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Mehrgenerationenwohnen: bei Älteren beliebter als bei Jüngeren

  • Jeder Zweite bewertet Mehrgenerationenwohnen derzeit negativ (55 Prozent).
  • Für das Alter wünschen sich ein Drittel der Befragten ein Zuhause mit Menschen anderer Altersklassen (34 Prozent) – deutlich mehr als eine Seniorenresidenz oder Senioren-WG (jeweils 8 Prozent).
  • Je älter die Befragten sind, desto größer fällt die Zustimmung zum Mehrgenerationen-wohnen aus: 41 Prozent der Menschen zwischen 60 und 69 Jahren möchten so wohnen.
  • Getrennte Wohnungen im selben Haus sind für die Mehrheit von 42 Prozent der Befragten die optimale Variante für Mehrgenerationenwohnen.

Obwohl viele Menschen Mehrgenerationenwohnen heute mehrheitlich ablehnen, können es sich die meisten für das eigene Alter durchaus vorstellen. Was auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt, hat bei genauerer Betrachtung nachvollziehbare Gründe – die vor allem mit den unterschiedlichen Lebensphasen und deren Herausforderungen zu tun haben.

„Die Zahlen zeigen ein klassisches Marktversagen: Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum steigt durch den demografischen Wandel kontinuierlich, doch das Angebot entwickelt sich in die entgegengesetzte Richtung. Altersgerechte Wohnungen sind zudem häufig teure Neubauten. Das hält ältere Menschen in ihren bestehenden, oft zu großen Wohnungen – und verschärft so die Wohnungsknappheit für alle Generationen“, sagt ImmoScout24 Geschäftsführerin Dr. Gesa Crockford.

Sorge um Privatsphäre und Konflikte überwiegt

Die Deutschen stehen dem Mehrgenerationenwohnen mehrheitlich skeptisch gegenüber. 55 Prozent bewerten diese Wohnform negativ (37 Prozent eher negativ, 19 Prozent sehr negativ), während nur 12 Prozent sie positiv bewerten. Die Hauptgründe für die Ablehnung liegen in Bedenken um unterschiedliche Lebensgewohnheiten (57 Prozent), fehlende Privatsphäre (55 Prozent) und mögliche Generationenkonflikte (50 Prozent). Als generelle Hauptvorteile des Mehrgenerationenwohnens werden gemeinsame Aktivitäten (49 Prozent), Pflege von Familienmitgliedern (47 Prozent), praktische Hilfe im Haushalt (46 Prozent) und Nähe zur Familie (46 Prozent) genannt. Rund die Hälfte der Befragten (47 Prozent) rechnet damit, dass diese Form des Zusammenlebens zunehmen wird.

Fürs Alter doch die bessere Wahl: Mehrgenerationen schlägt Seniorenheim

Trotz der kritischen Grundhaltung zeigt sich beim Blick auf die eigenen Wohnwünsche für das Alter ein anderes Bild. 34 Prozent der Befragten würden im Alter Mehrgenerationenwohnen bevorzugen – 24 Prozent mit der Familie, 10 Prozent in einem Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit nicht-verwandten Personen. Damit liegt diese Wohnform gleichauf mit dem Wunsch, allein oder mit dem Partner oder der Partnerin in der gewohnten Umgebung zu bleiben (33 Prozent) und deutlich vor Wohnformen wie Seniorenresidenz oder Senioren-WG (jeweils 8 Prozent).

Unentschlossene werden mit steigendem Alter zu Befürwortern

Die ältere Generation zeigt sich, im Vergleich zu jüngeren Menschen, deutlich aufgeschlossener gegenüber Mehrgenerationenwohnen. Während bei den 18- bis 29-Jährigen 29 Prozent offen für diese Wohnform sind, steigt die Zustimmung von 31 Prozent (30-39 Jahre) auf 41 Prozent bei den 60- bis 69-Jährigen. „Auf keinen Fall“ zum Mehrgenerationenwohnen, sagen zwischen 13 und 18 Prozent aller Altersklassen. Was sich mit dem Alter am stärksten verändert, ist die Gruppe der Unentschlossenen: Sie sinkt von 27 Prozent bei den Jüngsten auf nur noch 15 Prozent bei den Ältesten.

Keine freie Wahl: Pflege und Wohnkosten als Haupttreiber

Selbst in ein Mehrgenerationenhaus zu ziehen ist weniger eine freie Entscheidung, sondern meist eine Reaktion auf äußere Umstände. Als wichtigster Auslöser nennen 45 Prozent der Befragten die Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern. Dahinter folgen ökonomische Zwänge wie hohe Wohnkosten beziehungsweise Wohnungsmangel sowie der Wunsch nach mehr Gemeinschaft (jeweils 36 Prozent).

Aktueller Beitrag

  • 04.12.2025
  • News
Austauschpflicht für Bleileitungen – Eigentümer sollten jetzt handeln

Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.

Vor allem ältere Gebäude betroffen

„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“

Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.

Rechtzeitiger Austausch kann Folgekosten vorbeugen

Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.

„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.

Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.

Fristverlängerung? Nur in Ausnahmefällen

Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann:

  • Eine kurzfristige Verlängerung über den 12. Januar 2026 hinaus ist möglich, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er rechtzeitig einen Auftrag zur Entfernung oder Stilllegung erteilt hat, dieser aber aus Kapazitätsgründen nicht fristgerecht abgeschlossen werden kann.
  • Eine langfristige Verlängerung bis maximal 12. Januar 2036 ist hingegen nur für Gebäudewasser-versorgungs- oder Eigenwasserversorgungsanlagen vorgesehen, bei denen das Trinkwasser ausschließlich für den eigenen Haushalt genutzt wird und soweit eine Schädigung der Gesundheit der betroffenen Verbraucher nicht zu erwarten ist.
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