Die steigenden Energiepreise werden sich in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen – das ist klar. Darum denken viele Mieter und Vermieter nun über eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nach, um Nachzahlungen zu vermeiden. Doch Vermieter dürfen jetzt keine einseitigen Erhöhungen beschließen.
Vorauszahlungen erhöhen
Vermieter dürfen die monatlichen Vorauszahlungen ihrer Mieter nur in Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung erhöhen. Diese Erhöhung darf einem Zwölftel des Nachzahlungsbetrages entsprechen. Ebenfalls darf die Vorauszahlung bei erwartbaren Mehrkosten erhöht werden, z. B. bei einer Änderung der Personenzahl oder gestiegenen Energiepreisen. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, um einen „Sicherheitszuschlag“ zu verlangen (BGH Urteil VIII ZR 294/10).
Welche Lösungen gibt es?
Die Situation ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter unangenehm. Vermieter fürchten in Vorkasse gehen zu müssen und auf Nachzahlungen zu warten, während Mieter Sorge vor horrenden Nachzahlungen haben. Im Idealfall sollte das Gespräch gesucht werden, vor allem wenn die Vorauszahlungen knapp kalkuliert sind. Eine einvernehmliche Erhöhung ist nämlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Auch Mieter können auf ihre Vermieter zugehen und eine höhere Zahlung vorschlagen.
Aktueller Beitrag
Bei Eigentumswohnungen liegt der gewünschte Quadratmeterpreis im Inserat bei Privatanbietern im Mittel 9,1 Prozent höher. Bei Immobilienpreisen im mittleren sechsstelligen Bereich können so schnell Aufschläge in Höhe von mehreren Zehntausend Euro entstehen.
„Wer seine Immobilie über einen Profi verkauft, startet den Verkaufsprozess mit einem marktgerechteren Preis. Unsere aktuelle Analyse zeigt, dass die Preisvorstellungen privater Verkäufer oftmals deutlich über dem aktuellen Marktwert liegen“, sagt Dr. Robert Wagner, Geschäftsführer von immowelt. „Ein höherer Wunschpreis mag für Verkäufer auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, führt in der Praxis jedoch zu längeren Vermarktungszeiten, zähen Preisverhandlungen und im schlimmsten Fall dazu, dass die Immobilie nicht verkauft wird. Makler hingegen bringen umfassende Marktkenntnis, Verhandlungserfahrung und emotionale Distanz mit – sie bewerten Immobilien objektiv, kalkulieren realistisch und schaffen so eine solide Basis für einen zügigen Verkauf zum fairen Preis.“
Bei Einfamilienhäusern ist der Unterschied etwas geringer, aber trotzdem merklich: Inseratspreise von professionellen Anbietern liegen durchschnittlich 7,3 Prozent unter dem Niveau der Privatverkäufer. Über alle Wohnimmobilien, die im Zeitraum von April 2022 bis Ende Juli 2025 auf immowelt.de inseriert wurden, liegt der Quadratmeterpreis bei privaten Angeboten 8,6 Prozent höher.
Der Kauf von einem Immobilienprofi ist somit tendenziell günstiger, obwohl in diesem Fall sogar noch eine Provision anfällt. Diese beträgt für den Käufer im Normalfall zwischen 2,5 und 3,57 Prozent des Abschlusspreises.
Dass Privatverkäufer dazu neigen, den Wert ihrer Immobilen zu überschätzen, kann vielfältige Gründe haben. Oftmals haben die Wohnungen oder Häuser sentimentalen Wert – beispielsweise, wenn es das Elternhaus ist. Das kann dazu führen, dass unzeitgemäße Grundrisse, Sanierungsstaus oder eine weniger attraktive Lage möglicherweise nicht ausreichend bei der Preisfindung eingerechnet werden. Zudem wissen Eigentümer nicht zwangsläufig um die Kosten von oftmals notwendigen Sanierungen, die Käufer aber in den Gesamtpreis einkalkulieren müssen.
Professionelle Anbieter können hingegen aufgrund meist jahrelanger Marktkenntnis direkt einen realistischeren Wert für die Immobilie bestimmen. Ein marktgerechter Preis verkürzt im Regelfall die Vermarktungsdauer, da sich schneller ein Käufer findet. Verkäufer mit überhöhten Preisvorstellungen müssen sich indes auf eine längere Zeit mit frustrierenden Preisverhandlungen einstellen.
Berechnungsgrundlage:
Datenbasis für die Berechnung der prozentualen Kaufpreisunterschiede waren auf immowelt.de zwischen April 2022 und Juli 2025 inserierte Angebote für Wohnimmobilien. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die Quadratmeterpreise von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 3. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) sowie Einfamilienhäusern (600 Quadratmeter Grundstücksfläche, 5 Zimmer, Baujahr zwischen 1945 und 1970) wieder. Es handelt sich um Angebots-, keine Abschlusspreise.