In Karnevalshochburgen wie in Düsseldorf, Köln und Mainz wird Nachbarn in der fünften Jahreszeit eine höhere Toleranzgrenze abverlangt. Dies gilt vor allem in der Nacht zum Karnevalsdienstag. Das Amtsgericht Köln zum Beispiel lässt in einem Urteil die Frage offen, ob in dieser Nacht – wegen der Brauchtumspflege – die gesetzlichen Ruhezeiten überhaupt gelten: Zumindest kann ein Gastwirt nicht belangt werden, wenn in dieser Nacht nach 1 Uhr laute Musik aus seiner Kneipe dringt.
Wer während der närrischen Zeit Freunde in seiner Wohnung aufnimmt, muss darauf achten, dass sie nicht überbelegt ist. Wer dabei nicht in der Wohnung ist, und seine vier Wände Gästen zur Verfügung stellt, muss zudem seinen Vermieter vorab um Erlaubnis fragen. Wer hingegen einen oder mehrere Narren in seinem Gästezimmer unterbringt beziehungsweise ein Zimmer für sie frei macht und selbst in der Wohnung wohnen bleibt, benötigt hierfür keine Erlaubnis. Der IVD West bestätigt, dass ein solcher Besuch auch über längere Zeit (sechs bis acht Wochen) möglich ist.
Wann ist eine Wohnung überbelegt? Das richtet sich nicht nur nach der Mindestquadratmeterzahl (circa sieben Quadratmeter pro Person), sondern auch danach, ob die Wohnung in dieser Zeit über das übliche Maß abgenutzt wird.
Die Stadt beziehungsweise der Veranstalter des Karnevalsumzugs muss dafür Sorge tragen, dass unmittelbar nach der Veranstaltung die Straßen und Gehwege gesäubert werden.
Muss ein Eigentümer seine Fassade oder Einfahrt nach den närrischen Tagen säubern lassen, weil sich dort Wildpinkler entleert haben, so muss er selbst für die Kosten aufkommen. Es sei denn, er erwischt die Pinkler in flagranti und kann sie zur Rechenschaft ziehen.
Gerade in ländlichen Regionen verlaufen Stromleitungen entlang und über den Straßen. Werden diese durch die Wagen während eines Karnevalsumzugs beschädigt und fällt deswegen längere Zeit der Strom aus, dann haftet bei Privatpersonen niemand, wenn beispielsweise Vorräte in Kühlschrank oder Tiefkühltruhe verderben. Gastronomen und andere Gewerbetreibende können sich hingegen mit einer Geschäftsunterbrechungsversicherung gegen solche Schadensfälle versichern.
Wird bei Umzügen durch Wurfmaterial ein Fensterglas beschädigt oder geht es in die Brüche, haftet der Verursacher: in diesem Fall der Umzugsorganisator. Anders stellt sich die Situation dar, wenn sich die Bewohner aus dem Fenster lehnen und „Kamelle“ fordern. Gehen dabei die „Wurfgeschosse“ daneben und zerstören beispielsweise eine teure Vase, dann haftet der Bewohner, denn er hat sich bewusst der Gefahr ausgesetzt, dass die Naschereien in seiner Wohnung landen können.
Grundsätzlich gilt, dass Mieter ihre Wohnräume nach eigenen Wünschen schmücken dürfen. Der Immobilienverband Deutschland IVD West erläutert, dass Gleiches für angemietete Gärten gilt. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass diese Grünfläche nicht von allen, sondern nur von einem Mieter genutzt werden darf, kann ihn dieser nach Lust und Laune schmücken. Wird die Fläche hingegen von allen Mietern genutzt, ist der Dekorateur verpflichtet, seinen Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Zu den angemieteten Flächen zählt auch die Balkone: Ohne Vermietererlaubnis kann er die Brüstung zum Beispiel mit kletternden Clownspuppen bestücken. Will der Mieter dagegen an der Außenfassade Deko anbringen, muss er vorher seinen Vermieter fragen.
Aktueller Beitrag
„Die deutschen Mittelstädte stellen eine bezahlbare Alternative für Suchende dar, denen die Metropolen zu teuer sind, die aber nicht auf die Vorzüge des urbanen Lebens verzichten wollen“, sagt immowelt Geschäftsführer und COO Dr. Robert Wagner. „Wer über die Grenzen der Großstädte hinaus blickt, findet oftmals Angebote, die auch für Normalverdiener weiterhin erschwinglich sind.“
Obwohl die Preise in den meisten Mittelstädten gestiegen sind, bieten diese vor allem im Vergleich zu den hochpreisigen Metropolen weiterhin realistische Kaufmöglichkeiten. Während in München Bestandswohnungen im Schnitt über 8.000 Euro pro Quadratmeter kosten, liegen die Angebotspreise in den Mittelstädten der Metropolregion zumeist deutlich niedriger. In Landshut etwa – weniger als eine Stunde Zugfahrt von München entfernt – haben sich Bestandswohnungen entgegen dem allgemeinen Trend sogar um 4,2 Prozent vergünstigt und kosten mit 4.120 Euro pro Quadratmeter im Schnitt nur rund halb so viel wie in der Isarmetropole.
Ähnlich verhält es sich im Einzugsgebiet von Hamburg: Bei einem Preisniveau von rund 6.000 Euro pro Quadratmeter in der Hansestadt stellen schleswig-holsteinische Mittelstädte wie Norderstedt (4.121 Euro; +2,1 %) und Elmshorn (2.979 Euro; +1,6 %) bezahlbare Alternativen dar.
Auch im Falle Berlins, wo der Quadratmeterpreis auf die 5.000-Euro-Marke zusteuert, lohnt sich der Blick auf das erweiterte Umland. Eine Zugstunde von der Hauptstadt entfernt finden Käufer in Brandenburg an der Havel (2.455 Euro; +3,0 %) Wohnungen, die im Schnitt nur rund halb so viel kosten wie in Berlin.
Beim Blick auf die Preisentwicklung in den Mittelstädten sticht vor allem Nordrhein-Westfalen hervor: sieben der zehn Städte mit den stärksten Anstiegen befinden sich hier. Am deutlichsten legten die Wohnungspreise im Nordosten des Bundeslandes zu: Bad Oeynhausen (2.379 Euro), Herford (2.394 Euro) und Minden (2.023 Euro) verzeichneten mit jeweils 14,7 Prozent das stärkste Plus aller untersuchten Städte, bleiben aber dennoch weiterhin erschwinglich. Die hohen prozentualen Anstiege erklären sich somit auch durch das vergleichsweise geringe Ausgangsniveau.
In mehreren Mittelstädten Niedersachsens sind die Angebotspreise ebenfalls spürbar gestiegen, am deutlichsten in den Küstenstädten Emden (2.092 Euro) und Wilhelmshaven (2.151 Euro) mit einem Plus von jeweils 14,3 Prozent.
Die günstigsten Wohnungen finden Suchende in ostdeutschen Mittelstädten. Im sächsischen Plauen kostet der Quadratmeter lediglich 945 Euro (+5,1 %). Auch in Zwickau (1.137 Euro; +1,6 %), Gera (1.242 Euro; +5,1 %) oder Görlitz (1.308 Euro; +7,0 %) ist der Wohnungskauf gut machbar.
Die teuerste Mittelstadt ist Konstanz am Bodensee, wo Käufer im Schnitt mit 5.648 Euro pro Quadratmeter (−1,0 %) für eine Bestandswohnung rechnen müssen. Auch im bayerischen Rosenheim (5.213 Euro; +6,3 %) wird die 5.000-Euro-Marke geknackt, während Tübingen (4.963 Euro; +1,5 %) nur knapp darunter liegt.