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Gewerbemiete: Umsatzsteuer auf Nebenkosten

Ist in einem gewerblichen Mietvertrag vereinbart, dass für die Grundmiete (Netto-Miete) Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, kann die Zahlung der Umsatzsteuer durch ergänzende Vertragsauslegung auch für alle Betriebs- und Nebenkosten fällig werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Vereinbarungen im Mietvertrag
Im vorliegenden Fall wurde im Mietvertrag eine Miete in Höhe von 10.500 Euro zzgl. Umsatzsteuer vereinbart. Zudem wurde dort festgelegt, dass der Mieter Betriebs- und Nebenkosten zu zahlen hat – zur Umsatzsteuer stand in diesem Zusammenhang nichts. In der Nebenkostenabrechnung schlug die Vermieterin die Umsatzsteuer ebenfalls auf. Der Mieter sah dies nicht ein und überwies lediglich den Nettobetrag der Nebenkostenabrechnung.

Das Urteil: Umsatzsteuer darf berechnet werden
Der BGH begründete sein Urteil damit, dass ein Vermieter, der sich zur Erhebung der Umsatzsteuer entscheidet, den gesamten Umsatz aus dem Mietverhältnis und damit nach Ansicht der Richter auch die Nebenkosten einschließt. Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass der Mieter wusste, dass die Vermieterin sich für die Umsatzbesteuerung entschieden hatte, da diese auch auf die Miete anfiel.

[BGH XII ZR 6/20]

Aktueller Beitrag

  • 16.04.2026
  • News
Wärmewende im Bestand: Eigentümer fordern Planungssicherheit statt fossiler Kompromisse

Mehr als 80 Prozent der sanierungsinteressierten Hauseigentümer beabsichtigen, ihre fossilen Heizsysteme durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Dabei befürwortet eine deutliche Mehrheit von drei Vierteln den Beibehalt der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, während die geplante „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen auf starke Ablehnung stößt.

Umfrage zeigt: klimafreundliche Systeme sind gefragt

Eine große Mehrheit der sanierungsinteressierten Hauseigentümer spricht sich klar für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Systeme aus. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online unter ihren Newsletter-Abonnenten. Gleichzeitig stößt die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im aktuellen Eckpunktepapier für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf breite Ablehnung; auch die geplante „Bio-Treppe“ findet in der Zielgruppe wenig Zustimmung.

Nachdem die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht wurden, hat co2online ihre Newsletter-Abonnenten zu den wichtigsten geplanten Änderungen befragt. Mehr als 4.800 Verbraucher haben teilgenommen.

Jeder Dritte für gesetzliche Vorgaben beim Heizungstausch

Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Eine große Mehrheit der Befragten will den Abschied von fossilen Heizungen. Über 80 Prozent sind der Meinung, dass veraltete Gas- und Ölheizungen in Wohngebäuden durch klimafreundlichere Heizsysteme ersetzt werden sollten. Fast jeder Dritte spricht sich dafür aus, diesen Wechsel auch gesetzlich vorzugeben.

Hauseigentümer warnen vor Kostenfalle Gasheizung

Kritisch sehen viele Befragte die geplante Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im Gebäudeenergiegesetz. 56 Prozent bewerten diesen Schritt negativ. In den offenen Antworten wird immer wieder die Sorge geäußert, dass notwendige Entscheidungen weiter aufgeschoben werden. „Das Problem wird auf übermorgen verschoben, statt gelöst“, schreibt ein Teilnehmer. Ein anderer warnt: „Öl- und Gasheizungen werden mittelfristig zur Kostenfalle.“

Starke Ablehnung gegenüber geplanter „Bio-Treppe“

Auch die sogenannte Bio-Treppe, nach der neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen, stößt bei knapp der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Jeder Fünfte ist zudem der Meinung, dass grundsätzlich keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr installiert werden sollten. Häufig genannter Grund für die Ablehnung ist die begrenzte Verfügbarkeit entsprechender Brennstoffe. „Bio-Brennstoffe stehen nicht in ausreichender Menge zur Verfügung, sind teuer und werden in anderen Bereichen dringender benötigt“, heißt es in einer Antwort.

Deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz

Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz der Befragten. Beim grundsätzlichen Ziel, veraltete Fossilheizungen durch klimafreundliche Systeme zu ersetzen, sind sich Wähler der Grünen (99 Prozent), der SPD (96 Prozent) und der CDU (82 Prozent) weitgehend einig. Unter AfD-Wählern spricht sich hingegen etwa jeder Zweite gegen einen Austausch aus.

Unterschiede zeigen sich auch bei den konkreten Regelungen: Wähler der Grünen und der SPD lehnen die Abschaffung der 65-Prozent-Regel besonders deutlich ab (Grüne: 95 Prozent, SPD: 78 Prozent), während bei CDU- und AfD-Wählern die Zustimmung zur Abschaffung überwiegt (CDU: 58 Prozent, AfD: 71 Prozent).

Bei der sogenannten Bio-Treppe zeigt sich hingegen parteiübergreifend Skepsis: Sowohl unter Grünen-, SPD- als auch AfD-Wählern lehnt eine große Mehrheit die Regelung ab, während CDU-Wähler hier knapp mehrheitlich zustimmen.

Eigentümer fordern Planungssicherheit für Investitionen

„Unsere Umfrage zeigt ein klares Signal: Viele engagierte Eigentümerinnen und Eigentümer wollen raus aus Öl und Gas und erwarten von der Politik vor allem verlässliche Regeln“, sagt Nadine Walikewitz, Research-Leiterin bei co2online. „Wer heute eine neue Heizung einbaut, entscheidet für Jahrzehnte. Ohne klare Leitplanken werden viele notwendige Investitionen weiter aufgeschoben.“

„Beim Klimaschutz im Gebäudebereich kommt Deutschland insgesamt zu langsam voran“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Gerade deshalb braucht es jetzt wirksame politische Instrumente. Sollten ordnungspolitische Vorgaben abgeschwächt werden, müssen andere Hebel umso stärker wirken, etwa ein verlässlicher CO2-Preis, attraktive Förderprogramme und unabhängige Beratung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Nur so lässt sich die Wärmewende im Gebäudebestand wirklich beschleunigen.“

Zur Umfrage

An der Umfrage beteiligten sich mehr als 4.800 Abonnenten des co2online-Newsletters. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, spiegeln jedoch gezielt die Sicht sanierungsinteressierter Hauseigentümer wider, also einer Gruppe, die konkrete Investitionsentscheidungen trifft. Um politische Verzerrungen zu vermeiden, wurden die Ergebnisse nach aktueller Wahlabsicht gewichtet.

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