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Hydraulischer Abgleich: Was Vermieter beachten müssen

Der hydraulische Abgleich

Die Optimierung der Heizungsanlage muss durch eine Fachkraft ausgeführt werden und die folgenden Maßnahmen beinhalten:

  • Heizlastberechnung für alle Räume
  • Prüfen und ggf. Optimieren der Heizflächen
  • Durchführen des hydraulischen Abgleichs
  • Anpassung der Vorlauftemperatur

Von der Pflicht ausgenommen sind Eigentümer, die bei der aktuellen Heizung bereits einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen haben. Ausgenommen sind zudem Gebäude, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist

  • eine neue Heizung und / oder umfassende Dämmung bekommen oder
  • umgenutzt oder stillgelegt werden.

Was ist der hydraulische Abgleich?

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt. Zunächst wird die benötigte Wärme für jeden Raum ermittelt, um dann das Heizsystem optimal darauf einzustellen. Ziel des hydraulischen Abgleichs ist es, Energie zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen. Durchgeführt wird der hydraulische Abgleich durch Schornsteinfeger, einige Energieberater oder durch SHK-Handwerker (Sanitär-Heizung-Klima).

Mitte 2022 hat die Bundesregierung die Kosten für den hydraulischen Abgleich geschätzt und gab die zu erwartenden Kosten an. Demnach werden für Nichtwohngebäude mit 1.500 Quadratmetern etwa 2.000 Euro fällig, für ein Wohngebäude mit sieben Wohneinheiten etwa 4.000 Euro und für ein Nichtwohngebäude mit über 10.000 Quadratmetern Energiebezugsfläche etwa 6.000 Euro.

 

Aktueller Beitrag

  • 20.11.2025
  • News
Baugenehmigungen im September 2025: +59,8 % zum Vorjahresmonat
  • +14,2 % bei Wohngebäuden insgesamt
  • +17,4 % bei Einfamilienhäusern
  • -2,8 % bei Zweifamilienhäusern
  • +13,0 % bei Mehrfamilienhäusern

Im September 2025 wurde in Deutschland der Bau von 24.400 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 59,8 % oder 9.100 Baugenehmigungen mehr als im September 2024. Der große Anstieg ist unter anderem dadurch zu erklären, dass im September 2024 mit 15.300 genehmigten Wohnungen der niedrigste Monatswert seit Januar 2012 verzeichnet worden war. Die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau stieg im September 2025 gegenüber September 2024 um 80,1 % oder 9.300 auf 20.900. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, sank im September 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,9 % oder 180 auf 3.500.

Januar bis September 2025: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern hält an

Im Zeitraum von Januar bis September 2025 wurde in Deutschland der Bau von 175.600 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 11,7 % oder 18.400 Wohnungen mehr als von Januar bis September 2024.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 142.600 Wohnungen genehmigt, das waren 14,2 % oder 17.800 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 17,4 % (+4.900) auf 33.300. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 2,8 % (-270) auf 9.500. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 93.100 Neubauwohnungen. Das war ein Anstieg um 13,0 % (+10.700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 55,9 % (+2.400) auf 6.700 Wohnungen.

In neuen Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 3.100 Wohnungen genehmigt (-14,5 %; -520). Hierunter fallen zum Beispiel Hausmeisterwohnungen in Schulgebäuden oder Wohnungen in Innenstadtlagen über Gewerbeflächen.

Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 29.900 Wohnungen genehmigt, das waren 3,9 % oder 1.100 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.

Moderne Planungs- und Bauvorschriften gefordert

„Erfreulich ist, dass der Zuwachs nun auch bei den für den Wohnungsbau besonders relevanten Mehrfamilienhäusern zu verzeichnen ist,” sagt Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA).  „Die aktuellen Zahlen sind eine erfreuliche Entwicklung,“ so Özkan weiter. „Nach dem ‚Bau-Turbo‘ und der Wiederaufnahme der EH55-Förderung gilt es nun, den Reformkurs fortzusetzen. Das aktuelle Planungsrecht des Baugesetzbuchs ist veraltet. Wir brauchen moderne Planungs- und Bauvorschriften, die den Wohnungsbau weiter beschleunigen und bezahlbar machen. Nur so können wir die dringend benötigte Dynamik erreichen.“

„Der Schein trügt“

Der Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) Dirk Wohltorf erklärt dazu: „Der Schein trügt: Genehmigt ist in Deutschland nicht gleichbedeutend mit fertiggestellt. Trotz des leichten Anstiegs der Baugenehmigungen stecken wir weiter in einem Tal historisch niedriger Baufertigstellungen. Damit der Wohnungsbau endlich wieder in Gang kommt, muss der Bauturbo jetzt aus dem Politik-Marketing in den Umsetzungsmodus wechseln. Das Gesetz kann die Flächenmobilisierung deutlich erleichtern – aber nur, wenn die Kommunen und Bezirke die neuen Spielräume auch wirklich nutzen.

Wir brauchen genau diesen Zweiklang: Erstens müssen die Kommunen mit dem Bauturbo das notwendige Bauland schaffen und Verdichtung im Bestand ermöglichen. Und zweitens muss privates Kapital gezielt in den Wohnungsbau gelenkt werden. Der im Koalitionsausschuss vor wenigen Tagen beschlossene Deutschlandfonds soll mehrere Zukunftsbereiche unter einem Dach bündeln. Umso unverständlicher ist es, dass der Wohnungsbau darin bislang nicht vorgesehen ist, obwohl der Koalitionsvertrag ausdrücklich einen Fonds zur Mobilisierung privaten Kapitals für den Wohnungsbau vorsieht. Dieses Instrument gehört zwingend in den Deutschlandfonds, denn der Wohnungsbau ist ebenso ein gesellschaftlich zentrales Zukunftsfeld wie Energie oder Digitalisierung.“

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