Bei Sturmwarnung handeln
Stets gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die die Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen umfasst. Diese sollte bei regelmäßigen Wartungsarbeiten berücksichtigt werden. Bei konkreter Sturmwarnung sollten Mieter und Eigentümer jedoch ein wenig genauer hinschauen. Bereits bei Windstärken von 40 km/h können leichte Spielgeräte oder Gartenmöbel, Sonnenschirme und Sonnensegel davongeweht werden. Auch Blumentöpfe oder Dekorationen sollten sicher verstaut sein. Geöffnete oder gekippte Fenster können so stark zugeschlagen werden, dass das Glas bricht. Deshalb nie unbeaufsichtigt und ohne Sicherung lüften. Außenrollläden entweder komplett öffnen oder vollständig schließen: halboffene Rollos können vom Wind aus der Führung gerissen werden.
Dächer und Abflüsse besonders gefährdet
Keinesfalls sollten Mieter und Eigentümer aufs Dach steigen, wenn das Unwetter in der Nähe oder gar schon im Gange ist – dies kann lebensgefährlich sein! Hat ein Herbststurm Ziegel vom Dach geweht oder für offene Stellen gesorgt, können Bewohner dies mit Dachfolie abdecken und mit Ziegelsteinen beschweren. Jedoch erst, nachdem keine Gefahr mehr besteht. Verstopfte oder durch Herbstlaub blockierte Abflüsse und Rohre können, je nach Beschaffenheit und Örtlichkeit, dafür sorgen, dass Wasser ins Haus, die Garage oder die Gartenhütte eintritt. Deshalb gilt es, diese regelmäßig von Laub und Schmutz zu befreien. Bei Schäden am Gebäude sollten Mieter ihren Vermieter kontaktieren, Eigentümer ihre Gebäudeversicherung. Sind persönliche Gegenstände oder gar andere Menschen zu Schaden gekommen, ist die Hausratversicherung bzw. die private Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner.
Aktueller Beitrag
Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2020 hatten noch 10,2 Prozent der Menschen hierzulande in Wohnungen gelebt, die für die Zahl der Personen zu wenig Zimmer hatten.
Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit zählen zu den besonders von Überbelegung betroffenen Gruppen: In der ausländischen Bevölkerung ab 18 Jahren war der Anteil in überbelegten Wohnungen 2025 mit 30,8 Prozent knapp fünfmal so hoch wie unter deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren (6,7 %). Auch armutsgefährdete Menschen (27,4 %) zählen zu den besonders betroffenen Gruppen.
Wer in einem Haushalt mit Kindern lebt, war 2025 mit 17,6 Prozent überdurchschnittlich betroffen. Menschen in Haushalten ohne Kinder lagen mit 7,2 Prozent unter dem Durchschnitt (11,7 %).
Unter den Haushalten mit Kindern waren zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern (32,1 %) sowie Alleinerziehende und deren Kinder (29,6 %) mit am stärksten von beengten Wohnverhältnissen betroffen.
Unter den Haushalten ohne Kinder lebten zwei Erwachsene (3,3 %) 2025 anteilig am seltensten in überbelegten Wohnungen. Unter Alleinlebenden war die Quote mit 12,6 Prozent deutlich höher. Gemäß EU-SILC-Definition gilt die Wohnung eines Einpersonenhaushalts als überbelegt, wenn es nicht mindestens zwei Zimmer, also etwa ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer gibt.
Auch bei der Betrachtung der Bevölkerung nach Alter zeigt sich, dass der Wohnraummangel häufig Kinder und Jugendliche betrifft: Unter Minderjährigen lag der Anteil derjenigen, die in Wohnungen mit zu wenig Zimmern lebten, 2025 bei 19,0 Prozent. Am seltensten waren ältere Menschen ab 65 Jahren (3,1 %) von Überbelegung betroffen.
Die Überbelegungsquoten 2025 machen zudem deutlich, dass Wohnraum vor allem in Städten knapp ist. So war der Anteil der Menschen in überbelegten Wohnungen in größeren Städten (16,9 %) deutlich höher als in Vororten und kleineren Städten (9,6 %) und dreimal so hoch wie in ländlichen Gebieten (5,5 %).
Im EU-Durchschnitt lag die Überbelegungsquote laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2025 mit 16,8 % höher als in Deutschland (11,7 %). In Rumänien (40,4 %) und Lettland (38,9 %) lebten anteilig die meisten Menschen in überbelegten Wohnungen, in Zypern (2,2 %) und den Niederlanden (4,1 %) die wenigsten.
Als überbelegt gilt eine Wohnung nach EU-SILC-Definition, wenn darin mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:
Bei den Angaben zur Überbelegung handelt es sich um Ergebnisse der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und später Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2025 handelt es sich um Endergebnisse.