
Bei Sturmwarnung handeln
Stets gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die die Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen umfasst. Diese sollte bei regelmäßigen Wartungsarbeiten berücksichtigt werden. Bei konkreter Sturmwarnung sollten Mieter und Eigentümer jedoch ein wenig genauer hinschauen. Bereits bei Windstärken von 40 km/h können leichte Spielgeräte oder Gartenmöbel, Sonnenschirme und Sonnensegel davongeweht werden. Auch Blumentöpfe oder Dekorationen sollten sicher verstaut sein. Geöffnete oder gekippte Fenster können so stark zugeschlagen werden, dass das Glas bricht. Deshalb nie unbeaufsichtigt und ohne Sicherung lüften. Außenrollläden entweder komplett öffnen oder vollständig schließen: halboffene Rollos können vom Wind aus der Führung gerissen werden.
Dächer und Abflüsse besonders gefährdet
Keinesfalls sollten Mieter und Eigentümer aufs Dach steigen, wenn das Unwetter in der Nähe oder gar schon im Gange ist – dies kann lebensgefährlich sein! Hat ein Herbststurm Ziegel vom Dach geweht oder für offene Stellen gesorgt, können Bewohner dies mit Dachfolie abdecken und mit Ziegelsteinen beschweren. Jedoch erst, nachdem keine Gefahr mehr besteht. Verstopfte oder durch Herbstlaub blockierte Abflüsse und Rohre können, je nach Beschaffenheit und Örtlichkeit, dafür sorgen, dass Wasser ins Haus, die Garage oder die Gartenhütte eintritt. Deshalb gilt es, diese regelmäßig von Laub und Schmutz zu befreien. Bei Schäden am Gebäude sollten Mieter ihren Vermieter kontaktieren, Eigentümer ihre Gebäudeversicherung. Sind persönliche Gegenstände oder gar andere Menschen zu Schaden gekommen, ist die Hausratversicherung bzw. die private Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner.
Aktueller Beitrag
Im Zeitraum von Januar bis August 2025 wurde deutschlandweit der Bau von 151.200 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 6,5 Prozent oder 9.300 Wohnungen mehr als von Januar bis August 2024.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 122.000 Wohnungen genehmigt, das waren 7,6 Prozent oder 8.600 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 15,5 Prozent (+3.900) auf 29.300. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 5,3 Prozent (-500) auf 8.200. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 79.100 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 4,9 Prozent (+3.700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 2.800 Wohnungen (zum Beispiel Hausmeisterwohnungen) genehmigt (-18,5 %; -600).
Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 26.400 Wohnungen genehmigt, das waren 5,2 Prozent oder 1.300 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) fordert weitergehende, strukturelle Reformen für deutlich mehr Tempo, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Wohnungsbau. Notwendig ist eine echte „Fast Lane“ fürs Wohnen – mit einem rechtlich verankerten Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus. Was bei Windrädern längst selbstverständlich ist, muss auch für bezahlbaren Wohnraum gelten. In Zeiten massiven Mangels muss gelten: Vorfahrt für das, was Menschen wirklich dringend brauchen – ein Dach über dem Kopf.
Auch das derzeitige Fördersystem muss dringend angepasst werden. „Die Bundesförderung muss endlich auf Wirtschaftlichkeit und einfache Standards setzen statt auf teuren Zuckerguss. Wir brauchen bezahlbares Schwarzbrot statt überzogener Klimastandards, damit am Ende Wohnungen entstehen, die sich Normalverdiener auch leisten können“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.