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Kostenfalle Gasheizung: Warum Heizen mit Gas immer teurer wird

Steigende Kosten und gesetzliche Vorgaben für fossile Heizsysteme

Der 2021 eingeführte CO2-Preis für Erdgas wird Jahr für Jahr weiter ansteigen und den Gaspreis erhöhen. Über 20 Jahre summieren sich die Kosten auf 15.000 Euro. Außerdem müssen neue Gasheizungen ab 2029 anteilig teures Biogas nutzen, wodurch die laufenden Kosten ebenfalls steigen.

Auch die Netzentgelte, also die Kosten für das Gasnetz, werden steigen: Je weniger Haushalte daran angeschlossen sind, desto teurer wird es für die verbleibenden Nutzer. Zudem haben bereits erste Kommunen angekündigt, ihre Gasnetze stillzulegen, was zu hohen Umrüstungskosten für betroffene Haushalte führen kann. Spätestens 2045 ist der Einsatz von Erdgas im Gebäudesektor komplett verboten.

Gasheizungen langfristig doppelt so teuer

Eine aktuelle Kostenprognose von co2online zeigt, dass sich die Energie- und Investitionskosten für eine neue Gasheizung über einen Zeitraum von 20 Jahren auf rund 78.800 Euro summieren. Im Vergleich dazu liegt eine moderne Luft-Wärmepumpe bei etwa 37.550 Euro – weniger als die Hälfte. Insbesondere die Energiekosten und weniger die Investitionskosten bestimmen die Wirtschaftlichkeit einer neuen Heizung.

Planung zahlt sich aus

Viele Hauseigentümer schieben den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme hinaus und unterschätzen die künftigen finanziellen Belastungen. Wer sich frühzeitig informiert, kann durch sorgfältige Planung und staatliche Förderprogramme erhebliche Kosten sparen. Eine erste Orientierung bietet der kostenfreie und unabhängige ModernisierungsCheck von co2online, der Hauseigentümern hilft, den energetischen Zustand ihres Hauses zu bewerten und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zu identifizieren.

Immerhin: In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden Wärmepumpen zum Heizen genutzt. Knapp zwei Drittel (64,6 Prozent) der 2023 fertiggestellten knapp 96.800 Wohngebäude nutzten Wärmepumpen zur primären, also überwiegend für das Heizen eingesetzten Energie. Allein gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil um 8 Prozentpunkte; gegenüber 2014 (31,8 Prozent) hat er sich mehr als verdoppelt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

Aktueller Beitrag

  • 02.04.2026
  • News
Wallbox-Förderung 2026: So sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.

Mehrparteienhäuser im Fokus der Förderung

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hierzu: „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird. Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“

Eckpunkte der Förderung im Überblick

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen.

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Die Bedingungen der Förderung im Überblick

Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich.

Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH erklärt: „In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm fachlich und organisatorisch – von der Entwicklung bis zur praktischen Umsetzung.“

Investitionsbereitschaft soll gesteigert werden

Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten beschleunigen.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat kürzlich einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten.

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