichtet werden, gegebenenfalls sogar eigene Förderkontingente, damit die Töpfe nicht ausgeschöpft sind, bevor die WEGs zum Zuge kommen.“
Die Pläne des neu gegründeten Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, den Ausbau der Glasfaser voranzutreiben, begrüßt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum grundsätzlich. Allerdings soll laut einem Eckpunktepapier ein Recht für Telekommunikationsunternehmen auf Vollausbau in Mehrfamilienhäusern eingeführt werden. „Wir sehen hier die Gefahr eines indirekten Anschluss- und Benutzungszwangs, der zusätzliche Belastungen für Eigentümer und Mieter mit sich bringt“, sagt Dr. Sandra von Möller. Das Eckpunktepapier sieht außerdem eine Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts von derzeit 540 Euro auf bis zu 960 Euro pro Wohnung vor. Diese Anhebung ist laut WiE weder nachvollziehbar noch sachlich begründet. WiE fordert eine transparente Herleitung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Höhe des Glasfaserbereitstellungsentgelts.
„Wohnungseigentümergemeinschaften brauchen sichere politische Rahmenbedingungen, klare rechtliche Vorgaben und eine verlässliche Förderkulisse, die ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt“, sagt Dr. Sandra von Möller. „WEGs sind systembedingt in ihren Entscheidungen sehr langsam.“ Gleichzeitig gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland – das ist mehr als jede fünfte Wohneinheit. „Die Politik sollte die Wohnungseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen relevanten Vorhaben von Anfang an konsequent mitdenken“, mahnt Dr. Sandra von Möller. „Mehrfamilienhäuser sind eine wichtige Wohnform der Zukunft, insbesondere in Bezug auf die Energiewende – daher sollten sie auf der politischen Agenda weit oben stehen.“