2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden – dann tritt das neue Gesetz in Kraft. Hierbei können sich die Länder individuell zwischen dem Bundesweg und einem Sonderweg entscheiden. Bundesländer, die den Sonderweg gehen möchten, müssen ein entsprechendes Gesetz verabschieden.
Grundsteuer: der Bundesweg
Die Grundlage des Bundesweges ist das sogenannte Ertragswertverfahren. Hier fließen der Bodenrichtwert, die Immobilienfläche, die Nettokaltmiete und das Alter der Immobilie in die Berechnung ein. Die jeweiligen Finanzämter ermitteln aus diesen Werten den Steuermessbetrag – dieser wird mit dem individuell festgelegten Hebesatz der Gemeinden multipliziert.
So entschieden die Länder
Bis auf Nordrhein-Westfalen hat sich jedes Land bereits festgelegt. So haben die Bundesländer entschieden: Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und auch Schleswig-Holstein werden wohl zumindest teilweise das Bundesmodell übernehmen. Mecklenburg-Vorpommern möchte das Bundesmodell komplett übernehmen, das Saarland hingegen weitgehend, aber von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und Änderungen vornehmen. Die übrigen Bundesländer möchten einen Sonderweg bestreiten und arbeiten noch an den entsprechenden Gesetzen – lediglich Baden-Württemberg hat bereits ein Gesetz verabschiedet.
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Viele Schäden können mit bloßem Auge erkannt werden. Hier sollten die oft verhältnismäßig geringen Kosten zur Instandsetzung nicht gescheut und der Schaden sofort ausgebessert werden. Dazu zählen beispielsweise Verunreinigungen, gesprungene Dachziegel, leckende Dachrinnen oder andere geringe Abnutzungserscheinungen. Kleine Risse im Mauerwerk, undichte Fenster und andere Verschleißmaterialien können meistens sehr schnell und günstig wieder in Stand gesetzt oder ausgetauscht werden. Ansonsten kann es zu hohen Folgeinvestitionen und erheblichen Einschränkungen im Alltag kommen.
Das Dach und der Keller beziehungsweise die Gründung des Hauses müssen dabei mit besonderer Sorgfalt in Augenschein genommen werden. Hier kann es zu den größten Schäden kommen. Auf dem Dach sammeln sich die Überreste des vergangenen Jahres und wirken belastend auf die Substanz des Hauses ein. Dachrinnen sollten gereinigt, das Dach augenscheinlich auf seine Dichtheit überprüft und andere Verschmutzungen oder Fremdkörper als Vorbeugungsmaßnahme vom Dach entfernt werden. Im unteren Bereich des Hauses entstehen Schäden, etwa wenn im Winter der Schnee an die Hauswand gekehrt wird. Wenn dieser wieder schmilzt, werden die Materialien enormen Belastungen ausgesetzt.
Ist es zu einem Schaden gekommen, ist der Laie gut beraten, ein Fachunternehmen zu beauftragen, da dieses die Arbeiten oft viel schneller, kostengünstiger und sicherer ausführen. Bei substantiellen Beschädigungen des Hauses ist es immer ratsam, einen Gutachter hinzuzuziehen, der das volle Ausmaß feststellt und bei der Lokalisierung von Ursachen beratend zur Seite steht.
Immer wieder ein akutes Problem ist die Bildung von Schimmel, entweder verursacht durch eine falsche Belüftung oder dadurch, dass ins Mauerwerk Feuchtigkeit eingedrungen ist. Richtig lüften ist bei Vorbeugung von Schimmel unerlässlich. Hierfür ist das Frühjahr der ideale Zeitraum. Denn die kalte Luft, die hineinströmt, wärmt sich auf, bindet Feuchtigkeit und trägt diese wieder aus dem Haus. So ist eine ideale Luftzirkulation gegeben. Dies ist besonders ratsam für Kellerräume und solche Flächen im Haus, die im Winter kaum benutzt wurden. An besonders heißen Tagen im Sommer sollte nicht zu viel gelüftet werden, da ansonsten die Feuchtigkeit in das Haus hineinströmt und genau das Gegenteil erreicht wird.
Tipp: Stoßlüften ist deutlich effektiver als das Fenster auf Kipp zu lassen. Bei gekipptem Fenster kühlen die Wände aus und die Luft wird nicht ordentlich ausgetauscht.
Eine Maßnahme, die ohne weiteres auch Laien übernehmen können und die vor allem der Optik dient, ist das Reinigen von Stein- oder Metallelementen an der Fassade oder im Außenbereich. Beschläge und Fensterrahmen, Fensterbänke oder Balkonarmaturen können nach dem Winter Pflege gebrauchen. Dasselbe gilt selbstverständlich für Holzflächen, etwa auf Terrassen, die mit einer entsprechenden Politur wetterbeständig behandelt werden sollten. Die meisten Oberflächen können leicht mit einem Hochdruckreiniger oder einer herkömmlichen Bürste aufgefrischt werden. Besonders empfindliche Oberflächen wie weiche Holzarten oder vom Strahl des Hochdruckreinigers unterspülbare Fliesen müssen allerdings mit der nötigen Behutsamkeit behandelt werden.
Wasseranschlüsse und Gartenleitungen müssen nach der Stilllegung im Winter vor der ersten Nutzung gründlich durchgespült werden, um eventuellen Keimbefall zu vermeiden. Gleichzeitig kann dabei auch geprüft werden, ob Außenleitungen über den Winter – etwa durch Frost oder Rost – undicht geworden sind. Das ist leicht erkennbar: Gibt es irgendwo eine undichte Stelle, dreht sich die Wasseruhr trotz geschlossenem Hahn munter weiter.
Liegen die letzten Sanierungsmaßnahmen schon einige Zeit zurück, bietet es sich an, diese mit den Instandsetzungsmaßnahmen im Frühjahr zu kombinieren. Mögliche Instandsetzungen an der Dachrinne könnten mit Dämmarbeiten am Dach kombiniert werden, für die es ggf. sogar staatliche Zuschüsse gibt und die zu einer besseren Energieeffizienz im Hausbetrieb führen können. Undichte Türen oder Fenster sollten ebenfalls so schnell wie möglich wieder in Stand gesetzt werden. Sicherheitsmaßnahmen wie neue Schlösser, Türriegel oder ähnlicher Einbruchschutz können ebenfalls in Form von KfW-Krediten gefördert werden.