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Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt

Aus für Energiepreisbremsen

Die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme werden zum 31.12.2023 eingestellt. Für die meisten Haushalte hat dies jedoch nur einen geringen Preiseffekt. Das gilt auch für die teure Grundversorgung. Hier steigen die Jahreskosten bei Strom unterm Strich um 5 Euro (0,3 Prozent), bei Gas um 82 Euro (2,8 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. „Kunden in älteren Verträgen sollten jetzt dringend prüfen, ob ihr Tarif noch unter die Preisbremse fällt und ggfs. in einen neuen Tarif wechseln. Neukundentarife liegen bereits flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse“, sagt Daniel Puschmann, Chef des Vergleichsportals Verivox.

KfW-Förderprogramme gestoppt

Die KfW-Bank hat einen vorläufigen Stopp für vier Programme für Wohnen und Bauen verhängt. Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres keine Anträge mehr gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden. Bereits erteilte Zusagen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Betroffen sind die Programme:

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
  • BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
  • Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)

Haushaltsurteil

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Grund für das vorzeitige Ende der Preisbremsen und den Förderstopp. Es hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Die Richter entschieden zudem, dass der Staat sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Die CDU hatte beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Haushaltspolitik eingereicht.

 

Aktueller Beitrag

  • 21.05.2026
  • News
Platzmangel in den Metropolen: Überbelegung in Städten dreimal so hoch wie auf dem Land

Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2020 hatten noch 10,2 Prozent der Menschen hierzulande in Wohnungen gelebt, die für die Zahl der Personen zu wenig Zimmer hatten.

Ausländische Bevölkerung ab 18 Jahren knapp fünfmal so häufig in überbelegten Wohnungen wie deutsche Erwachsene

Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit zählen zu den besonders von Überbelegung betroffenen Gruppen: In der ausländischen Bevölkerung ab 18 Jahren war der Anteil in überbelegten Wohnungen 2025 mit 30,8 Prozent knapp fünfmal so hoch wie unter deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren (6,7 %). Auch armutsgefährdete Menschen (27,4 %) zählen zu den besonders betroffenen Gruppen.

Haushalte mit Kindern häufiger betroffen

Wer in einem Haushalt mit Kindern lebt, war 2025 mit 17,6 Prozent überdurchschnittlich betroffen. Menschen in Haushalten ohne Kinder lagen mit 7,2 Prozent unter dem Durchschnitt (11,7 %).

Unter den Haushalten mit Kindern waren zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern (32,1 %) sowie Alleinerziehende und deren Kinder (29,6 %) mit am stärksten von beengten Wohnverhältnissen betroffen.

Unter den Haushalten ohne Kinder lebten zwei Erwachsene (3,3 %) 2025 anteilig am seltensten in überbelegten Wohnungen. Unter Alleinlebenden war die Quote mit 12,6 Prozent deutlich höher. Gemäß EU-SILC-Definition gilt die Wohnung eines Einpersonenhaushalts als überbelegt, wenn es nicht mindestens zwei Zimmer, also etwa ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer gibt.

Auch bei der Betrachtung der Bevölkerung nach Alter zeigt sich, dass der Wohnraummangel häufig Kinder und Jugendliche betrifft: Unter Minderjährigen lag der Anteil derjenigen, die in Wohnungen mit zu wenig Zimmern lebten, 2025 bei 19,0 Prozent. Am seltensten waren ältere Menschen ab 65 Jahren (3,1 %) von Überbelegung betroffen.

In Städten lebten 16,9 % der Menschen 2025 in überbelegten Wohnungen

Die Überbelegungsquoten 2025 machen zudem deutlich, dass Wohnraum vor allem in Städten knapp ist. So war der Anteil der Menschen in überbelegten Wohnungen in größeren Städten (16,9 %) deutlich höher als in Vororten und kleineren Städten (9,6 %) und dreimal so hoch wie in ländlichen Gebieten (5,5 %).

Überbelegungsquote im EU-Schnitt höher als in Deutschland

Im EU-Durchschnitt lag die Überbelegungsquote laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2025 mit 16,8 % höher als in Deutschland (11,7 %). In Rumänien (40,4 %) und Lettland (38,9 %) lebten anteilig die meisten Menschen in überbelegten Wohnungen, in Zypern (2,2 %) und den Niederlanden (4,1 %) die wenigsten.

Methodische Hinweise:

Als überbelegt gilt eine Wohnung nach EU-SILC-Definition, wenn darin mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:

  • ein Gemeinschaftsraum,
  • ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,
  • ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind,
  • ein zweiter Raum bei einem Ein-Personen-Haushalt.

Bei den Angaben zur Überbelegung handelt es sich um Ergebnisse der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und später Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2025 handelt es sich um Endergebnisse.

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