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Mietspiegel muss Mieterhöhung nicht beiliegen

Verlangt ein Vermieter die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung und bezieht sich dabei auf die ortsübliche Vergleichsmiete, muss der Mietspiegel dem Schreiben nicht beigefügt werden. Voraussetzung: der Mietspiegel ist allgemein zugänglich. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Mieter stimmt Mieterhöhung nicht zu

Ein Wohnungsmieter erhielt 2018 ein Schreiben seiner Vermieterin, mit dem sie seine Zustimmung für eine Mieterhöhung um 15 Prozent von 490 Euro auf 563,50 Euro monatlich forderte. Hierbei bezog sich die Vermieterin auf den Nürnberger Mietspiegel und bot dem Mieter an, diesen bei ihr einzusehen. Weiterhin begründete sie die Erhöhung mit den im Mietpreisspiegel angegebenen Preisspannen zu Lage, Ausstattung und Baujahr und wie sie daraus Zu- oder Abschläge ermittelt hat.

Als der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmte, klagte die Vermieterin und scheiterte damit vor dem Amts- und Landgericht. Das Landgericht hielt das Erhöhungsverlangen zusätzlich für formell unwirksam.

Das Urteil: BGH sieht Vermieterin im Recht

Das BGH urteilt, der Mietspiegel müsse dem Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB nicht beigefügt werden, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Dies ist der Fall, wenn er in Ortsnähe beim Vermieter einsehbar ist oder auch gegen eine geringe Gebühr erhältlich ist. Auch formell ist das Mieterhöhungsverlangen wirksam. Da die Vermieterin konkret benennt, in welchen Kategorien sie Zu- oder Abschläge ermittelt hat, ist dies für den Mieter durch einfache Prozentrechnung nachvollziehbar. (BGH, AZ VIII ZR 167/20)

 

Aktueller Beitrag

  • 01.05.2025
  • News
Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent

Aufwärtstrend beim Wärmepumpenabsatz erkennbar

Nach einem schwierigen Absatzjahr 2024 komme die Wärmewende wieder zurück in die Erfolgsspur, so der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V., Dr. Martin Sabel: „Die Verbraucher wollen raus aus fossilen Heiztechniken und profitieren dabei von einer hohen Qualität sowohl bei der Installation durch das deutsche Fachhandwerk als auch bei den Wärmepumpen. Beides wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) exzellent gefördert.

Allerdings muss sich die neue Koalition darüber bewusst sein, dass der Markt sehr sensibel auf abrupte Veränderungen reagiert. Daher muss es das Ziel der neuen Bundesregierung sein, die aktuelle Tendenz steigender Installationszahlen bei hoher Kundenzufriedenheit durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen.“

Der Koalitionsvertrag enthalte dazu einige positive Ankündigungen, aber auch einzelne noch offene Fragen.

Verlässliche Absenkung der Strompreise und Netzentgelte entscheidend

Die Absenkung der Stromsteuer und eine zusätzliche Minderung der Netzentgelte sollen laut Koalitionsvertrag zu Entlastungen von insgesamt fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Damit setze die Regierung ein wichtiges Zeichen für die Elektrifizierung. „Angesichts der großen Abhängigkeiten von Energieimporten aus autoritär regierten Weltregionen geht es dabei nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit in Deutschland“, so Sabel.

Förderung und Gebäudeenergiegesetz

Dass die neue Koalition die Erfolgsgeschichte der BEG-Heizungsförderung verlässlich weiterführen will, sei sehr zu begrüßen, wie Dr. Martin Sabel erläutert: „Investitionen in die Wärmwende werden über Monate, wenn nicht sogar Jahre vorbereitet. Daher benötigen alle Beteiligten vom Hausbesitzer über den Handwerker bis zur Heizungsindustrie planbare Rahmenbedingungen.“

In dieser Hinsicht seien die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht zielführend: „Einerseits wird die Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ in Aussicht gestellt – eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Andererseits wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Angesichts der Europäischen Gebäuderichtlinie und der klimapolitischen Ziele ist völlig klar, dass das GEG auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen stellen wird. Die Branche erwartet, dass diese Vorgaben noch im Laufe dieses Jahres feststehen. Eine sich über Jahre hinziehende Überarbeitung ist zu vermeiden. Die Politik steht auch weiterhin in der Pflicht Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein”, so der BWP-Geschäftsführer.

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