
Die Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank kurbeln die Nachfrage nach Wohnungen zum Kauf weiter an. Während der Leitzins aktuell ein Prozentpunkt niedriger ist als vor einem Jahr, ist die Nachfrage nach Eigentumswohnungen deutschlandweit 63 Prozent höher. Die meistgesuchte Eigentumswohnung Deutschlands hat drei Zimmer, 74 m² Wohnfläche und kostet 320.000 Euro. In Frankfurt am Main ist die meistgesuchte Wohnung mit 81 m² Wohnfläche am größten, in München mit 69 m² am kleinsten. Die Preisvorstellungen für die meistgesuchte Wohnung reichen von 220.000 Euro in Leipzig bis 562.000 Euro in München, so die Auswertung von Immoscout24.
„Das Interesse am Kauf einer Eigentumswohnung wächst. Das sehen wir an der steigenden Kontaktrate auf unserem Portal. Besonders stark nachgefragt sind Wohnungen mit drei Zimmern, um die 75 Quadratmeter Wohnfläche und Energieeffizienzklasse D“, sagt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. „Noch ist es ein Käufermarkt, das heißt es gibt eine große Auswahl und Verhandlungsspielraum zu Gunsten der Interessent:innen.“
Die meistgesuchte Eigentumswohnung Deutschlands, gemessen an den Kontaktanfragen bei ImmoScout24, hat drei Zimmer und 74 Quadratmeter Wohnfläche. In den meisten deutschen Metropolen sieht die meistgesuchte Wohnung ähnlich aus: In Berlin, Düsseldorf, Köln, Leipzig und Stuttgart erhalten Drei-Zimmer-Wohnungen in einer Größe von rund 75 Quadratmetern die meisten Anfragen. In Hamburg fällt die meistgesuchte Wohnung mit 71 Quadratmetern bei drei Zimmern etwas kleiner aus. Noch kleiner sind die am stärksten nachgefragten Wohnungen in München. Hier verteilen sich 69 Quadratmeter auf zweieinhalb Zimmer. In Frankfurt am Main fällt die meistgesuchte Eigentumswohnung im Metropolenvergleich mit 81 Quadratmetern auf drei Zimmern am größten aus.
Die meistgesuchte Wohnung zum Kauf hat deutschlandweit und in sechs der acht Metropolen die mittlere Energieeffizienzklasse D. Die Leipziger suchen eine etwas energieeffizientere Wohnung der Klasse C und in Stuttgart hat die nachfragteste Wohnung die etwas schlechtere Klasse E.
Aktueller Beitrag
Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland arbeiten daher an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Laut Angaben der Deutschen Energieagentur hatten Ende 2025 deutschlandweit 8 Prozent der Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 45 Prozent sind derzeit damit beschäftigt, die Planung zu erstellen. Ob und wann ein Wärmenetz dann tatsächlich gebaut oder erweitert wird, hängt allerdings von den Plänen der Wärmeversorger ab.
Hat die Gemeinde mit Ablauf der Frist keinen Wärmeplan aufgestellt, gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 ff. GEG). Eigentümer dürfen dann nur noch neue Heizungen einbauen, die 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Hat eine Kommune ihre Wärmeplanung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist erstellt, führt dies für Eigentümer nicht automatisch zu konkreten rechtlichen Folgen. Die fachliche Wärmeplanung zeigt zunächst nur, wie eine Stadt oder Gemeinde künftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann und welche Gebiete sich grundsätzlich für Fern-, Nahwärme oder dezentrale Lösungen eignen. Sie bildet damit die strategische Grundlage für technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien und die daraus abgeleitete Ausbauplanung der Stadtwerke.
„Entscheidend ist vielmehr, ob die Kommune auch grundstücksbezogen konkrete Gebiete als Fernwärmegebiete ausgewiesen hat“, so von Möller. Eine solche Ausweisung erfolgt in Form einer Satzung, einer Rechtsverordnung oder einer Allgemeinverfügung. Nur dann greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien und zwar bereits einen Monat später – auch wenn die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist.
So hat beispielsweise Bonn bereits öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert, aber bisher keine Gebiete ausgewiesen. Hieraus ergibt sich keine Handlungspflicht. Einige Städte, etwa Augsburg, weisen in ihren Wärme-Ausbaukarten bereits aus, welche konkreten Grundstücke an die Fernwärme angeschlossen werden können. Dort gelten die erwähnten Vorgaben des GEG bereits.
Manche Kommunen haben einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch Landes- oder Kommunalrecht, beispielsweise durch eine kommunale Satzung. Dann sind Eigentümer in der Regel verpflichtet, die Fernwärme abzunehmen. Allerdings wird häufig die Möglichkeit eingeräumt, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Wer bereits vorher eine gebäudebezogene Heizung hat, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann so unter Umständen eine Befreiung vom Anschlusszwang mit der Kommune beantragen.
„Falls bei Ihnen ein Anschlusszwang besteht und Sie schon eine Heizungsanlage haben, die die Vorgaben des GEG erfüllt, sollten Sie in einen Blick in die jeweilige Satzung werfen und prüfen, was Sie für die Erteilung einer Ausnahme tun müssen“, rät Dr. Sandra von Möller.
Fernwärme kann sich finanziell lohnen und klimafreundlich sein, hat jedoch auch ihre Tücken. Die Verbraucherzentrale fasst die Vor- und Nachteile von Fernwärme zusammen.
Die Vorteile im Überblick
Die Nachteile im Überblick