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Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?

Asbest in Deutschland seit 1993 verboten

Obwohl Asbest in Deutschland seit 1993 verboten ist, ist der Gefahrstoff in vielen Bestandsgebäuden nach wie vor verbaut und kann bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten freigesetzt werden. „Seit 2015 wissen wir, dass Asbest auch in bis dahin als unverdächtig geltenden Baustoffen, wie Putz, Fensterkitt, Fliesenkleber oder Estrich, enthalten sein kann“, sagt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. „Schätzungen zufolge wurden in mehr als 9,4 Millionen Gebäuden in Deutschland asbesthaltige Materialien verbaut“.

Werden Asbestfasern beim Arbeiten freigesetzt und eingeatmet, können sich diese in der Lunge festsetzen und Krankheiten, wie Asbestose oder Krebs, verursachen. 2024 gab es im Verantwortungsbereich der BG BAU nach vorläufigen Zahlen 2.332 Meldungen auf Verdacht einer asbestbedingten Berufskrankheit. 270 Menschen starben an den Folgen. Frühere Prognosen waren angesichts der Latenzzeiten davon ausgegangen, dass die Erkrankungszahlen 20 bis 30 Jahre nach dem Asbestverbot zurückgehen müssten. Diese Annahme ist nicht eingetreten, was auf das nach wie vor hohe Asbestvorkommen in Gebäuden und Produkten hinweisen kann.

Risikobewertung nach Ampel-Modell

Mit der novellierten GefStoffV wurde im Dezember 2024 ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe, wie Asbest, eingeführt. Das Konzept definiert die drei Risikobereiche hohes, mittleres und niedriges Risiko und wird aufgrund der Farbgebung (rot, gelb, grün) auch „Ampel-Modell“ genannt. Für die drei Risikobereiche gelten jeweils abgestufte, risikobezogene Schutzmaßnahmen.

„Durch die neue Gefahrstoffverordnung können Handwerksunternehmen nun bestimmte Arbeiten ausführen, die bisher de facto verboten waren. Die zulässigen Tätigkeiten wurden um die so genannte funktionale Instandhaltung erweitert, also Tätigkeiten, die der laufenden Nutzung eines Gebäudes dienen oder für eine Anpassung an den Stand der Bautechnik erforderlich sind. Hier schafft die Novelle neue Möglichkeiten, denn nun dürfen beispielsweise Schlitze in asbesthaltigen Putz gefräst werden, immer unter der Voraussetzung, dass sichere Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen“, erläutert Andrea Bonner, Referentin in der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. Tätigkeiten mit hohen Risiken dürfen nach wie vor nur von Fachfirmen mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden. Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen, hat die BG BAU das vorgeschriebene Vorgehen in einem neuen Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ zusammengefasst. Dieser zeigt, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind.

Aktueller Beitrag

  • 15.01.2026
  • News
Aktuelle Analyse: Wärmewende ist ökonomische Realität – Markt treibt Heizungstausch

Erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft

Ein zentrales Signal sind die Verkaufszahlen: Für 2025 werden rund 284.000 verkaufte Wärmepumpen erwartet, gegenüber etwa 230.000 neuen Gasheizungen. Erstmals ziehen Wärmepumpen damit am deutschen Heizungsmarkt an Gasheizungen vorbei. Auch das Handwerk unterstützt den Wandel: Installationsbetriebe bewerten Wärmepumpen drei Mal so häufig positiv wie Gasheizungen, Schulungen sind stark nachgefragt, Kapazitäten wurden ausgebaut.

Parallel verliert das Kostenargument an Gewicht. Wärmepumpen sind heute die günstigste Heiztechnologie im laufenden Betrieb. Ein durchschnittlicher Haushalt spart gegenüber einer Gasheizung mehrere hundert Euro pro Jahr, nicht zuletzt durch steigende CO₂-Kosten für fossile Energien. Nach der Preisspitze der Jahre 2022 bis 2024 sinken zudem die Anschaffungskosten, Hersteller rechnen mittelfristig mit Einsparungen von bis zu 40 Prozent.

Der Markt hat seine Entscheidung getroffen

Auch im Gebäudebestand erweist sich die Technik als geeigneter als ihr Ruf: Bereits jedes zweite Mehrfamilienhaus ist ohne größere Umbauten für Wärmepumpen geeignet. Flankiert wird die Entwicklung durch die kommunale Wärmeplanung, die für mehr als zwei Drittel der Bevölkerung bereits läuft oder abgeschlossen ist, sowie durch verbindliche EU-Vorgaben zum Ausstieg aus fossilen Heizungen bis 2040.

„Die Wärmewende ist keine fragile politische Absichtserklärung mehr, sondern eine ökonomische Realität“, erklärt Julia Hellmer, Projektmanagerin von co2online. „Der Markt hat seine Entscheidung längst getroffen.“

Gesellschaftliche Stimmung verändert sich

Laut der Bestandsaufnahme zur Wärmewende von co2online entpolarisiert sich die Wärmewende. Zwischen 2023 und 2024 sinkt die spaltende Wahrnehmung von Klima- und Heizthemen von 43 auf 27 Prozent. Die Debatte beruhigt sich, die Akzeptanz steigt. Erst vor diesem Hintergrund verändert sich nun auch die gesellschaftliche Stimmung. Die Heizungsfrage verliert an Schärfe, die Wahrnehmung von Klimathemen als spaltend nimmt ab. Immer mehr Menschen betrachten die Wärmewende nicht mehr als ideologisches Projekt, sondern als praktische Investitionsentscheidung (IKND, 2025). Auffällig ist dabei: Die Akzeptanz folgt dem Markt, nicht umgekehrt. Vertrauen entsteht, weil die Technologie funktioniert, verfügbar ist und sich rechnet.

Auch die Ergebnisse der aktuellen Pollytix-Umfrage im Auftrag von co2online bestätigen das gesellschaftliche Stimmungsbild. Sie zeigt einen deutlichen Fortschritt in der Wahrnehmung der Wärmewende: Es geht zunehmend nicht mehr nur um Akzeptanz, sondern um aktive Präferenz. Im Dezember 2025 ist die Wärmepumpe das Heizsystem der Wahl, bereits heute würde sich jede dritte Person in Deutschland für eine Wärmepumpe entscheiden (Juli 2023: 19 %).

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