Seit fast zehn Jahren verharrt die Wohneigentumsquote in Deutschland bei rund 45 Prozent, dies geht aus einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW), im Auftrag von Schwäbisch Hall, hervor.
Immer weniger junge Haushalte
Besonders auffällig ist, dass immer weniger junge Haushalte Wohneigentum erwerben, während die Quote bei den Älteren steigt. So wohnten von den 25- bis 34-Jährigen 2017 nur 12 Prozent und von den 35- bis 44-Jährigen lediglich 38 Prozent in den eigenen vier Wänden – ein Rückgang von je fünf Prozentpunkten im Vergleich zu 2010. Dagegen stieg in der Gruppe der 65- bis 74-Jährigen die Wohneigentumsquote im selben Zeitraum an – 58 Prozent der Haushalte wohnt im Eigentum (+ zwei Prozentpunkte seit 2010).
Mangelndes Eigenkapital als Ursache
Gründe für den Rückgang der jungen Haushalte sieht die Studie vor allem in den gestiegenen Erwerbsnebenkosten. Mindestens 20 Prozent des Kaufpreises sollte ein Haushalt angespart haben, hinzu kommen – je nach Bundesland – zehn bis 15 Prozent Erwerbsnebenkosten. Da sich der Eigenkapitalbedarf prozentual am Kaufpreis orientiert, müssen Haushalte bis zu 50 Prozent mehr gespart haben als noch vor fünf Jahren.
Aktueller Beitrag
Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer sowie Syndikusrechtsanwalt: „Die Täter geben sich häufig als Vertreter seriöser Immobilienunternehmen aus und nutzen deren Namen, um Vertrauen zu erwecken. Sie schalten vermeintlich attraktive Wohnungsanzeigen auf bekannten Immobilienportalen, die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Interessenten werden dann aufgefordert, vor einer Wohnungsbesichtigung Kautionen oder Mieten zu überweisen, oft mit der Begründung, die Immobilie sei stark nachgefragt. Diese Zahlungen landen direkt bei den Betrügern.“
Unser Appell an Wohnungssuchende:
Der IVD fordert von Immobilienportalen verstärkte Maßnahmen, um betrügerische Anzeigen zu erkennen und ihre Nutzer aktiv zu informieren. „Es bedarf einer besseren Überprüfung von Anbietern und schnellen Reaktionen auf gemeldete Verdachtsfälle, um potenzielle Schäden zu verhindern“, appelliert Osthus.
Immer wieder passiert es, dass Kriminelle Wohnungen mieten – z. B. über das Portal Airbnb – und diese dann als Mietwohnung inserieren. Gutgläubige Mietinteressenten kommen zur Besichtigung, unterschreiben einen ungültigen Mietvertrag und bezahlen die Kaution an Betrüger, die in der Regel nicht mehr auffindbar sind.
Geben sich die Kriminellen als Makler aus, sollten sich Interessenten zunächst über das Maklerbüro informieren: Gibt es Referenzen? Ist telefonisch oder sogar vor Ort jemand erreichbar. Auch hier gilt: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es vermutlich kein Angebot, sondern ein Betrug.