
Differenziert nach Bundesländern liegen die meisten Gemeinden mit Mietpreisbremse in Bayern (208), gefolgt von Baden-Württemberg (89 Gemeinden) und Hessen (49 Gemeinden). 44 der 82 Großstädte (ab 100.000 Einwohner) weisen nach BBSR-Angaben eine Mietpreisbremse auf. Darüber hinaus ist sie in 24 mittelgroßen Städten (50.000 bis unter 100.000 Einwohner), 106 kleineren Mittelstädten (20.000 bis unter 50.000 Einwohner), 173 Kleinstädten (5.000 bis unter 20.000 Einwohner) und 68 Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern wirksam.
In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden (Neubauausnahme). Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen und unter bestimmten Bedingungen, wenn die Vormiete höher lag.
Bis auf eine Ausnahme (Stadt Trier) gilt in Gemeinden mit Mietpreisbremse auch eine abgesenkte Kappungsgrenze. Vermieterinnen und Vermieter dürfen demnach die Mieten in bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöhen. In Gemeinden ohne abgesenkte Kappungsgrenze dürfen diese Bestandsmieten hingegen um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. 87 Gemeinden liegen im Geltungsbereich einer abgesenkten Kappungsgrenze, haben jedoch keine Mietpreisbremse.
„Über die Hälfte der Haushalte in Deutschland sind Mieterhaushalte. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Neuvertragsmieten zu begrenzen“, sagt Matthias Waltersbacher, Leiter des Referats Wohnungs- und Immobilienmärkte im BBSR. „Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist deshalb zu begrüßen. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Andernfalls würde sich die Lage für Mieterinnen und Mieter auf angespannten Wohnungsmärkten weiter verschärfen. Auch die Mieterinnen und Mieter sind gefordert, bei Neuverträgen genau hinzuschauen und zu prüfen, ob die Preisbremse eingehalten wird“, so Waltersbacher.
Inzwischen verfügen 98 Prozent der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern über einen Mietspiegel, davon 63 Prozent über einen qualifizierten, also nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten Mietspiegel. Rechtlich sind Gemeinden verpflichtet, einen qualifizierten Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen.
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„Die deutschen Mittelstädte stellen eine bezahlbare Alternative für Suchende dar, denen die Metropolen zu teuer sind, die aber nicht auf die Vorzüge des urbanen Lebens verzichten wollen“, sagt immowelt Geschäftsführer und COO Dr. Robert Wagner. „Wer über die Grenzen der Großstädte hinaus blickt, findet oftmals Angebote, die auch für Normalverdiener weiterhin erschwinglich sind.“
Obwohl die Preise in den meisten Mittelstädten gestiegen sind, bieten diese vor allem im Vergleich zu den hochpreisigen Metropolen weiterhin realistische Kaufmöglichkeiten. Während in München Bestandswohnungen im Schnitt über 8.000 Euro pro Quadratmeter kosten, liegen die Angebotspreise in den Mittelstädten der Metropolregion zumeist deutlich niedriger. In Landshut etwa – weniger als eine Stunde Zugfahrt von München entfernt – haben sich Bestandswohnungen entgegen dem allgemeinen Trend sogar um 4,2 Prozent vergünstigt und kosten mit 4.120 Euro pro Quadratmeter im Schnitt nur rund halb so viel wie in der Isarmetropole.
Ähnlich verhält es sich im Einzugsgebiet von Hamburg: Bei einem Preisniveau von rund 6.000 Euro pro Quadratmeter in der Hansestadt stellen schleswig-holsteinische Mittelstädte wie Norderstedt (4.121 Euro; +2,1 %) und Elmshorn (2.979 Euro; +1,6 %) bezahlbare Alternativen dar.
Auch im Falle Berlins, wo der Quadratmeterpreis auf die 5.000-Euro-Marke zusteuert, lohnt sich der Blick auf das erweiterte Umland. Eine Zugstunde von der Hauptstadt entfernt finden Käufer in Brandenburg an der Havel (2.455 Euro; +3,0 %) Wohnungen, die im Schnitt nur rund halb so viel kosten wie in Berlin.
Beim Blick auf die Preisentwicklung in den Mittelstädten sticht vor allem Nordrhein-Westfalen hervor: sieben der zehn Städte mit den stärksten Anstiegen befinden sich hier. Am deutlichsten legten die Wohnungspreise im Nordosten des Bundeslandes zu: Bad Oeynhausen (2.379 Euro), Herford (2.394 Euro) und Minden (2.023 Euro) verzeichneten mit jeweils 14,7 Prozent das stärkste Plus aller untersuchten Städte, bleiben aber dennoch weiterhin erschwinglich. Die hohen prozentualen Anstiege erklären sich somit auch durch das vergleichsweise geringe Ausgangsniveau.
In mehreren Mittelstädten Niedersachsens sind die Angebotspreise ebenfalls spürbar gestiegen, am deutlichsten in den Küstenstädten Emden (2.092 Euro) und Wilhelmshaven (2.151 Euro) mit einem Plus von jeweils 14,3 Prozent.
Die günstigsten Wohnungen finden Suchende in ostdeutschen Mittelstädten. Im sächsischen Plauen kostet der Quadratmeter lediglich 945 Euro (+5,1 %). Auch in Zwickau (1.137 Euro; +1,6 %), Gera (1.242 Euro; +5,1 %) oder Görlitz (1.308 Euro; +7,0 %) ist der Wohnungskauf gut machbar.
Die teuerste Mittelstadt ist Konstanz am Bodensee, wo Käufer im Schnitt mit 5.648 Euro pro Quadratmeter (−1,0 %) für eine Bestandswohnung rechnen müssen. Auch im bayerischen Rosenheim (5.213 Euro; +6,3 %) wird die 5.000-Euro-Marke geknackt, während Tübingen (4.963 Euro; +1,5 %) nur knapp darunter liegt.