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Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz

Fallobst gehört dem Grundstückseigentümer

Hängen Äpfel oder anderes Obst vom Nachbargrundstück über den Zaun, dürfen diese Früchte nicht einfach gepflückt werden. Fallen sie jedoch von selbst in den Garten, gehören sie dem Nachbarn und dürfen aufgesammelt werden. Wichtig: Äste dürfen nicht geschüttelt werden, um Früchte herabfallen zu lassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt ausdrücklich, dass hinübergefallene Früchte dem Grundstückseigentümer zustehen, auf dessen Boden sie landen.

Laub: Zumutbar, aber nicht grenzenlos

Grundsätzlich muss jeder das Laub auf dem eigenen Grundstück beseitigen – auch wenn es von Nachbarbäumen stammt. Solche Immissionen gelten in der Regel als ortsüblich. Nur wenn Laub oder Fallobst die Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigen, kann vom Nachbarn Abhilfe verlangt werden. Im Extremfall besteht sogar Anspruch auf Aufwendungsersatz. Für Straßen und Gehwege ist meist die Kommune zuständig, soweit sie die Reinigungspflicht nicht auf Anlieger übertragen hat.

Naturschutz beachten

Größere Rückschnitte an Hecken, Büschen und Bäumen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September verboten. Ab dem 1. Oktober dürfen Grundstückseigentümer wieder umfangreichere Schnittmaßnahmen durchführen. Diese Frist sollte genutzt werden, um rechtzeitig notwendige Pflegemaßnahmen einzuplanen.

IVD-Tipp: Erst reden, dann streiten

„Ein klärendes Gespräch mit der Nachbarschaft ist meist schneller und kostengünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Oft lassen sich einvernehmliche Lösungen finden – etwa gemeinsame Entsorgung, abgestimmte Reinigungsaktionen oder die Erlaubnis zur Ernte von überhängenden Früchten“, rät Engel-Lindner.

Praktische Empfehlungen

  • Reife Früchte nicht vom Nachbarbaum pflücken; herabgefallenes Obst darf verwertet werden.
  • Laub über Biotonne, Kompost oder Grüngutsammelstellen entsorgen – nicht verbrennen.
  • Bei erheblichen Belastungen Nachbarn zur Beseitigung auffordern, gegebenenfalls Frist setzen.
  • Gehölzschnittmaßnahmen ab jetzt bis Ende Februar durchführen.

Igel & Co. schützen

„Und noch ein wichtiger Hinweis zuletzt: Laubhaufen sind wichtiger Lebensraum für Kleintiere wie Igel. Vor dem Entfernen sollte geprüft werden, ob Tiere darin leben“, führt Engel-Lindner aus. „Laubhaufen behutsam umsetzen, keine Laubbläser oder Motorsensen direkt einsetzen. Bei verletzten oder hilflosen Tieren hilft die örtliche Tierauffangstation oder der Tierschutz weiter.“

Aktueller Beitrag

  • 18.12.2025
  • News
Wärmepumpe ist erste Wahl – Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen

Die Zustimmung zur Wärmepumpe ist seit 2023 um 14 Prozentpunkte gestiegen. Über Parteigrenzen hinweg sehen viele Menschen die Wärmepumpe inzwischen als kostengünstige Option. Das zeigt, dass am Ende die Wirtschaftlichkeit den Ausschlag gibt und nicht die politischen Positionen.

Heizen mit Öl und Gas wird zur Kostenfalle

Hauseigentümer entscheiden sich zunehmend für Wärmepumpen, da diese effizient arbeiten, die Heizkosten senken und zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem erkennen sie die Risiken fossiler Heizungen. Zwei Drittel der Befragten stimmen zu, dass das Heizen mit Erdgas oder Öl langfristig zur Kostenfalle wird.

Denn die Fakten sind klar: Hohe Brennstoffpreise, ein steigender CO2-Preis und wachsende Netzentgelte treiben die Heizkosten in die Höhe. In 20 Jahren könnten die Kosten doppelt so hoch sein wie heute. Hinzu kommt das Risiko, dass Gasnetze in den nächsten Jahren zurückgebaut werden und Kommunen ihre Gasversorgung frühzeitig ganz einstellen könnten.

Klare Rahmenbedingungen fehlen

„Die Nachfrage ist da, aber viele Menschen zögern, weil sie nicht wissen, worauf sie sich verlassen können“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Seit Monaten warten Verbraucher und die gesamte Branche auf klare Rahmenbedingungen – und bekommen heute im Grunde nur einen neuen Namen präsentiert. Im Klartext: Wir wissen immer noch nicht, was aus der 65-Prozent-Regel wird und wie die Förderung aussehen soll. So kann niemand verlässlich planen. Das ist für Eigentümer wie für das Handwerk ein enttäuschendes Signal.“

BDH fordert Planungssicherheit

Auch die neueste Absatzstatistik, des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zeigt, dass Wärmepumpen auf dem Vormarsch sind. Bis einschließlich Oktober 2025 wurden über alle Wärmepumpen-Technologien hinweg rund 255.000 Geräte verkauft – ein Plus von 57 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr prognostiziert der BDH rund 284.000 abgesetzte Wärmepumpen und damit ein Wachstum von 47 Prozent gegenüber 2024.

Die Dynamik im Wärmepumpenmarkt sei erfreulich, reiche aber bei Weitem nicht aus, um die Ziele der früheren Bundesregierung zu erreichen, so der BDH. Die Vorgängerkoalition hatte 500.000 installierte Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 als Zielmarke ausgegeben. Allein in den ersten beiden Jahren wurde das Ziel um über 50 Prozent verfehlt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung erneuert der BDH seinen Appell an die Bundesregierung, rasch für Planungssicherheit und Klarheit bei den ordnungsrechtlichen Vorgaben zu sorgen.

Wie teuer wird ein Heizungstausch?

Unabhängig von der politischen Entwicklung können Hauseigentümer mit dem kostenlosen „ModernisierungsCheck“ von co2online prüfen, wie teuer der Heizungstausch wird, welche Fördermittel möglich sind und ob sich die Investition lohnt. Das interaktive Online-Tool berücksichtigt aktuelle Preise sowie künftige Kostenentwicklungen und schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage.

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