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Maklerquote stabilisiert sich im zweiten Quartal 2025

  • Deutschlandweit stabilisiert sich die Maklerquote auf 65 Prozent – nahezu auf dem langjährigen Durchschnittsniveau.
  • Leipzig weist mit 71 Prozent die höchste Maklerquote auf, dicht gefolgt von Hamburg mit 70 Prozent.
  • Köln verzeichnet mit einem Anstieg um 7 Prozentpunkte die stärkste positive Entwicklung im Vergleich zum Vorquartal.
  • Essen zeigt mit einem Rückgang von 5 Prozentpunkten (von 68 Prozent auf 63 Prozent) die größte Veränderung nach unten.

Entwicklung der Maklerquote

Die deutschlandweite Maklerquote zeigt eine bemerkenswerte Stabilität: Sie liegt nun das zweite Quartal in Folge konstant bei 65 Prozent – ein deutlicher Aufschwung nach dem Tiefstand von 61 Prozent im vierten Quartal 2024. Diese Entwicklung bestätigt: Die positive Trendwende aus dem ersten Quartal hat sich gefestigt.

Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Quote um 3 Prozentpunkte gesunken (Q2 2024: 68 Prozent). Die langfristige Betrachtung zeigt jedoch eine Konsolidierung auf solidem Niveau: Die Maklerquote bewegt sich deutlich über den Tiefständen von Ende 2024 und erreicht nahezu wieder das langjährige Durchschnittsniveau.

„Die konstante Maklerquote von 65 Prozent im zweiten Quartal ist ein ermutigendes Signal für die Branche“, erklärt Christian Sauerborn, Chefanalyst bei Sprengnetter. „Nach dem starken Aufschwung zu Jahresbeginn zeigt sich jetzt eine gesunde Konsolidierung. Die Werte belegen, dass professionelle Immobilienvermarktung insbesondere in den herausfordernden Zeiten einen festen Platz im Markt hat.“

Regionale Unterschiede prägen das Bild

Die Analyse der zehn größten Städte Deutschlands zeigt auch im zweiten Quartal 2025 ein differenziertes Bild: Leipzig führt mit einer Maklerquote von 71 Prozent die Rangliste an, gefolgt von Hamburg mit 70 Prozent. Diese beiden Städte zeigen die höchste Nachfrage nach professioneller Immobilienvermarktung. Frankfurt am Main bildet mit 60 Prozent das Schlusslicht, während München (62 %) und Köln (63 %) ebenfalls unter dem bundesweiten Schnitt liegen.

Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung in Köln: Die Stadt verzeichnet mit einem Anstieg um 7 Prozentpunkte die stärkste positive Entwicklung im Vergleich zum Vorquartal (von 56 % auf 63 %). Dies zeigt, dass sich die Marktbedingungen dort deutlich verbessert haben. Positive Entwicklungen zeigen sich auch in München (+4 %), Leipzig (+2 %) sowie Berlin und Düsseldorf (jeweils +1 %).

Im Gegensatz dazu verzeichnet Essen mit einem Rückgang von 5 Prozentpunkten (von 68 % auf 63 %) die stärkste negative Entwicklung. Auch Hamburg, Dortmund und Stuttgart gingen jeweils um 3 Prozentpunkte zurück.

Digitalisierung als Erfolgsfaktor

Die Stabilität der Maklerquote spiegelt auch den Erfolg von Maklern wider, die auf moderne Technologien setzen. Professionelle Bewertungstools und digitale Vermarktungsstrategien haben sich als entscheidende Wettbewerbsvorteile erwiesen.

„Makler, die auf fundierte Bewertungstools und digitale Lösungen setzen, können auch in volatilen Marktphasen ihre Position behaupten“, so Sauerborn weiter. „Die aktuellen Zahlen bestätigen: Wer seine Dienstleistungen kontinuierlich professionalisiert und modernisiert, wird langfristig erfolgreich sein.“

Ausblick: Gefestigte Position

Die Stabilisierung der Maklerquote auf solidem Niveau zeigt, dass sich die Branche erfolgreich an die veränderten Marktbedingungen angepasst hat. Die regionalen Unterschiede verdeutlichen jedoch, dass lokale Faktoren weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Für die kommenden Monate ist eine weitere Konsolidierung auf dem aktuellen Niveau zu erwarten. Die Herausforderung für Immobilienmakler besteht darin, durch kontinuierliche Professionalisierung und exzellenten Service ihre Position weiter zu stärken und von der stabilen Marktlage zu profitieren.

Methodik

Für diese Analyse wurden über 400.000 Eigentumswohnungen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2025 untersucht.

Aktueller Beitrag

  • 04.12.2025
  • News
Austauschpflicht für Bleileitungen – Eigentümer sollten jetzt handeln

Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.

Vor allem ältere Gebäude betroffen

„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“

Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.

Rechtzeitiger Austausch kann Folgekosten vorbeugen

Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.

„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.

Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.

Fristverlängerung? Nur in Ausnahmefällen

Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann:

  • Eine kurzfristige Verlängerung über den 12. Januar 2026 hinaus ist möglich, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er rechtzeitig einen Auftrag zur Entfernung oder Stilllegung erteilt hat, dieser aber aus Kapazitätsgründen nicht fristgerecht abgeschlossen werden kann.
  • Eine langfristige Verlängerung bis maximal 12. Januar 2036 ist hingegen nur für Gebäudewasser-versorgungs- oder Eigenwasserversorgungsanlagen vorgesehen, bei denen das Trinkwasser ausschließlich für den eigenen Haushalt genutzt wird und soweit eine Schädigung der Gesundheit der betroffenen Verbraucher nicht zu erwarten ist.
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