Ein Großteil der Hausbesitzer darf aufatmen: Statt Ende Oktober muss die Grundsteuererklärung erst bis spätestens Ende Januar 2023 eingereicht werden. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt.
Fristverlängerung war absehbar
Im September waren gerade mal 18 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht – dass ein Großteil der Bürger die Frist nicht einhalten wird, zeichnete sich schon länger ab. Nun wird die Frist bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz bestätigten den Beschluss der Länder-Finanzminister. Christian Linder hatte sich für eine Fristverlängerung stark gemacht und begrüßte den Entschluss: „Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen“. Eine weitere Fristverlängerung im Januar schlossen die Finanzminister jedoch explizit aus. Die Finanzämter und Kommunen benötigen viel Zeit, um auf Grundlage der 36 Millionen Steuererklärungen die neue Grundsteuer rechtzeitig bis 2025 startklar zu machen.
Neubewertung für fast 36 Millionen Grundstücke
Ab 2025 soll die neue Berechnung der Grundsteuer gelten, so die Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Die aktuelle Berechnung erfolgte auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Wie hoch die Grundsteuer für Eigentümer ab 2025 tatsächlich ausfallen wird, ist abhängig von den Hebesätzen der Gemeinden.
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Viele Schäden können mit bloßem Auge erkannt werden. Hier sollten die oft verhältnismäßig geringen Kosten zur Instandsetzung nicht gescheut und der Schaden sofort ausgebessert werden. Dazu zählen beispielsweise Verunreinigungen, gesprungene Dachziegel, leckende Dachrinnen oder andere geringe Abnutzungserscheinungen. Kleine Risse im Mauerwerk, undichte Fenster und andere Verschleißmaterialien können meistens sehr schnell und günstig wieder in Stand gesetzt oder ausgetauscht werden. Ansonsten kann es zu hohen Folgeinvestitionen und erheblichen Einschränkungen im Alltag kommen.
Das Dach und der Keller beziehungsweise die Gründung des Hauses müssen dabei mit besonderer Sorgfalt in Augenschein genommen werden. Hier kann es zu den größten Schäden kommen. Auf dem Dach sammeln sich die Überreste des vergangenen Jahres und wirken belastend auf die Substanz des Hauses ein. Dachrinnen sollten gereinigt, das Dach augenscheinlich auf seine Dichtheit überprüft und andere Verschmutzungen oder Fremdkörper als Vorbeugungsmaßnahme vom Dach entfernt werden. Im unteren Bereich des Hauses entstehen Schäden, etwa wenn im Winter der Schnee an die Hauswand gekehrt wird. Wenn dieser wieder schmilzt, werden die Materialien enormen Belastungen ausgesetzt.
Ist es zu einem Schaden gekommen, ist der Laie gut beraten, ein Fachunternehmen zu beauftragen, da dieses die Arbeiten oft viel schneller, kostengünstiger und sicherer ausführen. Bei substantiellen Beschädigungen des Hauses ist es immer ratsam, einen Gutachter hinzuzuziehen, der das volle Ausmaß feststellt und bei der Lokalisierung von Ursachen beratend zur Seite steht.
Immer wieder ein akutes Problem ist die Bildung von Schimmel, entweder verursacht durch eine falsche Belüftung oder dadurch, dass ins Mauerwerk Feuchtigkeit eingedrungen ist. Richtig lüften ist bei Vorbeugung von Schimmel unerlässlich. Hierfür ist das Frühjahr der ideale Zeitraum. Denn die kalte Luft, die hineinströmt, wärmt sich auf, bindet Feuchtigkeit und trägt diese wieder aus dem Haus. So ist eine ideale Luftzirkulation gegeben. Dies ist besonders ratsam für Kellerräume und solche Flächen im Haus, die im Winter kaum benutzt wurden. An besonders heißen Tagen im Sommer sollte nicht zu viel gelüftet werden, da ansonsten die Feuchtigkeit in das Haus hineinströmt und genau das Gegenteil erreicht wird.
Tipp: Stoßlüften ist deutlich effektiver als das Fenster auf Kipp zu lassen. Bei gekipptem Fenster kühlen die Wände aus und die Luft wird nicht ordentlich ausgetauscht.
Eine Maßnahme, die ohne weiteres auch Laien übernehmen können und die vor allem der Optik dient, ist das Reinigen von Stein- oder Metallelementen an der Fassade oder im Außenbereich. Beschläge und Fensterrahmen, Fensterbänke oder Balkonarmaturen können nach dem Winter Pflege gebrauchen. Dasselbe gilt selbstverständlich für Holzflächen, etwa auf Terrassen, die mit einer entsprechenden Politur wetterbeständig behandelt werden sollten. Die meisten Oberflächen können leicht mit einem Hochdruckreiniger oder einer herkömmlichen Bürste aufgefrischt werden. Besonders empfindliche Oberflächen wie weiche Holzarten oder vom Strahl des Hochdruckreinigers unterspülbare Fliesen müssen allerdings mit der nötigen Behutsamkeit behandelt werden.
Wasseranschlüsse und Gartenleitungen müssen nach der Stilllegung im Winter vor der ersten Nutzung gründlich durchgespült werden, um eventuellen Keimbefall zu vermeiden. Gleichzeitig kann dabei auch geprüft werden, ob Außenleitungen über den Winter – etwa durch Frost oder Rost – undicht geworden sind. Das ist leicht erkennbar: Gibt es irgendwo eine undichte Stelle, dreht sich die Wasseruhr trotz geschlossenem Hahn munter weiter.
Liegen die letzten Sanierungsmaßnahmen schon einige Zeit zurück, bietet es sich an, diese mit den Instandsetzungsmaßnahmen im Frühjahr zu kombinieren. Mögliche Instandsetzungen an der Dachrinne könnten mit Dämmarbeiten am Dach kombiniert werden, für die es ggf. sogar staatliche Zuschüsse gibt und die zu einer besseren Energieeffizienz im Hausbetrieb führen können. Undichte Türen oder Fenster sollten ebenfalls so schnell wie möglich wieder in Stand gesetzt werden. Sicherheitsmaßnahmen wie neue Schlösser, Türriegel oder ähnlicher Einbruchschutz können ebenfalls in Form von KfW-Krediten gefördert werden.