Rückgang in der Spitze bei 16,9 Prozent
Laut immowelt ist Wohneigentum seit Mitte des letzten Jahres in allen untersuchten Städten günstiger geworden. Die Berechnung gibt die Entwicklung der Preise von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) zu den Höchstwerten im Jahr 2022 im Vergleich zum 01.08.2023 wieder. Der größte Rückgang liegt hier bei 16,9 Prozent – in einigen Städten sei der Preis für eine 75-Quadratmeterwohnung um mehrere 100.000 Euro gesunken.
„Nach einer langanhaltenden Phase steigender Immobilienpreise in deutschen Großstädten sind die Preise seit Anfang 2022 spürbar gesunken. Allerdings zeigen die Preiskurven zuletzt wieder leicht nach oben. Für Käufer könnte daher jetzt der optimale Zeitpunkt für den Erwerb einer Immobilie gekommen sein“, sagt immowelt Geschäftsführer Felix Kusch.
So viel können Käufer sparen
München bleibt zwar teuer, doch der durchschnittliche Preis sinkt auf 638.000 Euro – im Vergleich zum Allzeithoch im April 2022 sparen Käufer dort 77.000 Euro (-10,8 Prozent). Der Preis für eine 75-Quadratmeterwohnung im Hamburg beträgt 469.000 Euro, im Jahr 2022 waren es noch 36.000 Euro mehr. Im Verhältnis dazu stagnieren die Preise in Berlin: der Preisunterschied zwischen aktuellen Preisen und Höchststand ist in der Hauptstadt mit 3,3 Prozent der niedrigste aller untersuchten Städte. Mit einem Preisrückgang von 16,9 Prozent führt Hannover die Analyse an, dies bedeutet eine Reduzierung von 307.000 Euro auf 255.000 Euro.
Aktueller Beitrag
Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer sowie Syndikusrechtsanwalt: „Die Täter geben sich häufig als Vertreter seriöser Immobilienunternehmen aus und nutzen deren Namen, um Vertrauen zu erwecken. Sie schalten vermeintlich attraktive Wohnungsanzeigen auf bekannten Immobilienportalen, die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Interessenten werden dann aufgefordert, vor einer Wohnungsbesichtigung Kautionen oder Mieten zu überweisen, oft mit der Begründung, die Immobilie sei stark nachgefragt. Diese Zahlungen landen direkt bei den Betrügern.“
Unser Appell an Wohnungssuchende:
Der IVD fordert von Immobilienportalen verstärkte Maßnahmen, um betrügerische Anzeigen zu erkennen und ihre Nutzer aktiv zu informieren. „Es bedarf einer besseren Überprüfung von Anbietern und schnellen Reaktionen auf gemeldete Verdachtsfälle, um potenzielle Schäden zu verhindern“, appelliert Osthus.
Immer wieder passiert es, dass Kriminelle Wohnungen mieten – z. B. über das Portal Airbnb – und diese dann als Mietwohnung inserieren. Gutgläubige Mietinteressenten kommen zur Besichtigung, unterschreiben einen ungültigen Mietvertrag und bezahlen die Kaution an Betrüger, die in der Regel nicht mehr auffindbar sind.
Geben sich die Kriminellen als Makler aus, sollten sich Interessenten zunächst über das Maklerbüro informieren: Gibt es Referenzen? Ist telefonisch oder sogar vor Ort jemand erreichbar. Auch hier gilt: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es vermutlich kein Angebot, sondern ein Betrug.