
Bei Eigentumswohnungen liegt der gewünschte Quadratmeterpreis im Inserat bei Privatanbietern im Mittel 9,1 Prozent höher. Bei Immobilienpreisen im mittleren sechsstelligen Bereich können so schnell Aufschläge in Höhe von mehreren Zehntausend Euro entstehen.
„Wer seine Immobilie über einen Profi verkauft, startet den Verkaufsprozess mit einem marktgerechteren Preis. Unsere aktuelle Analyse zeigt, dass die Preisvorstellungen privater Verkäufer oftmals deutlich über dem aktuellen Marktwert liegen“, sagt Dr. Robert Wagner, Geschäftsführer von immowelt. „Ein höherer Wunschpreis mag für Verkäufer auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, führt in der Praxis jedoch zu längeren Vermarktungszeiten, zähen Preisverhandlungen und im schlimmsten Fall dazu, dass die Immobilie nicht verkauft wird. Makler hingegen bringen umfassende Marktkenntnis, Verhandlungserfahrung und emotionale Distanz mit – sie bewerten Immobilien objektiv, kalkulieren realistisch und schaffen so eine solide Basis für einen zügigen Verkauf zum fairen Preis.“
Bei Einfamilienhäusern ist der Unterschied etwas geringer, aber trotzdem merklich: Inseratspreise von professionellen Anbietern liegen durchschnittlich 7,3 Prozent unter dem Niveau der Privatverkäufer. Über alle Wohnimmobilien, die im Zeitraum von April 2022 bis Ende Juli 2025 auf immowelt.de inseriert wurden, liegt der Quadratmeterpreis bei privaten Angeboten 8,6 Prozent höher.
Der Kauf von einem Immobilienprofi ist somit tendenziell günstiger, obwohl in diesem Fall sogar noch eine Provision anfällt. Diese beträgt für den Käufer im Normalfall zwischen 2,5 und 3,57 Prozent des Abschlusspreises.
Dass Privatverkäufer dazu neigen, den Wert ihrer Immobilen zu überschätzen, kann vielfältige Gründe haben. Oftmals haben die Wohnungen oder Häuser sentimentalen Wert – beispielsweise, wenn es das Elternhaus ist. Das kann dazu führen, dass unzeitgemäße Grundrisse, Sanierungsstaus oder eine weniger attraktive Lage möglicherweise nicht ausreichend bei der Preisfindung eingerechnet werden. Zudem wissen Eigentümer nicht zwangsläufig um die Kosten von oftmals notwendigen Sanierungen, die Käufer aber in den Gesamtpreis einkalkulieren müssen.
Professionelle Anbieter können hingegen aufgrund meist jahrelanger Marktkenntnis direkt einen realistischeren Wert für die Immobilie bestimmen. Ein marktgerechter Preis verkürzt im Regelfall die Vermarktungsdauer, da sich schneller ein Käufer findet. Verkäufer mit überhöhten Preisvorstellungen müssen sich indes auf eine längere Zeit mit frustrierenden Preisverhandlungen einstellen.
Berechnungsgrundlage:
Datenbasis für die Berechnung der prozentualen Kaufpreisunterschiede waren auf immowelt.de zwischen April 2022 und Juli 2025 inserierte Angebote für Wohnimmobilien. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die Quadratmeterpreise von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 3. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) sowie Einfamilienhäusern (600 Quadratmeter Grundstücksfläche, 5 Zimmer, Baujahr zwischen 1945 und 1970) wieder. Es handelt sich um Angebots-, keine Abschlusspreise.
Aktueller Beitrag
Hintergrund ist das Verbot von Bleileitungen, welches am 12. Januar 2026 verbindlich in Kraft tritt (§ 17 TrinkwV). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bleirohre weder im Betrieb bleiben noch repariert oder übergangsweise weiterverwendet werden. Betroffen sind nicht nur Hauptleitungen, sondern auch einzelne Teilstücke, Stichleitungen oder Mischinstallationen. Zuständig für den Austausch ist stets der Eigentümer der Immobilie.
„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand ist es wichtig, jetzt Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.“
Das Ziel der Verordnung ist der konsequente Gesundheitsschutz. Blei kann sich aus alten Rohren lösen und ins Trinkwasser übergehen – mit potenziell schädlichen Folgen insbesondere für Säuglinge und Kinder. Eigentümer und Verwalter sind deshalb verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.
Generell sind zwar Leitungsschäden in Gebäuden nicht häufiger geworden – die Zahl der Schadensfälle ist seit Jahren relativ stabil –, doch die Kosten pro Schaden steigen deutlich. Hauptgründe sind die gestiegenen Material- und Lohnkosten, aber auch die komplexeren Sanierungsvorgaben. Damit wächst der finanzielle Druck auf Eigentümer und Verwaltungen, rechtzeitig zu investieren und Instandhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen. Ein rechtzeitiger Austausch von Bleileitungen kann also nicht nur gesundheitliche Risiken vermeiden, sondern auch Folgekosten und Versicherungsstreitigkeiten vorbeugen.
„Unsere Empfehlung ist klar: jetzt prüfen, planen und dokumentieren“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord für Hamburg. „Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie.“ Eine Bestandsaufnahme durch Fachbetriebe schafft Sicherheit – auch im Hinblick auf Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Mietern.
Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln.
Der Energiedienstleister Techem informiert auf seiner Internetseite darüber, dass eine Fristverlängerung nur in folgenden Ausnahmefällen beantragt werden kann: