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Mieterhöhung: Benachbarte Gemeinden nicht immer vergleichbar

Vermieter können eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel benachbarter Gemeinen begründen. Jedoch müssen diese dann auch miteinander vergleichbar sein. In einem aktuellen BGH-Urteil wurde das Mieterhöhungsverlangen einer Vermieterin abgewiesen.

Der Fall: Großstadt gegen Kleinstadt
Eine Vermieterin eines Anwesens in der Gemeinde Stein bat ihre Mieterin, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Als Begründung zog sie den Mietspiegel der Gemeinde Fürth heran, die nur wenige Kilometer nördlich von Stein liegt. Beide Gemeinden grenzen an Nürnberg. Die Mieterin stimmt der Mieterhöhung nicht zu und begründet dies mit den Unterschieden zwischen den beiden Städten: In Stein leben 15.000 Menschen, in Fürth sind es rund 125.000. Die Bevölkerungsdichte liegt in Stein bei 768 Einwohnern pro Quadratkilometer, in Fürth liegt sie bei 1960 Einwohnern pro Quadratkilometer. Zudem gibt es in Fürth – im Gegensatz zu Stein – relevante Einrichtungen, wie Kino, Theater, ein Krankenhaus sowie eine U-Bahn und S-Bahn.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die beiden Gemeinden nicht miteinander vergleichbar sind. Ausschlaggebend sind hierfür die unterschiedlichen Einwohnerzahlen, die Bevölkerungsdichte, die Infrastruktur sowie das kulturelle Angebot. Die Klage zur Zustimmung zur Mieterhöhung hat demnach keinen Erfolg. [VIII ZR 255/18]

Aktueller Beitrag

  • 04.09.2025
  • News
Neubau oder Bestand? Worauf Käufer beim Immobilienerwerb achten sollten

Neubau: Modern und energieeffizient, aber oft teurer und zeitintensiver

Ein Neubau überzeugt durch Energieeffizienz, moderne Grundrisse und den neuesten Stand der Technik. Auch individuelle Gestaltungswünsche lassen sich häufig einfacher umsetzen. Neubauten entstehen allerdings oft in neu erschlossenen Lagen, die sich infrastrukturell erst entwickeln müssen. Zudem können Baukosten, gestiegene Materialpreise und längere Fertigstellungszeiten Budget und Geduld strapazieren.

Empfehlung: vergleichen, prüfen und Expertenrat

Der IVD empfiehlt, Angebote genau vergleichen, Bauverträge juristisch prüfen lassen und mögliche Verzögerungen einkalkulieren. Förderprogramme – etwa für klimafreundlichen Neubau – können die Finanzierung erleichtern. Oft lohnt es sich, auch zu prüfen, ob es Förderprogramme auf Landes- oder kommunaler Ebene gibt. Ein erfahrener Makler kennt vergleichbare Projekte und kann realistisch einschätzen, ob Preis und Lage im Marktumfeld passen. Bei technischen Detailfragen und zur unabhängigen Prüfung der Bauqualität empfiehlt sich die Einbindung eines Sachverständigen.

Bestandsimmobilie: Rasch bezugsfertig in gewachsene Infrastruktur, aber oft mit Sanierungsbedarf

Eine gebrauchte Immobilie ist meist schneller verfügbar und liegt oft in etablierten Wohnlagen mit gewachsener Nachbarschaft und Infrastruktur. Gleichzeitig kann ein höherer Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bestehen, insbesondere bei der energetischen Beschaffenheit. Hier sind vor allem die Art, das Alter und der Zustand der Heizung sowie die Gebäudehülle zu prüfen. Auch Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern sollte genau geprüft werden – von der Höhe der Instandhaltungsrücklagen bis zum Zustand der Haustechnik.

Empfehlung: Makler und Sachverständige befragen

Vor dem Kauf eine unabhängige Gebäudebegutachtung einholen. Energieausweis, Modernisierungsbedarf und mögliche Fördermittel prüfen. Makler können bei der Einschätzung des Kaufpreises helfen und Zugang zu geprüften, marktgerechten Angeboten verschaffen. Für eine fachgerechte Wertermittlung und die Einschätzung möglicher Mängel stehen Sachverständige zur Verfügung.

Weitere Entscheidungskriterien: Budget, Zukunftsplanung, Nutzung

Über die Unterschiede zwischen Neubau und Bestand hinaus sollten Kaufinteressierte auch ihre langfristigen Perspektiven im Blick haben. Entscheidend ist, ob die Immobilie zur eigenen Lebensplanung passt – etwa in Bezug auf Familiengründung, berufliche Veränderungen oder Barrierefreiheit im Alter. Ebenso wichtig ist die Frage der Nutzung: Für Kapitalanleger stehen Mietrendite, Vermietbarkeit und steuerliche Aspekte im Vordergrund, während Eigennutzer vor allem Wohnqualität und persönliche Bedürfnisse priorisieren. Auch das verfügbare Budget muss realistisch kalkuliert werden – inklusive Nebenkosten, Rücklagen und möglicher Modernisierungen.

 „Ob Neubau oder Bestand – entscheidend ist, dass die Immobilie zu den eigenen Zielen und Möglichkeiten passt. Dabei unterstützen qualifizierte Makler und Sachverständige mit Marktkenntnis, technischer Expertise und individueller Beratung. Wer sich frühzeitig professionell begleiten lässt, trifft eine fundierte Entscheidung und schafft eine verlässliche Grundlage für eine wichtige Lebensentscheidung“, so IVD-Sprecher Stephen Paul.

Baugenehmigungen: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet, wurden bei neu zu errichtenden Wohngebäuden im Juni 2025 insgesamt 15.200 Wohnungen genehmigt. Das waren 9,5 Prozent oder 1.300 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Im gesamten 1. Halbjahr 2025 wurden 4,3 Prozent oder 3.700 mehr Neubauwohnungen in Wohngebäuden genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 14,1 Prozent (+2.600) auf 21.300.

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