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Grundsteuererklärung: Fristverlängerung bis Ende Januar

Ein Großteil der Hausbesitzer darf aufatmen: Statt Ende Oktober muss die Grundsteuererklärung erst bis spätestens Ende Januar 2023 eingereicht werden. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt.

Fristverlängerung war absehbar

Im September waren gerade mal 18 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht – dass ein Großteil der Bürger die Frist nicht einhalten wird, zeichnete sich schon länger ab. Nun wird die Frist bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz bestätigten den Beschluss der Länder-Finanzminister. Christian Linder hatte sich für eine Fristverlängerung stark gemacht und begrüßte den Entschluss: „Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen“. Eine weitere Fristverlängerung im Januar schlossen die Finanzminister jedoch explizit aus. Die Finanzämter und Kommunen benötigen viel Zeit, um auf Grundlage der 36 Millionen Steuererklärungen die neue Grundsteuer rechtzeitig bis 2025 startklar zu machen.

Neubewertung für fast 36 Millionen Grundstücke

Ab 2025 soll die neue Berechnung der Grundsteuer gelten, so die Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Die aktuelle Berechnung erfolgte auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Wie hoch die Grundsteuer für Eigentümer ab 2025 tatsächlich ausfallen wird, ist abhängig von den Hebesätzen der Gemeinden.

 

Aktueller Beitrag

  • 19.03.2026
  • News
Mehr Baugenehmigungen im Januar – reicht das für die Wende?

Im Januar 2026 wurde in Deutschland der Bau von 19.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 8,4 Prozent oder 1.500 Baugenehmigungen mehr als im Januar 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 7,4 Prozent oder 1.100 auf 16.400. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg im Januar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,5 Prozent oder 400 auf 3.100.

Aufwärtstrend bei Ein- und Mehrfamilienhäusern hält an

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 16.000 Wohnungen genehmigt, das waren 6,0 Prozent oder 900 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 12,6 Prozent (+400) auf 3.800. Bei den Zweifamilienhäusern nahm die Zahl genehmigter Wohnungen um 26,1 Prozent (+300) auf 1.200 zu. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 10.500 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 7,1 Prozent (+700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen fiel im Vergleich zum Januar 2025 um 47,6 Prozent (-450) auf 500 Wohnungen.

In neuen Nichtwohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 350 Wohnungen (+148,6 %; +200) genehmigt. Hierunter fallen zum Beispiel Hausmeisterwohnungen in Schulgebäuden oder Wohnungen in Innenstadtlagen über Gewerbeflächen.

Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden im Januar 2026 insgesamt 3.100 Wohnungen genehmigt, das waren 13,5 Prozent oder 400 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2025.

ZIA: Wohnungsbau auf Gelb – keine Trendwende

Trotz dieser positiven Entwicklung warnt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) vor überzogenen Erwartungen: „Für Euphorie ist es deutlich zu früh. Entscheidend für eine echte Entspannung am Wohnungsmarkt sind nicht allein steigende Genehmigungszahlen, sondern vor allem mehr Fertigstellungen”, so ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. Angesichts der weiterhin hohen Baukosten – diese sind zwischen 2015 und Ende 2023 um rund 60 Prozent gestiegen – müssten folgende Maßnahmen ergriffen werden, um den Wohnungsbau nachhaltig anzukurbeln:

  • Bauen erleichtern und damit Baukosten senken, insbesondere durch einen neuen Basisstandard Wohnen.
  • die Staatsquote von ca. 37 Prozent senken, zum Beispiel durch den Erlass der Grunderwerbssteuer für der Erwerb der ersten Wohnimmobilie.
  • Einführung von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen, wie Staatsbürgschaften. Der geplante Deutschlandfonds ist dabei ein richtiger Ansatz. Entscheidend ist, dass er auch konsequent für den Wohnungsbau geöffnet wird.

„Erst wenn wir diese strukturellen Hebel entschlossen bewegen, entsteht aus steigenden Genehmigungszahlen tatsächlich neuer Wohnraum”, so Özkan weiter. „Kontraproduktiv in dieser Situation sind dagegen zusätzliche Debatten über Verschärfungen im Mietrecht oder gar Vergesellschaftung. Sie verunsichern Investoren und bremsen genau die privaten Mittel aus, die wir für den Wohnungsbau dringend benötigen“, so Özkan weiter.

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